Am Wochenende erfolgten Baumfällungen auf einem privaten Grundstück an der Verbindungsstraße zwischen Borsdorf und Zweenfurth. Diese Aktion umfasste eine größere Anzahl von größeren Bäumen und Sträuchern auf einer geschätzten Fläche von 1 ha. Eine Genehmigung hierfür lag nicht vor.

Die untere Forstbehörde war vor Ort und prüft, ob ein Verstoß gegen das sächsische Waldgesetz vorliegt. Zu den Belangen des Naturschutzes wird auch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes einbezogen. Die Gemeinde Borsdorf besitzt aktuell keine beschlossene Baumschutzsatzung, wird aber gemeinsam mit dem Landratsamt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, um den Sachverhalt mit aufzuklären.

Erfolgten die Fällungen rechtswidrig, wird neben einem Bußgeld auch eine Wieder-Aufforstung an der gerodeten Stelle oder auf einer Kompensationsfläche angeordnet werden.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar