Der Großhandel ist für die Arzneimittelversorgung von enormer Bedeutung. Daher hat Staatsministerin Petra Köpping gestern die Niederlassung des Arzneimittelgroßhandels Phoenix Pharmahandel GmbH & Co. KG in Leipzig besucht, um sich über aktuelle Herausforderungen auszutauschen. Im Vertriebszentrum beschäftigt Phoenix mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und versorgt rund 540 Apotheken in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen.

Der Großhandel hat nicht unmittelbar mit Patientinnen und Patienten zu tun, sondern beliefert Apotheken. Ob ein bestimmtes Arzneimittel geliefert werden kann oder nicht, treibt auch den Großhandel um und kostet ihn erhebliche personelle Ressourcen.

Aktuell gibt es bundesweit bei mehr als 400 Arzneimitteln gemeldete Lieferengpässe. Um die Auswirkungen für die Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten, sind daher auch auf Landesebene sinnvolle und schnell wirkende Maßnahmen erfolgt. Mit den Apothekerverbänden wurden bereits Vereinbarungen getroffen, um durch eine unbürokratische Anwendung von geltendem Bundesrecht in Bezug auf die Arzneimittelversorgung eine ausreichende Versorgung der sächsischen Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Der Pharmagroßhandel ist das Herz des Versorgungssystems und muss unterstützt werden. Lieferengpässe müssen bekämpft werden. Der Großhandel muss auch künftig seinen Aufgaben nachkommen können. Hier ist in erster Linie der Bund gefragt – dazu zählt auch die Unterstützung mit Blick auf die enormen Energiekostensteigerungen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat erste Maßnahmen angekündigt, um Lieferengpässe zukünftig zu beseitigen. Wir begrüßen, dass unter anderem die Preisbeschränkungen bei Kinderarzneimitteln gelockert wurden und zukünftig noch weiter gelockert werden sollen. Wir als Freistaat Sachsen können dem Großhandel zusichern, dass wir das für ihn relevante Arzneimittelrecht im Rahmen unserer Möglichkeiten großzügig auslegen, zum Beispiel bei den Vorschriften zu Lager- und Transportbedingungen.

Solange die Qualität der Arzneimittel nicht gefährdet wird, hat der Großhandel Spielraum beispielsweise in Bezug auf die Festlegung der Temperaturen in seinem Arzneimittellager. Auch dies unterstützt den Großhandel. Es spart Energiekosten.“

Weitere Informationen

Das Sächsische Sozialministerium hat gemeinsam mit der Landesdirektion Sachsen sowie auf Anregung der Sächsischen Landesapothekerkammer bereits Vereinbarungen getroffen, um durch eine unbürokratische Anwendung von geltendem Bundesrecht in Bezug auf die Arzneimittelversorgung eine ausreichende Versorgung der sächsischen Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen:

  • Apotheken dürfen einander kurzfristig und ohne gesonderte Erlaubnis aushelfen, auch wenn sie nicht zum selben Filialverbund gehören.
  • Apotheken dürfen auch größere Mengen eines Arzneimittels erlaubnisfrei herstellen und ohne Zulassung in den Verkehr bringen, wenn ein ansonsten industriell gefertigtes Medikament nicht verfügbar ist.
  • Apotheken dürfen aus dem Ausland importierte Arzneimittel auch heute schon vollkommen legal abgeben. Als Arzneimittelfachleute wissen die Apothekerinnen und Apotheker genau, auf was sie bei der Abgabe dieser Medikamente achten müssen.

Außer den bereits angeführten Maßnahmen hatte die Staatsregierung bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit der Landesapothekerkammer dafür gesorgt, dass Sachsen heute bundesweit die größte Flexibilität bei der Dienstbereitschaft bzw. den Öffnungszeiten von Apotheken aufweist. Auch dies trägt zu einer Verbesserung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung in Sachsen bei.

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