Nach einem intensiven Gesetzgebungsverfahren hat der Sächsische Landtag am Mittwoch das neue Hochschulgesetz beschlossen. Nach der letzten größeren Novelle von 2012 wird damit das Hochschulgesetz grundlegend erneuert und ein zentrales wissenschaftspolitisches Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow unterstrich: „Mit einem der modernsten Hochschulgesetze Deutschlands geben wir unserer herausragenden Wissenschafts- und Hochschullandschaft im Freistaat Sachsen den bestmöglichen rechtlichen Rahmen für ihre Weiterentwicklung. Damit stärken wir die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen sowohl in der Forschung als auch in der Lehre.

Das Gesetz bildet einen starken und modernen Rahmen für die Zukunftsfähigkeit unserer sächsischen Hochschulen. Diese sind seit jeher eine wichtige Säule für unseren Erfolg und Wohlstand. Dafür sind die Erkenntnisse außergewöhnlicher Wissenschaftler, Techniker und Ingenieure – aber auch der Transfer dieser Erkenntnisse – von entscheidender Bedeutung.

Gleichzeitig ermöglicht es die hochwertige Ausbildung unserer Studentinnen und Studenten, die als hervorragend ausgebildete Fachkräfte so wichtig für unseren Arbeitsmarkt sind und unterstützt die klugen Köpfe im Freistaat Sachsen dabei, ihre Erkenntnisse und Ideen realisieren zu können.“

Minister Gemkow zu den Eckpfeilern des Gesetzes:

  • Die Autonomie der sächsischen Hochschulen soll weiter ausgebaut und die Kompetenzen der Gremien besser ausbalanciert werden. Der Transfer soll noch stärker gefördert werden mit dem Ziel, wissenschaftliche Erkenntnisse noch öfter in Anwendungen oder Dienstleitungen zu überführen. Dafür braucht es Kooperationen, die mit dem neuen Instrument der Hochschulallianzen besser ermöglicht werden sollen.
  • Mit einem größeren Rahmen, Neues zu erproben, wird es mehr Raum dafür geben, Organisation selbst zu gestalten. Insbesondere soll Digitalisierung bereits bei zentralen Entscheidungsprozessen an den Hochschulen ermöglicht und rechtlich abgesichert werden.
  • Die hohe Qualität der wissenschaftlichen Arbeit im Freistaat Sachsen verdanken wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Hochschulen. Die guten Bedingungen für ihre Arbeit werden wir zukünftig besser gewährleisten. Eine moderne und chancenreiche Personalentwicklung und die dafür erforderlichen Konzepte sind nur zwei der künftigen Maßnahmen, die die Qualität wissenschaftlicher Arbeit an unseren Hochschulen sichern werden.
  • Gleichzeitig sollen mit neuen Personalkategorien attraktive Wege neben der klassischen Professur geschaffen werden. Als Lektorin oder Lektor wird es die Möglichkeit geben, selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Die außerdem neu geschaffene Personalkategorie der Wissenschaftsmanager werden bei Verwaltung und Transfer unterstützen und an unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften ermöglichen die Tandemprofessuren, dass der Nachwuchs gesichert ist und gleichzeitig die Verbindungen in die Wirtschaft gefestigt werden.
  • Das Gesetz wird auch die Rechte der Beschäftigten gezielt stärken. So wird erstmals eine Interessensvertretung für die Doktoranden und Doktorandinnen im Gesetz verankert und gleichzeitig muss für Lehrbeauftragte künftig eine Honorarordnung zur Höhe der Vergütung erlassen werden. Auch die Gleichstellungsbeauftragten unserer Hochschulen werden gestärkt. Sie können künftig hauptamtlich beschäftigt werden, wenn das die Grundordnung der Hochschule vorsieht.
  • Der Gesetzentwurf betont die besondere Bedeutung der Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer an unseren Universitäten. Deshalb werden die Zentren für Lehrerbildung durch die gesetzliche Konkretisierung ihrer Aufgaben gezielt gestärkt.
  • Außerdem ermöglicht das neue Hochschulgesetz, dass durch Kooption der Hochschullehrer die Hochschulen für angewandte Wissenschaften künftig Ihren Nachwuchs gemeinsam mit den Universitäten promovieren können – eine Stärkung unserer Hochschulen für angewandte Wissenschaften.
  • Die Studentenwerke mit ihren vielfältigen Angeboten sind für Studentinnen und Studenten von besonderer Bedeutung. Um ihnen künftig bessere Planungssicherheit für den laufenden Betrieb zu geben, sollen – wie für die Hochschulen – mehrjährige Vereinbarungen geschlossen werden.

Hintergrund:

Das Sächsische Kabinett hatte am 20. Juli 2022 eine umfassende Novelle des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes zur Anhörung freigegeben. Alle relevanten Interessengruppen im Bereich Hochschule hatten danach Gelegenheit, Stellungnahmen und Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf abzugeben.

Auf dieser Grundlage wurde der Gesetzentwurf für die zweite Kabinettsbefassung vorbereitet. Das sächsische Kabinett hatte dem überarbeiteten Entwurf für ein neues Hochschulgesetz am 21. Dezember 2022 zugestimmt und zur Beratung an den Sächsischen Landtag überwiesen.

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