Das von der Staatsregierung geplante Gleichstellungsgesetz (Drucksache 7/13243) steht heute auf der Tagesordnung des Rechts- sowie der Finanzausschusses. Dazu sagt Sarah Buddeberg, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linksfraktion: „Die CDU hatte auch in der letzten Wahlperiode dafür gesorgt, dass das Frauenförderungsgesetz von 1994 in Kraft blieb. Es ist höchste Zeit, dass Sachsen ein zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz bekommt – jetzt sollen immerhin erste Schritte dorthin erfolgen.

Dem öffentlichen Dienst kann das einige Verbesserungen bringen, insbesondere zur Frauenförderung, Geschlechtergerechtigkeit bei Stellenbesetzungen und zu Aufstiegschancen. Allerdings hat der Entwurf gravierende Lücken, die wir mit einem Änderungsantrag schließen wollen.

Die fortschrittlichen Regelungen müssen zudem für den gesamten öffentlichen Dienst in Sachsen gelten, nicht nur für die Landesbehörden. Bei den kommunalen Dienststellen setzt die Regierung weiter auf die Regelungen aus dem Jahr 1994. Dies entbehrt jeglicher Logik! Auch Unternehmen in Privatrechtsform, deren Ausgründungen und Beteiligungen sollen in die unmittelbare Verantwortung genommen werden.

Wir wollen Entgeltgleichheit als Ziel verankern. Selbst wenn strukturelle Faktoren wie Unterschiede bei Berufen, Beschäftigungsumfang oder Bildungsstand außer Betracht bleiben, bleibt in Sachsen eine Lohnlücke zwischen Frauen und Männern von 11,8 %. Der Freistaat muss mehr Anstrengungen unternehmen, um Gerechtigkeit zu schaffen.

Ferner ist es zwar gut, dass die Staatsregierung eine geschlechtergerechte Haushaltsführung anstrebt und analysieren will, wie der Haushalt Geschlechtergerechtigkeit fördert. Wir wollen aber regeln, dass aus dieser Analyse auch Konsequenzen gezogen werden müssen.“

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