112 Städte und Gemeinden in Sachsen haben dieser Tage erfreuliche Nachrichten von der Sächsischen Aufbaubank erhalten: Mit insgesamt 145,5 Millionen Euro unterstützen sie der Bund und der Freistaat Sachsen über die Städtebauförderung.

Die Mittel kommen je zur Hälfte vom Bund sowie aus dem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Landeshaushalt. Sie stehen den Kommunen anteilig bis zum Ende des Jahres 2027 für Investitionen zum Erhalt und Verbesserung ihrer städtebaulichen Situation zur Verfügung. Mit den Investitionshilfen können in ganz Sachsen aktuell 168 städtebauliche Gesamtmaßnahmen, teilweise mehrere in einem Ort, unterstützt werden.

Staatsminister Thomas Schmidt hat den Stadtoberhäuptern der neuen Programmkommunen heute (20. Oktober 2023) in Lommatzsch die Förderbescheide zur Neuaufnahme in die Städtebauförderung überreicht. 14 Städte und Gemeinden wurden mit ihren Vorhaben in diesem Jahr neu in die Programme der Städtebauförderung aufgenommen – darunter Grimma, Neustadt/Sa. und Thum.

Alle neuen Programmkommunen können ab sofort – bis maximal 2038 – mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 95 Millionen Euro für die Verbesserung ihrer städtebaulichen Situation rechnen. Davon stellen Bund und Freistaat Sachsen bereits in diesem Jahr 26 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die Städtebauförderung hat hohen Anteil daran, dass sich das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden seit der Friedlichen Revolution extrem zum Positiven gewandelt hat. Mehr als 6,2 Milliarden Euro haben Bund und Freistaat seit 1991 für die Städtebauförderung in Sachsen bereitgestellt“, betonte Staatsminister Thomas Schmidt bei der Bescheidübergabe in Lommatzsch.

„Auch aktuell stehen unsere Kommunen vor großen städtebaulichen Herausforderungen. So ist beispielsweise die öffentliche Gebäudeinfrastruktur energetisch zu sanieren oder das Stadtgrün an veränderte klimatische Bedingungen anzupassen. Öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen brauchen eine funktionale Weiterentwicklung und in den Quartieren ist das soziale Miteinander zu gestalten.

Deshalb ist es nach wie vor wichtig, die städtebaulichen Entwicklungsdefizite weiter im Fokus zu haben und deshalb können unsere Städte und Gemeinden bei der Stadterneuerung weiterhin auf die maßgebliche Unterstützung von Bund und Freistaat setzen“, so der Minister weiter.

Die Finanzhilfen von Bund und Land stehen den sächsischen Städten und Gemeinden in den Bund-Länder-Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung.

Ziele des Programms „Lebendige Zentren“ sind die Revitalisierung und der Erhalt von Ortskernen, historischen Altstädten oder Ortsteilzentren, die Standortaufwertung sowie die Förderung der Nutzungsvielfalt. Die Mittel in Höhe von rund 56 Millionen Euro für 51 Gesamtmaßnahmen dienen der Entwicklung der Städte und Gemeinden zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur. Neu aufgenommen in diese Förderung wurden städtebauliche Gesamtvorhaben der Kommunen Borna, Frohburg, Geithain, Löbau, Lommatzsch, Schmölln-Putzkau und Thum.

Beispiel Thum (Erzgebirgskreis):

Die Stadt Thum erhält zum Beispiel für ihre Gesamtmaßnahme „Innenstadt Thum³ – lebendig, gesund, grün“ in diesem Jahr rund 3,6 Millionen Euro aus dem Programm „Lebendige Zentren“. Bis 2037 kann die Stadt mit Städtebaufördermitteln von insgesamt 8,5 Millionen Euro rechnen. Mit der Gesamtmaßnahme soll die Kernstadt funktional stabilisiert und zu einem Gesundheitsstandort für den ländlichen Raum entwickelt werden.

In dem Vorhaben geht es aber auch um die Verbesserung des Sportangebotes und der sogenannten blau-grünen Infrastruktur. Geplante Einzelvorhaben sind unter anderem ein Gesundheitszentrum im ehemaligen kaiserlichen Postamt, der Ausbau des Sport- und Freizeitareals Wiesenstraße und Grün- und Freiflächengestaltungen entlang des Jahnsbachs und des Thumbachs.

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zielt einerseits auf die Stärkung der Gemeinschaft in Stadt- und Ortsteilen ab, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation seiner Bewohnerinnen und Bewohner erheblich benachteiligt sind. Andererseits darauf, dass gerade kleine Städte und Gemeinden durch überörtliche Zusammenarbeit investive Maßnahmen umsetzen können, die eine interkommunale Daseinsvorsorge sichern und stärken.

Die Mittel in Höhe von 26,5 Millionen Euro werden in 2023 in 29 städtebaulichen Gesamtmaßnahmen eingesetzt, insbesondere zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft. In dieses Programm konnte in diesem Jahr die Stadt Grimma neu aufgenommen werden.

Beispiel Grimma (Landkreis Leipzig):

Über das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ erhält Grimma für die Gesamtmaßnahme „Nachhaltige Quartiersentwicklung zwischen Bahnhofspark und Broner Ring“ in diesem Jahr rund 1,3 Millionen Euro. Bis 2034 kann die Stadt mit Städtebaufördermitteln von insgesamt 9,3 Millionen Euro rechnen. Ziel der Gesamtmaßnahme ist die Entwicklung des derzeit von Frei- und Brachflächen gekennzeichneten Gebietes hin zu einem Wohn-, Freizeit- und Erholungsstandort von gesamtstädtischer Bedeutung.

Die Stadt plant zum Beispiel den Ersatzneubau einer Mehrzweckhalle an der ehemaligen Husarenkaserne, die denkmalgerechte Sanierung und den Umbau der ehemaligen Reithalle zu einem Kultur- und Freizeitzentrum sowie die barrierefreie und sichere Gestaltung des Bahnübergangs an der Leipziger Straße.

Mit den Mitteln des dritten Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden wiederum Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels unterstützt, wenn sie von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen, beispielsweise durch Leerstand und Sanierungsbedarf, betroffen sind. Dafür stehen Mittel in Höhe von rund 63 Millionen Euro bereit.

Die Kommunen sollen mit der Finanzhilfe deshalb frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Ziel ist, das Wachstum und die Erneuerung zu nachhaltigen Quartieren zu befördern. In Sachsen werden aktuell 114 städtebauliche Gesamtmaßnahmen mit den Mitteln aus diesem Programm unterstützt. Darunter sind sechs Neumaßnahmen der Kommunen Chemnitz, Coswig, Neustadt/Sachsen, Raschau-Markersbach, Rothenburg/O.L. sowie Werdau.

Beispiel Neustadt/Sa. (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge):

Die Gemeinde Neustadt wird mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Neustadt West“ in das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen. Bei dem Quartier handelt es sich um ein innenstadtnahes Viertel in Plattenbauweise. Bis 2038 kann Neustadt mit Städtebaufördermitteln von insgesamt 4,47 Millionen Euro rechnen, davon in diesem Jahr mit 856 000 Euro.

Die Mittel sollen unter anderem für die Anpassung des Wohnungsbestandes, die Umgestaltung von Straßen und Fußwegen sowie die Neugestaltung des Skaterparks und des Bolzplatzes eingesetzt werden. Ziel des Vorhabens: Das Wohnumfeld in dem Gebiet soll für Familien attraktiver werden.

Weiterführende Informationen

Die Städtebauförderung ist das zentrale Instrument der Stadterneuerung. Sie ist eine Verantwortungs- und Finanzierungspartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden. Aktuell bestehen drei Städtebauförderprogramme: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. In der Regel beteiligen sich der Bund, der Freistaat Sachsen und die jeweilige Kommune zu je einem Drittel an der Städtebauförderung. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.

Die Städtebauförderung ist eine Gebietsförderung. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im Baugesetzbauch geregelt. Liegen städtebauliche Missstände oder Funktionsverluste in einem räumlich abgegrenzten Gebiet vor, sind in einem Fördergebietskonzept die zu erreichenden Ziele und geeigneten Einzelmaßnahmen zur Abmilderung bzw. Beseitigung der Missstände festzulegen.

Im Jahr 2022 wurden 276 städtebauliche Gesamtmaßnahmen in 150 sächsischen Städten und Gemeinden unterstützt. Seit 1991 haben 242 Städte und Gemeinden in Sachsen von den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung profitiert.

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