„Menschenrechte gelten für alle Menschen – auch für Kinder. Dazu gehört auch das Recht, dass Kinder und Jugendliche gehört werden und sie politisch mitbestimmen. Dass das immer noch zu wenig stattfindet, haben mir zuletzt die Teilnehmenden der Jugendklimakonferenz berichtet. Mit jungen Menschen wird zwar gesprochen, aber sie werden zu wenig gehört.

Diese Wahrnehmung belegt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Wenn wir dem demographischen Wandel und den damit verbundenen gesellschaftlichen Entwicklungen im Freistaat etwas entgegensetzen wollen, dann sind wir zum Handeln aufgefordert.

Darum unterstützen wir mit unserer Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung besonders jene Vorhaben, die die Beteiligung von jungen Menschen zum Ziel haben: Mehr als 20 Projekte in ganz Sachsen. Wer sich beteiligen kann, erlebt im besten Fall, dass die eigenen Ideen zählen und in konkrete Maßnahmen einfließen. Wenn wir Menschen – jung wie alt – aktiv teilhaben lassen, stärken wir die Demokratie.“

Seit 1950 erinnert der Welttag der Menschenrechte an die Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen und wurde am 20. November 1989 von den Vertragsstaaten unterzeichnet.

Seit 1992 gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Damit hat sich die Bundesrepublik dazu verpflichtet, die Kinderrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten.

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