Das Sozialministerium hat im Jahr 2023 die Kinder- und Jugendhilfe mit etwa 70 Millionen Euro über verschiedene Richtlinien gefördert. Mit knapp 36 Millionen Euro wurde der größte Einzelanteil zur Förderung der Schulsozialarbeit verausgabt.

Darüber hinaus wurden insbesondere Angebote und Projekte im Bereich der Jugend-, Jugendverbands- und Jugendsozialarbeit gefördert. In diesen Bereichen konnten Infrastrukturen auf überörtlicher Ebene und Angebote auf örtlicher Ebene gesichert und realisiert werden. Dafür erhielten sowohl Träger der freien Jugendhilfe als auch die Landkreise und Kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen.

Sozialministerin Petra Köpping: „Die Förderung des Sozialministeriums im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist ein zentraler Bestandteil, damit Jugendhilfe fortentwickelt und zukunftsfähig gemacht werden kann. Da junge Menschen unsere Zukunft sind, wird jeder investierte Euro in die Zukunft unserer Gesellschaft investiert. Gerade in den jetzigen Zeiten, die insbesondere auch Kinder und Jugendliche verunsichern und vor eine ungewisse Zukunft stellen, dürfen unsere Anstrengungen für diese Generation nicht nachlassen.

Dies ist auch entscheidend für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Ich danke allen haupt- und ehrenamtlich Engagierten, die sich tagtäglich für unsere Kinder und Jugendlichen einsetzen. Unsere Aufgabe ist es, sie bei ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen und dafür werde ich mich auch zukünftig einsetzen.“

Die Förderung des Sozialministeriums im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird über sechs Richtlinien ausgereicht. Dazu gehören neben der Schulsozialarbeit, dem Präventiven Kinderschutz und Frühe Hilfen, den Investitionen in Jugendhilfeeinrichtungen, der Jugendpauschale für die Gebietskörperschaften auch die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen und die Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs. Im Haushalt für das Jahr 2024 sind für diese Bereiche der Förderung reichlich 71 Millionen Euro eingestellt.

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