Die Träger der sächsischen Tafeln können ab sofort wieder Anträge auf Förderung ihrer investiven Vorhaben bei der Sächsischen Aufbaubank stellen. In 2025 und 2026 stehen dafür pro Jahr wieder 400.000 Euro zur Verfügung. Dafür hatte sich die Bündnisgrüne-Fraktion in den Haushaltsverhandlungen mit einem Änderungsantrag erfolgreich eingesetzt, den die Linksfraktion unterstützte. Der Antrag fand eine fraktionsübergreifende Mehrheit mit den Fraktionen von CDU und SPD.
Franziska Schubert, Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, ordnet das ein:
„Lediglich 40.000 Euro pro Jahr waren von Ministerin Köpping im Plan des Sozialministeriums ursprünglich vorgesehen. Das war existenzbedrohend für die Tafeln. Und gerade die Tafeln unterstützen so viele Menschen. Der Bedarf ist hoch, vor allem in Zeiten stark steigender Preise. Wir haben als Bündnisgrüne-Fraktion, unterstützt von der Linksfraktion, einen Änderungsantrag im Haushalt verankern können, auch durch Verhandlungen mit den Fraktionen von CDU und SPD. So haben wir die von der Staatsregierung geplanten Kürzungen abgewendet. Es wäre natürlich eine freundliche und wertschätzende Geste, wenn das Ministerium in seiner Kommunikation das nicht komplett unter den Tisch fallen lässt.“
Weitere Informationen:
Die investive Förderung zielt darauf ab, durch kleine bauliche Maßnahmen sowie notwendige Neu- und Ersatzbeschaffungen, z.B. für Transportfahrzeuge oder Kühltechnik, die Abläufe im Tafelbetrieb zu sichern und zu verbessern.






Keine Kommentare bisher