Immer mehr Bürger interessieren sich dafür, ihre Heimat mit einer Drohne aus der Luft zu betrachten. Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes waren im Jahr 2025 bundesweit rund 797.000 Betreiber von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) registriert, während es 2021 noch rund 357.000 waren.

„Mit Drohnen lassen sich Städte und Landschaften aus einer neuen Perspektive erleben. Wichtig ist aber, dass Drohnenbetreiber die geltenden Regeln kennen und einhalten. Nur so lassen sich Sicherheit im Luftraum und der Schutz der Privatsphäre gewährleisten“, erklärt Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen.

Er verwies darauf, dass die Zahl der Anzeigen im Zusammenhang mit Drohnenflügen in den vergangenen drei Jahren um 50 Prozent angestiegen ist. Im Jahr 2023 wurden 58 Anzeigen registriert, 2024 waren es 79 und 2025 87 Fälle. In vielen Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen.

Als Luftfahrtbehörde des Freistaates Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen unter anderem für die Genehmigung, Aufsicht und Regelung des Betriebs von Drohnen zuständig. Zudem ist sie als Zentrale Bußgeldstelle für die Ordnungswidrigkeitsverfahren im Luftfahrtrecht zuständig.

Regeln für Drohnenflüge

Die meisten privaten Drohnenflüge fallen in die sogenannte »offene Kategorie« der europäischen Drohnenverordnung. Diese Kategorie umfasst Freizeitflüge sowie einfache Foto- und Videoaufnahmen. Eine individuelle Aufstiegsgenehmigung ist hierfür in der Regel nicht erforderlich, wenn die geltenden Voraussetzungen eingehalten werden.

Registrierung als Drohnenbetreiber

Wer eine Drohne mit Kamera oder einem Gewicht von mehr als 250 Gramm betreibt, muss sich vor dem ersten Flug als Drohnenbetreiber registrieren. Nach der Registrierung wird eine elektronische Registrierungsnummer (eID) vergeben. Diese muss gut sichtbar an der Drohne angebracht werden.

Kompetenznachweis erforderlich

Für viele Drohnenflüge ist außerdem ein EU-Kompetenznachweis erforderlich. Dieser sogenannte „Drohnenführerschein“ kann nach einer Online-Schulung und einem anschließenden Online-Test erworben werden.

Sicherheitsabstände und Flugregeln

In der offenen Kategorie darf die Drohne nicht höher als 120 Meter über Grund fliegen. Menschenansammlungen dürfen nicht überflogen werden. Die Drohne muss jederzeit in Sichtweite der steuernden Person bleiben. Je nach Drohnenklasse und Unterkategorie sind außerdem Mindestabstände zu unbeteiligten Personen einzuhalten und Einschränkungen beim Betrieb über Wohn-, Gewerbe- und Verkehrsflächen zu beachten.

Flugverbotszonen beachten

Unabhängig von der jeweiligen Kategorie bestehen zudem Flugverbotszonen. Dazu zählen etwa Bereiche in der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen, Einsatzorte von Polizei oder Rettungskräften sowie bestimmte Naturschutzgebiete. Auch in der Nähe sensibler Einrichtungen wie Industrieanlagen oder Energieinfrastruktur können Einschränkungen gelten.

Vor jedem Flug sollte daher geprüft werden, ob für das Gebiet Flugbeschränkungen gelten, etwa mithilfe von Drohnenkarten oder Apps.

Privatsphäre respektieren

Neben den luftverkehrsrechtlichen Vorschriften sind auch Persönlichkeitsrechte und datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Aufnahmen von Personen oder privaten Grundstücken dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht oder verbreitet werden.

Drohnenflüge, bei denen Städte oder Ortschaften aus der Luft betrachtet werden, sind in vielen Fällen möglich. Voraussetzung ist, dass sich vor dem Flug über die geltenden Regelungen informiert wird und diese eingehalten werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Drohnen stehen auf dem Themenportal Luftverkehr und Binnenschifffahrt der Landesdirektion Sachsen bereit.

Alle Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohnenflüge sind über das Bundesportal sowie über die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt abrufbar.

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