Die Landesdirektion Sachsen hat nach der Bestätigung eines mit dem Virus der Afrikanischer Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweines Sperrzonen festgelegt. Am 31. März 2026 war bei einem verendet aufgefundenen Tier in den Königshainer Bergen das ASP-Virus nachgewiesen worden. Eine Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet) wurde mit einem Radius von ca. 10 Kilometer um den Fundort festgelegt.

Dieses Restriktionsgebiet umfasst Flächen bzw. Teilflächen der Gemeinden Hohendubrau, Horka, Kodersdorf, Königshain, Markersdorf, Neißeaue, Quitzdorf am See, Schöpstal, Löbau, Niesky, Reichenbach/O.L., Vierkirchen und Waldhufen. Eine Sperrzone I (Pufferzone) schließt sich im Westen an den bestehenden Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen an und umschließt die neue Sperrzone II.

Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Mit der Errichtung der Sperrzonen folgen wir den Auflagen der EU-Kommission. In dem Gebiet wird nun mit intensiver Fallwildsuche und gezielter Bejagung von Schwarzwild versucht, das Krankheitsgeschehen zu begrenzen und eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Ich appelliere an alle Landwirte mit Schweinemast- und Schweinezuchtbetrieben in diesem Gebiet, die Maßnahmen der Biosicherheit besonders streng einzuhalten, damit das Virus auch weiterhin nicht auf Hausschweine übertragen wird.“

In der Sperrzone II sind per Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen die intensive Fallwildsuche und die verstärkte Bejagung des Schwarzwilds durch die Jägerschaft angeordnet. Der Einsatz von Jagdhunden zum Stöbern sowie von Jagdhelfern (Treibern) zur aktiven Beunruhigung von Wild ist nur erlaubt, wenn dies mindestens zwei Werktage vor Durchführung angezeigt wird. Jagdausübungsberechtigte sind in ihren Revieren zur Ausübung der Jagd und zur Mitwirkung bei der Fallwildsuche verpflichtet.

Erlegtes Wild, Wildbret und Wildschweinerzeugnisse dürfen das gefährdete Gebiet (Sperrzone II) nicht verlassen. Für gesund oder krank erlegte Wildschweine sowie deren Beprobung wird für den Fall der unschädlichen Beseitigung eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro gezahlt. Sowohl in Sperrzone I als auch in Sperrzone II sind Hunde und Gegenstände, die bei der Jagd oder Fallwildsuche verwendet werden, entsprechend zu reinigen und zu desinfizieren.

Landwirte haben strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Eintrag des ASP-Virus in ihre Betriebe zu verhindern. Für Hunde gilt in beiden Restriktionsgebieten Leinenzwang. Messen und Verkaufsausstellungen mit Hausschweinen sind untersagt.

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seit-dem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt. In Sachsen wurden nun insgesamt 2399 ASP-Fälle nachgewiesen. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Haus-schweinbeständen nachgewiesen.

Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rhein-land-Pfalz und Baden-Württemberg in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.

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