Die vertrauliche Spurensicherung als Leistung ermöglicht es, zeitnah Verletzungen zu dokumentieren und Spuren zu sichern, ohne dass Betroffene sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlungen sofort Anzeige erstatten müssen. Sie können sich in Ruhe beraten lassen – bevor sie ihre Rechte wahrnehmen. Dieses „Chancenfenster“ zu öffnen, ist ein wesentliches Anliegen der Vertraulichen Spurensicherung.
Dazu hat das Sozialministerium für den Freistaat Sachsen einen Vertrag mit den Kranken- und Ersatzkassen, der Krankenhausgesellschaft Sachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) sowie den rechtsmedizinischen Instituten der TU Dresden und der Universität Leipzig geschlossen. Die Vereinbarung tritt am 1. April 2026 in Kraft. Mit dem Vertrag werden die Kosten der vertraulichen Spurensicherung anonymisiert durch die Kranken- und Ersatzkassen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Zudem werden Qualitätsstandards für die Spurensicherung festgelegt.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Sachsen hat nun die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen, dass Gewaltopfern die vertrauliche Spurensicherung als Leistung der GKV angeboten werden kann. Wir gehen zunächst mit den an den Unikliniken Dresden und Leipzig etablierten rechtsmedizinischen Instituten an den Start, wollen aber weiteren Krankenhäusern und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte den Beitritt ermöglichen.
Beispielsweise können die sieben Kliniken, die bisher im Modell diese Leistungen bereits angeboten haben, ihre Leistungen jetzt verstetigen. Ziel ist eine flächendeckende Struktur, die langfristig trägt und den Betroffenen vor Ort hilft. Die vertrauliche Spurensicherung sorgt dafür, dass die Taten gerichtsfest dokumentiert und auch erst später angezeigt werden können. Die Spuren werden vier Jahre aufbewahrt. Zudem schafft die vertrauliche Spurensicherung auch eine wichtige Grundlage, um das Dunkelfeld der sexualisierten Gewalt auszuleuchten.“
Dr. Stefan Knupfer, Vorstandsvorsitzender der AOK PLUS für die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen in Sachsen: „Die vertrauliche Spurensicherung schließt eine entscheidende Lücke im Opferschutz. Betroffene erhalten Versorgung und rechtssichere Beweissicherung, ohne sich sofort zu einer Anzeige entscheiden zu müssen. Das stärkt Selbstbestimmung und senkt eine zentrale Hürde, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Als gesetzliche Krankenversicherung übernehmen wir dafür Verantwortung und sorgen gemeinsam mit den Partnern für eine verlässliche Finanzierung und klare Qualitätsstandards. Das ist nicht nur ein medizinisches Angebot, sondern ein wichtiger Beitrag, um Gewalt sichtbar zu machen und Betroffene besser zu schützen.“
Friedrich R. München, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen: „Mit der Vertraulichen Spurensicherung schaffen wir eine verlässliche Struktur für Menschen, die Gewalt erlebt haben – niedrigschwellig, qualitätsgesichert und ohne unmittelbaren Entscheidungsdruck. Für uns als Leistungserbringer bedeutet das, Verantwortung zu übernehmen: für eine sorgfältige Dokumentation, für ein sensibles Vorgehen und für eine gute Vernetzung zwischen Medizin, Beratung und Justiz. Entscheidend ist, dass Betroffene in dieser Ausnahmesituation die Unterstützung bekommen, die sie brauchen – und zwar dann, wenn sie sie brauchen.“
Die rechtsmedizinischen Institute der TU Dresden und der Universität Leipzig haben seit vielen Jahren eine Expertise auf dem Gebiet der beweissicheren Befunddokumentation und bieten mit ihren Ambulanzen eine erste Anlaufstelle für Betroffene. Die Befunddokumentation sowie Asservierung zusätzlich gesicherter Spuren wird zentral in beiden Instituten erfolgen. Die Untersuchungen und ihre Ergebnisse sind durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt.
Es ist vorgesehen, dass weitere Leistungserbringer (niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser) dem Vertrag beitreten können. Der Verein Bellis e. V. aus Leipzig koordiniert die Schulung des Personals, die Bereitstellung der Spurensicherungskits sowie den Transport der Spuren zu den Rechtsmedizinischen Instituten. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Nur 15 Prozent der Frauen, die Opfer körperlicher Angriffe geworden sind, haben die Polizei eingeschaltet oder Anzeige erstattet. Nur 8 Prozent erstatten bei sexualisierter Gewalt überhaupt Anzeige. Das zeigt die „Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt“.
Es ist wichtig, dass vor Ort tatsächlich geschulte Ärztinnen, Ärzte und nichtärztliches Personal zur Verfügung stehen, die die Spurensicherung beweissicher durchführen.
Seit 2020 wird bei Bellis e.V. in Leipzig das Projekt „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt“ umgesetzt. Ziel des Projekts ist es, die Gesundheitsversorgung von Betroffenen in der Modellregion der Polizeidirektion Leipzig zu verbessern und eine gerichtsfeste und vertrauliche Spurensicherung zu ermöglichen. Im Projekt konnte für Sachsen ein Curriculum für die vertrauliche Spurensicherung und Befunddokumentation entwickelt und Schulungen des medizinischen Personals in der Modellregion etabliert werden. Diese Erfahrungen sollen mit Vertragsabschluss auf ganz Sachsen ausgeweitet werden. :
https://www.gewaltschutz.sachsen.de/vertrauliche-spurensicherung-4471.html






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