Die Parksituation in Schleußig bleibt weiter unverändert. Der Stadtverwaltung sei die Situation bekannt. Der Situation könne jedoch "nicht allein oder vordergründig mit ordnungsrechtlichen Mitteln wirksam begegnet werden", heißt es aus dem Ordnungsamt. Die Schaffung von Parkplätzen ist nicht Aufgabe der Stadt, sagt das Tiefbauamt.

Zugeparkte Bürgersteige gehören in Teilen Schleußigs allabendlich zum Stadtbild. Wer abends auf den Fußweg einparkt, muss morgens von dort aus auch wieder ausparken. Das ist verbunden mit einem hohen Gefährdungspotenzial für Fußgänger und insbesondere Kinder zu Fuß oder auf dem Rad.

Über diesen überhohen Parkdruck diskutieren die Schleußiger seit Jahren. Geändert hat sich bislang wenig.

Fast hat man den Eindruck, als gelte der ungeschriebene Nichtangriffspakt zwischen den Schleußiger Autobesitzern und der Stadtverwaltung weiter: Solange außerhalb der Bürodienstzeit keine Politessen durch das Quartier streifen, rufen die Anwohner nicht nach neuen Parkplätzen. Das macht sich in einer Stadt mit vielen drängenden Sanierungsaufgaben beim fahrenden Verkehr (Straßen und Brücken) nicht schlecht, wenn beim Thema ruhender Verkehr (sprich: Parken) Ruhe herrscht.”Grundlegend muss ausgeführt werden, dass die Schaffung von Stellplätzen nicht Aufgabe der Stadt ist”, sagt Leipzigs Verkehrsamtsleiterin Edeltraut Höfer dieser Tage auf L-IZ-Anfrage. Die Stadt könne nur unterstützend tätig sein und eventuell auf Flächen verweisen, die zum Parken geeignet seien, so Höfer weiter. Das erscheint ihr bei Privatflächen schon schwierig, wenn der Eigentümer andere Bebauungsabsichten hege.

In der Sache selbst habe sich das Verkehrs- und Tiefbauamt intensiv mit dem Thema Parken in Schleußig beschäftigt, und zwar gemeinsam mit dem Stadtbezirksbeirat und dem Bürgerverein, hebt die Amtsleiterin hervor. Als Lösung setzt sie darauf, dass die Anwohner der besonders frequentierten Straßen beispielsweise entlang der Rödelstraße parken und längere Fußwege in Kauf nehmen. Darüber hinaus können nach Aussage von Edeltraut Höfer Parkpaletten und Parkgaragen nur von privaten Investoren gebaut und betrieben werden.Auch aus dem städtischen Ordnungsamt kommt die Botschaft, dass man allein eigentlich gar nichts machen könne. Dort ist die “in Schleußig bestehende angespannte Parkraumsituation”, bekannt, erklärt die stellvertretende Amtsleiterin Doris Kretschmer auf L-IZ-Anfrage. “Eine hohe Bevölkerungsdichte, verbunden mit einem hohen Motorisierungsgrad erzeugt einen entsprechend hohen Parkdruck in diesem Stadtteil, dem jedoch nicht allein oder vordergründig mit ordnungsrechtlichen Mitteln wirksam begegnet werden kann”, fügt Kretschmer an.

Falschparken ist eben eine Ordnungswidrigkeit, und deren Ahndung bekanntermaßen eine Ermessenssache. Natürlich gilt die Straßenverkehrsordnung auch in Schleußig, betont Kretschmer.

“Maßstab eines ?erlaubten Parkens? kann ausschließlich die Straßenverkehrsordnung sein”, lautet Kretschmers pädagogische Erinnerung an alle automobilen Schleußiger, “jeder Kraftfahrer sollte deren Vorschriften kennen und sich dessen bewusst sein, dass begangene Verstöße als Ordnungswidrigkeit nach dem hierfür bundeseinheitlich geltenden Bußgeldkatalog ahndbar sind.” Insofern sei kein Fahrzeugführer – “bei allem Verständnis für den Wunsch, sein Fahrzeug möglichst kostenfrei in unmittelbarer Wohn- oder Arbeitsnähe im öffentlichen Verkehrsraum parken zu können” – aus seiner Verantwortung für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit entlassen, unterstreicht Kretschmer.

Rücksichtnahme sollte nach übereinstimmender Ansicht von Vize-Amtsleiterin und Straßenverkehrsordnung das erste Gebot sein. “Gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer – wie Fußgänger und Radfahrer, hier vor allem Kinder und ältere Menschen – bedürfen dabei besonderer Aufmerksamkeit. Polizei und Ordnungsamt konzentrieren sich daher in erster Linie im Rahmen ihrer Ermessensausübung auf Verstöße, die zu Behinderungen oder gar Unfällen führen können”, sagt Kretschmer.

Dann kann ja eigentlich nichts mehr passieren, oder?

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