Für den Bau eines fünfzügigen Gymnasiums im Musikviertel sollen durch die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans "Musikviertel - Süd" die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Oberbürgermeister Burkhard Jung will nun auf Vorschlag von Baubürgermeister Martin zur Nedden die entsprechende Vorlage im November in die Ratsversammlung einbringen.

Das rund zwei Hektar große von der Planänderung betroffene Gebiet liegt zwischen Telemannstraße, Ferdinand-Rhode-Straße, Wundstraße und Karl-Tauchnitz-Straße. Auf dem Grundstück befand sich in den vergangenen Jahrzehnten ein in Plattenbauweise errichtetes, zuletzt nicht mehr genutztes Schulgebäude. Vor drei Jahren wurde es abgerissen, da es nicht mehr den heutigen Standards für einen Schulbau entsprach – aber auch, weil die Stadt Leipzig hier eine Zeit lang seltsame Träume von einem weiteren Hotelbau träumte. Die sich – zum Glück für die Stadt – zerschlugen. Sonst hätte die Stadt noch viel größere Probleme, einen neuen Gymnasialstandort zu finden, der auch den völlig überlaufenen Leipziger Süden mitversorgt.

Gerade in den Stadtteilen, in denen sich in den letzten zehn Jahren die jungen Familien ansiedelten und wo dementsprechend die Kinderzahlen auch besonders stark anstiegen, sind Baugrundstücke mittlerweile rar und teuer geworden. Ein Problem, das die Stadt auch beim Suchen neuer Standorte für Kindertagesstätten behindert. Die Bevorratung mit solchen Grundstücken hätte tatsächlich schon vor fünf, sechs Jahren erfolgen sollen. Dass es jetzt an vielen Stellen gleichzeitig eng wird, zeigt, wie kurzatmig und von knappen finanziellen Spielräumen die Stadt mittlerweile getrieben ist.

Angesichts der seit Jahren in ganz Leipzig steigenden Schülerzahlen soll nun zur Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Stadtbezirk Mitte an dieser Stelle ein neues Gymnasium entstehen, formuliert die Stadtverwaltung. Als hätte man die Dinge noch ganz souverän im Griff und würde ganz planmäßig abarbeiten.

Für das neue Gymnasium in der Telemannstraße ist ein Architekturwettbewerb im Jahr 2013 geplant. “Da das Ergebnis gegebenenfalls nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechen wird, muss dieser durch eine Änderung angepasst werden”, so die Verwaltung.

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