Kneipenmeilen sind im Sommer etwas Wunderbares. Man kann draußen sitzen, klönen, genießen - und das mitten in der Stadt. Doch nicht alle können die Nächte durchmachen. Während die einen in der Vergangenheit eher meinten, die fehlenden Parkplätze in der Kneipenmeile Gottschedstraße seien das Problem, finden die Anwohner keinen Schlaf. In einer Einwohneranfrage machen sie am 18. September ihr Problem zum Stadtratsthema.

Sie berufen sich dabei auf das nach wie vor gültige Landesimmissionsschutzgesetz, das ihnen zwischen 22 und 6 Uhr eigentlich Nachtruhe zugesteht.

“Wir Anwohner der Bosestraße 4 (unmittelbare Kneipenmeile Gottschedstraße) haben nach wie vor besondere Lärmbelästigungen durch Freisitze der anliegenden Gaststätten, Cafés und Bars sowohl straßenseitig als auch hofseitig insbesondere auch in den Ruhezeiten zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr zu ertragen.

Im Landesimmissionsschutzgesetz ist festgeschrieben, dass jeder Bürger zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ein Recht auf Ruhe hat!!”, schreiben sie in ihrer Einwohneranfrage. Die beiden Ausrufezeichen sind von ihnen. “Gegen dieses Gesetz wird hier permanent – besonders auch während der Sommermonate – seitens der anliegenden Gaststätten, Cafés und Bars durch den Betrieb der Freisitze bis weit nach Mitternacht in einem Maße verstoßen, das nicht hinnehmbar ist.

Das bestehende Problem ist seit Jahren bekannt und hat an Intensität ständig zugenommen, so dass wir uns nun – nachdem andere vorgetragene Beschwerden und Bitten um Abhilfe keine fruchtbaren Ergebnisse gebracht haben – an die Ratsmitglieder wenden, mit der Aufforderung, die Einhaltung des Landesimmissionsschutzgesetzes durchzusetzen.

In der Gottschedstraße/Ecke Bosestraße wurde bis vor kurzem vom Centraltheater das ‘Weiße Haus’ betrieben und wurde nunmehr abgebaut. Bitte informieren Sie uns über die weitere Verwendung der derzeit freien Fläche, da gerade auch von dort erhebliche Lärmbelästigungen während der Ruhezeiten ausgingen. Dies auch bereits vor Nutzung durch das Centraltheater. Es wird um eine möglichst zeitnahe Information hinsichtlich der von Ihnen getroffenen Maßnahmen gegen die Verstöße gegen das Landesimmissionsschutzgesetz und der Nutzung des Grundstückes Bose-/Ecke Gottschedstraße gebeten.”

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