Am Samstag, 31. August, kam es - wie schon öfter - zu einer Bootskollision auf der Elster. Ein Passagierboot rammte in der Kurve der Weißen Elster vom Palmgartenwehr ein Kanu, das vor ihm fuhr, drückte es fast unter Wasser. Der trockene Kommentar des Bootsführers: "Können Sie denn nicht rechts fahren?" Nicht der erste Vorfall im Gewässerknoten Leipzig. Die L-IZ fragte mal nach, wer sich in der Stadtverwaltung um solche Kollisionen kümmert. Das Umweltdezernat antwortete.

Welche Instanz in Leipzig registriert die Kollisionen und Vorfälle im Gewässerknoten Leipzig? Wer übernimmt die ordnungsrechtliche Beobachtung, so lange keine Wasserpolizei angefordert wird?

Kollisionen und Vorfälle auf Leipziger Gewässern werden durch das Amt für Umweltschutz, Sachgebiet Wasserbehörde registriert. Die ordnungsrechtliche Bewertung erfolgt auf der Grundlage von erteilten wasserrechtlichen Einzelgenehmigungen (betrifft Motorboote). Die Überwachung erfolgt im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch das Amt für Umweltschutz, Sachgebiet Wasserbehörde, sowie durch die Polizei in Amtshilfe für die Stadt Leipzig.

Wie viele Vorfälle wurden in den vergangenen Jahren registriert? Wenn nicht: Wer erfasst diese Zahlen?

Das Amt für Umweltschutz erhielt seit 2008 bisher zwei Fälle zur Kenntnis, bei denen Zusammenstöße zwischen Motorbooten und muskelbetriebenen Sportbooten verursacht wurden.

Welche Konsequenzen hatten sie? Verwarnungen, Bußgelder? Oder können sie auch zum Lizenzentzug für Bootsbetreiber führen?

Bisher wurde verwarnt bzw. ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Bei entsprechenden bzw. wiederholten Verstößen können ordnungsrechtliche Maßnahmen einschließlich Entzug des Schiffsführerscheins durchgesetzt werden, wenn die Beweislage eindeutig ist.
Wird die Eignung von Motorbootkapitänen überhaupt geprüft und abgefragt? Denn der Vorfall, bei dem der Bootsführer des Passagierbootes das Kanu einfach abdrängte, obwohl es vor ihm fuhr, ist ja nicht der erste seiner Art.

Das Führen von Fahrgastschiffen erfordert einen gewässerbezogenen Befähigungsnachweis. Dieser Sachverhalt ist in der jeweiligen Einzelgenehmigung der Stadt Leipzig geregelt.

Müssen Passagierbootbetreiber besondere Anforderungen erfüllen und regelmäßige Schulungen absolvieren? Wie wird das überprüft und in welchen Zeiträumen? Und von wem?

Bei den Anforderungen zum Erlangen der Befähigungsnachweise der Fahrgastschiffsführer wird dem Personentransport Rechnung getragen. Die Prüfung wird durch einen Sachverständigen, welcher von der Schifffahrtsbehörde Dresden benannt wird, abgenommen. Regelmäßige Schulungen und Wiederholungsprüfungen sind nicht vorgesehen.

Welche Rettungssysteme stehen zur Verfügung, wenn Kollisionen zu schwerwiegenden Unfällen führen? Wie schnell sind die Einsatzkräfte der Stadt vor Ort?

Die Fahrgastschiffe müssen über eine Mindestausstattung an Rettungsmitteln (Rettungsringe, Rettungswesten, Rettungskissen) verfügen, welche regelmäßig im Rahmen der technischen Zulassung durch die Schifffahrtsbehörde Dresden überprüft wird. Ärztliche Hilfe kann nur von Land über den Notruf 112 des Rettungsdienstes angefordert werden.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar