Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Straßenbahnanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH im Peterssteinweg und in der nördlichen Karl-Liebknecht-Straße erlassen, teilt diese am Dienstag, 22. Oktober, mit.

Das Vorhaben folgt dem Konzept, die Straßenbahnbetriebsanlagen für bestimmte Linien, darunter auch für die neben der Linie 10 in der Karl-Liebknecht-Straße verkehrende Linie 11, Stück für Stück auf sogenannten Stadtbahnstandard auszubauen. Dieser Standard sieht vor allem die Anlegung behindertengerechter Haltestellen und – soweit in Abhängigkeit vom zur Verfügung stehenden Platz möglich – die Entmischung von Straßen- und Straßenbahnverkehr durch eine Gleisführung auf besonderen Bahnkörpern vor. Das Konzept entspricht den Festlegungen des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig, die außerdem in enger Abstimmung mit der LVB eine eigene Planung für die Umgestaltung der Karl-Liebknecht-Straße und des Peterssteinweges verfolgt und gemeinsam mit dem LVB-Vorhaben umsetzen will.

Vorgesehen ist der vollständige Neubau der Gleis- und Fahrleitungsanlagen in leicht veränderter Führung. Ein besonderer Bahnkörper ist zwischen Hohe Straße und Shakespeare- bzw. Braustraße vorgesehen. Maßgeblich für die Beschränkung des Bahnkörperbaues ist neben dem von vornherein bestehenden Platzmangel im Peterssteinweg vor allem das Interesse der Stadt Leipzig, die vorhandenen breiten Gehwege in der Karl-Liebknecht-Straße soweit wie möglich zu erhalten und trotzdem neben Kfz-Parkplätzen und Bäumen am Straßenrand zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Fahrradfahrstreifen neben den Kfz-Fahrstreifen anzuordnen.

Geplant sind außerdem der behindertengerechte Ausbau der nur für Umleitungsverkehre genutzten Haltestelle im Peterssteinweg in Höhe Wilhelm-Leuschner-Platz (Haltestelle wie bisher in Insellage in der Straßenmitte), der Bau einer neuen, behindertengerechten Haltestelle im Peterssteinweg in Höhe Härtelstraße und Münzgasse (Haltestellenkaps am Straßenrand) sowie der behindertengerechte Ausbau der Haltestelle Hohe Straße unter Verschiebung nach Süden auf die Südseite der Hohen Straße (für den Straßenverkehr überfahrbare Haltestellenkaps). Mit der Haltestelle Münzgasse soll das in jenem Bereich hohe Fahrgastpotential (Uni-Mensa, Polizei- und Justizbehörden, Universitätseinrichtungen im Musikviertel etc.) besser als bisher erschlossen werden. Zugleich soll ein kurzer fußläufiger Übergang durch die Härtelstraße zur gleichnamigen neuen Haltestelle der Linien 2, 9 und 16 in der Windmühlenstraße ermöglicht werden. Die südwärtige Verschiebung der Haltestelle Hohe Straße soll den unangemessen großen Abstand zur südlich nächstgelegenen Haltestelle am Südplatz verringern und die zwischen den beiden Haltestellen vorhandenen Fahrgastpotentiale besser als bisher erschließen.

Für die Eigentümer einer Reihe von Grundstücken entstehen Ansprüche auf Entschädigung für passive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster u. ä.) nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Planfeststellungsbehörde hat die Ansprüche im Planfeststellungsbeschluss festgesetzt.

Die Baumaßnahmen erfordern die Verlegung und Installation neuer LVB-Bahnstromkabel, Kabelverteilerschränke und weiterer Anlagen. Sie erfordern – in Verbindung mit dem Straßenausbau der Stadt Leipzig – außerdem die Um- und Neuverlegung einer Vielzahl von Ver- und Entsorgungs- sowie Telekommunikationsanlagen.

Im Planfeststellungsverfahren sind sehr wenige Einwendungen privater Betroffener eingegangen. Die Landesdirektion wertet dies als Indiz dafür, dass die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit der LVB und der Stadt Leipzig im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zur Berücksichtigung einer Vielzahl von Anregungen und Bedenken in der Planung und damit zur Konfliktminimierung geführt hat.

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