Am 12. Februar soll die Risikobewertung des Umweltdezernats zu einer möglichen Bundesgartenschau (BUGA) in Leipzig Thema im Stadtrat werden. Eine Bewertung, die zu dem klaren Ergebnis kommt, dass just an Luppe und Weißer Elster so eine Gartenschau gar nicht möglich ist. Eine Nicht-Bewerbung wäre also logisch. Doch es gibt jetzt zwei Änderungsanträge aus den Fraktionen - zwei ganz verschiedene.

Auf den Änderungsantrag, den die FDP-Fraktion ins Verfahren gebracht hat, verweist FDP-Stadträtin Isabel Siebert, die Oberbürgermeister Jung auffordert, eine Bewerbung Leipzigs für eine Bundesgartenschau ernsthaft zu prüfen. Die in einer Verwaltungsvorlage dargelegten Prüfergebnisse wären lediglich eine Fortschreibung einer alten Untersuchung zu einer Internationalen Gartenschau, meint sie. “Die BUGA spielt in der Darstellung der Stadt keine Rolle. Genau genommen enthält die Vorlage keinerlei neue Erkenntnisse, sondern setzt uns Uralt-Informationen aus einer GA-Prüfung von 1999 vor. Wir müssen daher feststellen, dass der Oberbürgermeister den Auftrag des Stadtrates nicht erfüllt hat.” Die Ratsversammlung hatte den Oberbürgermeister mit einer entsprechenden Prüfung beauftragt”, stellt Isabel Siebert fest.

Was ja auch stimmt. Was aber die fachliche Fundierung der Prüfungen von 1999 nicht außer Kraft setzt. Und was auch nicht die Tatsache außer Kraft setzt, dass das von OBM-Kandidat Horst Wawrzynski vorgeschlagene Areal für die BUGA zum größten Teil Landschaftsschutzgebiet ist und für eine Gartenschau gar nicht genutzt werden kann. Aus der Risikobewertung zitiert: “Der Landschaftsraum zwischen Palmengartenwehr und dem Auensee befindet sich, wie eingangs erwähnt, seit Jahrzehnten im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald. Seit der Untersuchung dieses Areals im Zuge der Erarbeitung des Landschaftsplanes – aufgrund der damaligen Defizite – für eine Bundesgartenschau hat sich viel getan. Der Status des Gebietes hat sich verändert. Das gesamte Areal wurde vom Regierungspräsidium Leipzig am 27.10.2006 als SPA-Gebiet ausgewiesen.”

Als SPA werden Europäische Vogelschutzgebiete oder englisch ‘Special Protection Areas’ bezeichnet, die auf der Grundlage der EU-Vogelschutzrichtlinie festgelegt wurden. Gemeinsam mit den Schutzgebieten nach der 1992 beschlossenen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebieten) bilden die besonderen Vogelschutzgebiete das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000, mit der die Berner Konvention zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume umgesetzt wird.

Was offen bleibt, ist natürlich die Frage, ob eine BUGA an einem anderen Standort sinnvoll wäre. Die FDP hat daher eine Korrektur des Beschlusstextes beantragt. Danach soll eine BUGA-Bewerbung für 2025 genau geprüft werden – eine Prüfung für die IGA 2027 solle freilich entfallen. “Insbesondere die Erfahrungen bei abgeschlossenen und noch laufenden Gartenschauprojekten müssen darin einfließen. Darüber hinaus ist es sicher nicht zu viel verlangt, wenn Burkhard Jung den Freistaat und andere mögliche Förderer anfragt, ob man eine BUGA in Leipzig finanziell unterstützen würde. Schließlich war Sachsen bislang noch nie Ausrichter”, so Siebert, die ihre Fraktion in den Fachausschüssen Umwelt und Ordnung sowie Wirtschaft und Arbeit vertritt”, betont Isabel Siebert. “Wir sehen die Potentiale einer BUGA für Leipzig und die Region. Aber um das Für und Wider abwägen und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen zu können, gehören Für und Wider offen und ehrlich auf den Tisch, und zwar mit Wissen von heute. Die Vorlage des Oberbürgermeisters leistet das bislang nicht.”
Ein ganz anderes Fazit zieht die CDU-Fraktion aus der Risikobewertung des Umweltdezernats. “Anlass der Prüfung einer BUGA-Bewerbung für Leipzig war das Defizit an Ausgleichsmöglichkeiten für die Flächenversiegelung infolge der wünschenswerten gewerblichen Entwicklung im Leipziger Nordraum. Es ging nicht vorrangig um die Etablierung einer einmaligen ‘Blümchenschau'”, heißt es im Änderungsantrag der CDU-Fraktion. “Vielmehr sollte die BUGA dazu dienen, Finanzierungsquellen zu erschließen, um neben der gewerblichen Entwicklung im Leipziger Norden auch eine grünräumliche Entwicklung zu ermöglichen und zu verstetigen. – Nun muss man zur Kenntnis nehmen, dass im Betrachtungsraum Flächen für die typischen Ausstellungen nicht genügend vorhanden sind und dass angesichts der gegenwärtigen und künftig absehbaren Haushaltslage eine solche zusätzliche Herausforderung für die Stadt Leipzig ggf. nicht abbildbar ist.”

Aber heißt das nun, man mache gar nichts? – Keinesfalls, findet die CDU-Fraktion und beantragt einen dritten Beschlusspunkt: “Im Rahmen des Projektes ‘Leipzig weiterdenken’ und als Pilotprojekt der Bürgerbeteiligung wird die Idee der grünräumlichen Entwicklung der Spange vom Richard-Wagner-Hain bis zur Auwaldstation konzeptionell aufgenommen und weiterentwickelt.”

Interessante Ansätze zur Verbesserung der Entwicklung von Natur und Naherholung im Betrachtungsgebiet gebe es genug. Die CDU-Fraktion benennt die Projekte Lebendige Luppe und Integriertes Gewässerkonzept, an denen die Stadt ja schon arbeitet. Außerdem befänden sich mit Auwaldstation, Haus Auensee und Parkeisenbahn interessante Ziele im Projektgebiet. Andere Bausteine seien aber nach wie vor Brachen und stellten gestalterische Herausforderungen. Da nennt die Fraktion als Beispiele den Richard-Wagner-Hain, das Umfeld des Elsterbeckens nördlich der Zeppelinbrücke, das Umfeld des Klärwerkes, die ehemalige Deponie Möckern und das Umfeld des Auensees.

“Der Grüne Bogen Paunsdorf hat gezeigt, dass eine vorliegende konzeptionelle Idee Anlass dafür sein kann, zu gegebener Zeit Mittel für die Umsetzung dieser Idee zu akquirieren und gezielt Ausgleichsmaßnahmen in das Projekt zu integrieren”, stellt die Fraktion in ihrem Antrag fest. “In Erwartung ähnlicher Effekte soll die Befassung mit dem Betrachtungsgebiet nicht einfach mit der Ablehnung der Idee einer BUGA enden, sondern eine Alternative aufzeigen. Diese sehen wir in einem Bürgerbeteiligungsprojekt, in welchem die Bürger die Grüne Spange entlang Elsterbecken, Luppe und Weißer Elster konzeptionell weiterentwickeln.”

Risikobewertung des Umweltdezernats: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/5A980CA73D86E714C1257C2700270958/$FILE/V-ds-3454-text.pdf

Änderungsantrag der FDP-Fraktion: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/8AAC36E746A5778CC1257C600050C7F0/$FILE/%C3%A4a1-v-ds-3454.pdf

Änderungsantrag der CDU-Fraktion: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/DE5EB16A628013F9C1257C62002E89D9/$FILE/V-ds-3454-%C3%A4a-2.pdf

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