Der Kulkwitzer See im Leipziger Westen gehört zu den beliebtesten Badeseen um Leipzig. Dies liegt zum einen an der hohen Wasserqualität und zum anderen an der natürlich gewachsenen Umgebung. Dennoch gab es in den letzten Wochen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen, Verschmutzung und Vandalismusschäden. Ein Thema, das den Stadtrat der Linken, Sören Pellmann, schon länger beschäftigt. Deswegen hatte er extra eine Stadtratsanfrage gestellt.

Da ging es um Ordnung, Sauberkeit, um die Bestreifung durch den Stadtordnungsdienst, die Probleme rund um die Schiffsgaststätte und natürlich ums Grillen. Grillen ist ja so eine Art Volkssport geworden. Selbst bei heißesten Temperaturen schleppen die Leute ihr Grill-Equipment in die Parks und an den Strand, um dann kiloweise Fleisch in allen Sorten zu braten. Natürlich mit Folgen. Die Brandspuren sind auf Wiesen, oft auch an Bäumen und auch am Strand zu sehen.

Und das Problem – auch für den Stadtordnungsdienst – ist in der Regel, dass man es den Brutzlern nicht einfach verbieten kann zu brutzeln.

Darauf zielte ja auch Pellmanns erste Frage, die das Ordnungsdezernat besonders ausführlich beantwortet hat: „Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Grillen am Strand des Kulkwitzer Sees erlaubt bzw. verboten?“

Er liest dabei den Hinweis heraus, dass „an den öffentlichen Strandbereichen und den anschließenden öffentlichen Grünanlagen im gesamten Erholungsgebiet das Grillen nicht zulässig ist.“

Ganz so absolut hat es das Umweltdezernat denn doch nicht formuliert, dazu sei der Erhalt der Freiheiten, die die Leipziger genießen, zu wichtig.

Die Passage in der Antwort lautet dann so: „Ein generelles ‚Grillverbot‘ besteht also in Leipzig nicht. Jedoch ist an den öffentlichen Strandbereichen und den anschließenden öffentlichen Grünanlagen im gesamten Erholungsgebiet das Grillen nicht zulässig, wenn es die Erholungsfunktion erheblich beeinträchtigen kann oder wenn zu erwarten ist, dass es schädliche Auswirkungen auf die Anlagen und/oder deren Nutzer haben könnte.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Grills, die direkt auf dem Boden liegen und die Grasnarbe schädigen, nicht verwendet werden dürfen. Mit einem handelsüblichen Grill ohne direkten Bodenkontakt und der nötigen Rücksichtnahme auf andere Erholungsuchende sollte es keine Probleme geben. Verstöße gegen diese Verhaltensregeln der Leipziger Polizeiverordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und können ein Verwarnungs- oder Bußgeld zur Folge haben.“

Grillen ist also erlaubt, wenn man die Umwelt nicht schädigt damit.

Was freilich fehlt, ist meistens der unübersehbare Hinweis vor Ort auf die geltenden Regeln. Denn es sind ja gerade die Menschen, die – oft genug mit Absicht – die geltenden Regeln übertreten und damit auch Zerstörungen hinterlassen.

Und deshalb wünscht sich Sören Pellmann: „Die Stadtverwaltung sollte gemeinsam mit dem Zweckverband mehr über die entsprechenden Beschränkungen aufklären, um auch weiterhin eine hohe Attraktivität des Kulkwitzer Sees zu erhalten. Die Problemlage mit den Papierkörben und der Vermüllung wurde bereits erkannt, auch wenn eine vertragliche Bindung bis Dezember 2022 keine Verbesserung erwarten lässt. Hier muss unbedingt auf die Vertragseinhaltung geachtet und diese kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung müssen Vertragsstrafen eingefordert werden.“

Die komplette Antwort.

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