Der Kulkwitzer See im Leipziger Westen gehÃķrt zu den beliebtesten Badeseen um Leipzig. Dies liegt zum einen an der hohen WasserqualitÃĪt und zum anderen an der natÞrlich gewachsenen Umgebung. Dennoch gab es in den letzten Wochen immer wieder Beschwerden Þber Verunreinigungen, Verschmutzung und VandalismusschÃĪden. Ein Thema, das den Stadtrat der Linken, SÃķren Pellmann, schon lÃĪnger beschÃĪftigt. Deswegen hatte er extra eine Stadtratsanfrage gestellt.

Da ging es um Ordnung, Sauberkeit, um die Bestreifung durch den Stadtordnungsdienst, die Probleme rund um die SchiffsgaststÃĪtte und natÞrlich ums Grillen. Grillen ist ja so eine Art Volkssport geworden. Selbst bei heißesten Temperaturen schleppen die Leute ihr Grill-Equipment in die Parks und an den Strand, um dann kiloweise Fleisch in allen Sorten zu braten. NatÞrlich mit Folgen. Die Brandspuren sind auf Wiesen, oft auch an BÃĪumen und auch am Strand zu sehen.

Und das Problem – auch fÞr den Stadtordnungsdienst – ist in der Regel, dass man es den Brutzlern nicht einfach verbieten kann zu brutzeln.

Darauf zielte ja auch Pellmanns erste Frage, die das Ordnungsdezernat besonders ausfÞhrlich beantwortet hat: „Auf welcher Rechtsgrundlage ist das Grillen am Strand des Kulkwitzer Sees erlaubt bzw. verboten?“

Er liest dabei den Hinweis heraus, dass „an den Ãķffentlichen Strandbereichen und den anschließenden Ãķffentlichen GrÞnanlagen im gesamten Erholungsgebiet das Grillen nicht zulÃĪssig ist.“

Ganz so absolut hat es das Umweltdezernat denn doch nicht formuliert, dazu sei der Erhalt der Freiheiten, die die Leipziger genießen, zu wichtig.

Die Passage in der Antwort lautet dann so: „Ein generelles ‚Grillverbot‘ besteht also in Leipzig nicht. Jedoch ist an den Ãķffentlichen Strandbereichen und den anschließenden Ãķffentlichen GrÞnanlagen im gesamten Erholungsgebiet das Grillen nicht zulÃĪssig, wenn es die Erholungsfunktion erheblich beeintrÃĪchtigen kann oder wenn zu erwarten ist, dass es schÃĪdliche Auswirkungen auf die Anlagen und/oder deren Nutzer haben kÃķnnte.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Grills, die direkt auf dem Boden liegen und die Grasnarbe schÃĪdigen, nicht verwendet werden dÞrfen. Mit einem handelsÞblichen Grill ohne direkten Bodenkontakt und der nÃķtigen RÞcksichtnahme auf andere Erholungsuchende sollte es keine Probleme geben. VerstÃķße gegen diese Verhaltensregeln der Leipziger Polizeiverordnung gelten als Ordnungswidrigkeit und kÃķnnen ein Verwarnungs- oder Bußgeld zur Folge haben.“

Grillen ist also erlaubt, wenn man die Umwelt nicht schÃĪdigt damit.

Was freilich fehlt, ist meistens der unÞbersehbare Hinweis vor Ort auf die geltenden Regeln. Denn es sind ja gerade die Menschen, die – oft genug mit Absicht – die geltenden Regeln Þbertreten und damit auch ZerstÃķrungen hinterlassen.

Und deshalb wÞnscht sich SÃķren Pellmann: „Die Stadtverwaltung sollte gemeinsam mit dem Zweckverband mehr Þber die entsprechenden BeschrÃĪnkungen aufklÃĪren, um auch weiterhin eine hohe AttraktivitÃĪt des Kulkwitzer Sees zu erhalten. Die Problemlage mit den PapierkÃķrben und der VermÞllung wurde bereits erkannt, auch wenn eine vertragliche Bindung bis Dezember 2022 keine Verbesserung erwarten lÃĪsst. Hier muss unbedingt auf die Vertragseinhaltung geachtet und diese kontrolliert werden. Bei Nichteinhaltung mÞssen Vertragsstrafen eingefordert werden.“

Die komplette Antwort.

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