Einen wirklich schonenden Umgang mit schützenswertem Grün hat auch Leipzigs Stadtverwaltung noch nicht gelernt. Das hat auch oft mit fehlender Abstimmung zwischen Ämtern und Dezernaten zu tun und mit angelernten Routinen, die die Probleme einer zunehmend von Hitze, Dürre und Artenschwund betroffenen Stadt nicht ausreichend berücksichtigen.

Und da handelt die Stadtverwaltung auch oft genug gegen geltende Rechtsbestimmungen, wie die Initiative Stadtnatur nun feststellt. Sie hat den Bebauungsplan für den Wilhelm-Leuschner-Platz der Rechtsaufsicht zur Prüfung vorgelegt.

Und die Landesdirektion (LDS) Sachsen stellte nun im Ergebnis ihrer fachaufsichtlichen Prüfung vom 18. März 2026 auch hier wieder Defizite des Verwaltungshandelns der Unteren Naturschutzbehörde fest. Die Untere Naturschutzbehörde ist das Amt für Umweltschutz der Stadt, das sich ganz offensichtlich bei der Erstellung von Bebauungsplänen nicht genügend einbringt.

Aber auch am Wilhelm-Leuschner-Platz bleibt die Feststellung der Landesdirektion ohne Folgen, stellt die Initiative Stadtnatur fest. Letztlich werde der Untetren Naturschutzbehörde gar ein „Persilschein“ erteilt.

Keine Ausweichmöglichkeiten für Brutvögel

Wie schon im Zusammenhang mit dem Bayerischen Bahnhof konnte die Landesdirektion nicht umhin, bezüglich der Rodungen auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz gravierende Defizite festzustellen: „Bezogen auf die Artengruppe Brutvögel sind hinsichtlich des Verbots des § 44 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 Nr. 3 BNatSchG nach Auffassung der ONB die von der UNB in Ansatz gebrachten Maßnahmen ungeeignet, das Eintreten des Verbotstatbestandes zu vermeiden, da sie nicht den Anforderungen an CEF-Maßnahmen genügen. Die UNB wurde daher gebeten, zukünftig die Einhaltung der Anforderungen an CEF-Maßnahmen sicherzustellen.“

CEF-Maßnahmen regeln die Schutzmaßnahmen für die von geplanten Eingriffen betroffenen geschützten Tierarten. Am Wilhelm-Leuschner-Platz betrifft das alle Arten, die bei der Rodung der Gehölze in der Nähe keinen Ausweichort vorfinden. Und einen solchen Ausweichort gibt es nicht. Und damit auch keine belastbaren CEF-Maßnahmen.

Wie auch schon bei den artenschutzrechtlichen Verstößen auf dem Bayerischen Bahnhof seien die fachaufsichtlichen Folgen dieser fehlerhaften behördlichen Entscheidungen der Unteren Naturschutzbehörde auf Kosten des Artenschutzes und der städtischen Biodiversität gleich Null, interpretiert die Initiative Stadtnatur diese Feststellung. Die Obere Naturschutzbehörde „bitte“ die Untere Behörde lediglich darum, „zukünftig“ die Einhaltung der CEF-Maßnahmen „sicherzustellen“.

Mehr bleibt ja auch nicht. Die Bäume und Sträucher wurden gerodet, die dort lebenden Tiere vertrieben, ohne einen Ausweichort in der Nähe zu haben.

Die Ersatzpflanzungen genügen nicht

Da die vorgesehenen Ersatzpflanzungen) „aber den o.g. Anforderungen an CEF-Maßnahmen nicht genügen, können sie auch nicht bei der Bewältigung der aktuellen konkreten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände herangezogen werden. Das sog. ‚Zwischengrün‘ auf einer temporären Ausgleichfläche bedarf flankierender Maßnahmen(-Planungen), um als Beitrag zur dauerhaften Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität in Betracht zu kommen“, hatte die Landesdirektion festgestellt.

Das Zwischengrün auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz. Foto: Initiative Stadtnatur
Das Zwischengrün auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz. Foto: Initiative Stadtnatur

Das sogenannte Zwischengrün sind jene Bäumchen und Sträucher, die neben dem Zugang zur S-Bahn-Station Wilhelm-Leuschner-Platz vorsorglich auf Reserve gepflanzt wurden, um sie später in die geplante Parkanlage auf dem westlichen Wilhelm-Leuschner-Platz zu verpflanzen. Aber schon der Blick auf diese Bäumchen zeigt, dass sie nicht einmal Nistmöglichkeiten für die vertriebenen Vögel bieten.

Die Initiative Stadtnatur wird noch deutlicher: „Dass dies gar nicht mehr möglich ist, weil CEF-Maßnahmen als Ausweichquartiere für die betroffenen Arten im Vorfeld der Bebauung und der Eingriffe funktionsfähig sein müssen, wird dann aber ebenso ignoriert wie die Tatsache, dass Maßnahmen im Umfeld des Leuschnerplatzes aufgrund des städtischen Nutzungsdrucks gar nicht im Umfeld umsetzbar sind. Ein solcher direkter räumlicher Kontext wäre für eine Anerkennung als CEF-Maßnahme zwingend erforderlich. Dies ist naturschutzfachliches und ‑rechtliches Basiswissen.“

Außerdem setze die Landesdirektion weder Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen, noch fordere sie einen Nachweis der Umsetzung und schon gar nicht eine Dokumentation des Maßnahmenerfolgs ein.

„Statt für eine Bewältigung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu sorgen, stellt die Obere Naturschutzbehörde der Unteren damit einen Persilschein aus. Es scheint vor allem darum zu gehen, die städtischen Bauprojekte und den Baufortschritt nicht zu behindern“, findet Axel Schmoll.

Und für Wiebke Engelsing von der Initiative Stadtnatur ist die Landesdirektion „sehr offensichtlich keine geeignete Instanz für eine fachaufsichtliche Prüfung im Sinne der Allgemeinheit, des Allgemeinwohls und auf der Grundlage des Naturschutzrechts.“

„Darüber hinaus strotzt dieses Ergebnis der fachaufsichtlichen Prüfung von weiteren Fehlern und Zumutungen, ganz im Sinne einer reibungslosen Durchsetzung von Stadt- und Bauträgerinteressen“, merkt Axel Schmoll an.

Stichwort: Fledermäuse

„Bezogen auf die Artengruppe Fledermäuse“, führt die LDS zum Beispiel aus, „ist das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach Auffassung der ONB (LDS) zu verneinen, da für den Wirkraum der hier relevanten Handlungen trotz erfolgter Nachsuche/Recherche aktuell keine Artnachweise vorliegen.“

Artnachweise können natürlich nur vorliegen, wenn auch kartiert wurde, kritisiert die Initiative Stadtnatur. Die „Erfassung von Fledermäusen“ beschränkte sich aber laut Artenschutzfachbeitrag auf eine einmalige Begehung der Gebäude am 12. Dezember 2017.

Eine Kartierung und Untersuchung der 24 Bäume mit Quartierpotenzial für Fledermäuse sei nicht erfolgt und sollte laut Artenschutzfachbeitrag jeweils im Vorfeld der Rodungen zu einem Zeitpunkt, wenn die Quartiere möglichst nicht besetzt sein können, vorgenommen werden. Aufgrund fehlender Kartierungen können also keine Artnachweise vorliegen, kritisiert die Initiative. Die Landesdirektion sei offensichtlich der Meinung: Wenn man nicht untersucht, können keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände eintreten! „Das ist skandalös und wir werden das nicht auf sich beruhen lassen“, meint Axel Schmoll.

Platz mit gefällten Bäumen, Rathausturm im Hintergrund.
Baumfällungen am Wilhelm-Leuschner-Platz. Archivfoto: Sabine Eicker

Gleich zu Beginn der Fachaufsichtsbeschwerde habe die Landesdirektion die Untere Naturschutzbehörde dann auch darin unterstützt, einen Baustopp der nicht artenschutzrechtskonformen und somit aus Sicht der Initiative illegalen Baumaßnahmen abzulehnen, da „alle Arbeiten von besonderer artenschutzfachlicher Relevanz bereits abgeschlossen seien und der Stopp der aktuellen Baumaßnahmen keine Vorteile für die betroffenen Tierarten hätte. Die ONB teilt die Position der UNB hinsichtlich des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der geringen Effekte für betroffene Tiere relevanter Arten“, zitiert die Initiative Stadtnatur.

Ist noch ein bisschen Grün zu retten?

Noch sind nicht alle Bäume in dem Bereich gefällt. Aktuell sind noch 50 Prozent des ursprünglichen Gehölzbestandes – insbesondere an der Markthallenstraße – vorhanden. Aus Sicht der Initiative Stadtnatur bestehe hier also die Möglichkeit, noch einiges zu retten: Ein Blick auf die nachgewiesenen Reviere der betroffenen Brutvögel im Artenschutzfachbeitrag zeige, dass sich mindestens die Hälfte der Reviere in den noch bestehenden Baum- und Strauchbeständen befinden, was nur zu dem Schluss führen könne, dass hier weitere umfangreiche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände sofort vermieden werden könnten.

Ein Baustopp sei allein schon deshalb sinnvoll und geboten, weil die CEF-Maßnahmen zunächst hergestellt werden müssten, um die von der Oberen Naturschutzbehörde benannte „Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität“ zu gewährleisten.

„Die Aussage, die nicht rechtmäßige Zerstörung der Lebensräume sei schon abgeschlossen und daher ein Baustopp unverhältnismäßig, kann nur allergrößte Besorgnis auslösen“, betont die Initiative Stadtnatur.

„Bei einem Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände wäre eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen und zumindest ein artenschutzrechtliches Ausnahmeverfahren erforderlich, in dem das überwiegende öffentliche Interesse zu klären wäre.“

„Das liegt angesichts von Biodiversitätskrise und Klimanotstand eindeutig beim Erhalt von Stadtgrün und städtischen Lebensräumen und nicht bei der Bebauung“, meint Wiebke Engelsing.

Ganz allein ist die Initiative Stadtnatur mit ihrer Kritik am städtischen Agieren auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz nicht. Aktuell liefen auch zwei Klagen des NABU zum Wilhelm-Leuschner-Platz.

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Keine Kommentare bisher

Das ist demokratische Anarchie.
Mit diesen folgenlosen Feststellungen wird die Demokratie der Lächerlichkeit preisgegeben. Kein Wunder, wenn sich immer mehr Menschen von den demokratischen Parteien und Institutionen abwenden und das Heil in autokratischeren Strukturen sehen.

Mich lässt das wütend zurück.
Weil die Gerechtigkeit (wird totbürokratisiert) auf der Strecke bleibt, Gesetze und Regeln nichts mehr wert sind oder eben völlig zahnlos.
Und zeigt, dass selbst (ehrenamtliches) Engagement für umsonst sein kann und man dieser organisierten Verantwortungslosigkeit hilflos ausgeliefert ist.

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