Hussien Eid fühlt sich diskriminiert. Am 18. Oktober 2011 wollte er zusammen mit Freunden im Club Velvet tanzen gehen. Für Hussein und einen Begleiter endete die Nacht bereits an der Tür. Vor und nach ihnen wurden alle Gäste eingelassen. Die beiden wunderten sich und fragten die Security. Antwort: "Ich habe keine Auskunftspflicht, ihr kommt nicht rein."

Erst eine Woche zuvor stellten Antidiskriminierungsbüro (ADB) und das Referat ausländischer Studierender der Uni Leipzig (RAS) die Innenstadtclubs auf die Probe. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Disko-Betreiber, niemanden den Einlass wegen seiner Herkunft zu verwehren. Doch so mancher Türsteher scheint diesen Grundsatz noch nicht verinnerlicht zu haben. Während die mehrheitsdeutschen Männer überall hineinkamen, wurden die “nicht-deutschen” Männer mit Ausreden wie “Heute ist Privatparty” oder “Nur für Stammgäste” in mehr als der Hälfte der Clubs ausgeschlossen. Das Velvet gehörte dazu.

“Alles was ich will, sind die gleichen Rechte”, sagt Eid. “Das ist nicht das erste Mal und nicht der einzige Club, in dem mir das passiert ist. Etwas muss sich ändern. Wenn es nicht anders geht, dann eben vor Gericht.” Der Leipziger hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Erst drei Monate nach dem Vorfall reichte er Klage ein. Zuvor suchte er Unterstützung in der Beratungsstelle des ADB und beim RAS. Die Institutionen bemühten sich vergebens um eine konstruktive Lösung.
“Rassistische Einlasskontrollen sind ein strukturelles Problem in Leipzig”, so Daniel Bartel, Leiter der Beratungsstelle des ADB. “Das Testing, aber auch die anschließenden Reaktionen der Clubs zeigen das deutlich. Wenn ein Dialog und die gemeinsame Lösungssuche nicht möglich ist, sind Klagen leider ein notwendiger Schritt. Wichtig ist, dass ein Umdenken stattfindet.”

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Das Leipziger Amtsgericht verhandelt in den kommenden Monaten sieben Klagen gegen sechs Diskotheken. In allen Fällen suchten die Betroffenen zunächst den Weg einer außergerichtlichen Veränderung. Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 sind bundesweit nur drei Klagen zu rassistischen Einlasskontrollen bekannt geworden – das Problem hingegen ist, nicht nur in Leipzig, weit verbreitet.

Während sich einige Betreiber unbelehrbar zeigen, sind andere in die Offensive gegangen. Die Mehrheit der Leipziger Partylocations erklärte gegenüber der Industrie- und Handelskammer (IHK), sich für die Gleichbehandlung aller Kunden einzusetzen und ihre Mitarbeiter und externe Dienstleister entsprechend zu schulen. Um dies auch ihren Gästen gegenüber deutlich zu machen, dokumentieren sie dies durch einen Aufkleber am Eingang.

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