Die Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de verklagt den Deutschen Bundestag auf Herausgabe von Lobbyistennamen. Zuvor hatte die Parlamentsverwaltung eine Anfrage von abgeordnetenwatch.de nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zurückgewiesen. Mit dieser wollte die Transparenzorganisation die Namen von Interessenverbänden in Erfahrung bringen, die mit Bewilligung der Fraktionsgeschäftsführer einen Bundestagshausausweis erhalten haben.

“Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, welche Lobbyisten auf Einladung der Fraktionen im Bundestag ein und aus gehen”, erklärt dazu abgeordnetenwatch.de-Geschäftsführer Gregor Hackmack. “Wir sind überzeugt, dass wir mit unserer Klage Erfolg haben werden. Dadurch würde am Ende auch das Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger gestärkt.”

abgeordnetenwatch.de hatte die Parlamentarischen Geschäftsführer der vier Bundestagsfraktionen am 10. April 2010 gebeten, freiwillig die Namen der Interessenverbände offenzulegen, denen sie seit Beginn der Legislaturperiode einen Hausausweis für die Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages bewilligt hatten. Linke und Grüne waren der Bitte gefolgt und veröffentlichten die Namen der Organisationen. Union und SPD weigerten sich mit Verweis auf den Datenschutz.

“Union und SPD haben noch immer nicht verstanden, dass sie mit der Geheimniskrämerei um ihre Lobbykontakte das Misstrauen in der Bevölkerung schüren”, kritisierte Gregor Hackmack. “Vertrauen lässt sich nur durch vollkommene Offenheit zurückgewinnen.”

Am 17. April 2014 stellte abgeordnetenwatch.de beim Deutschen Bundestag eine offizielle Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Diese wurde am 6. Juni 2014 durch die Parlamentsverwaltung abgelehnt. Auch einem Widerspruch der Transparenzorganisation wurde nicht stattgegeben.

Die Bundestagsverwaltung argumentiert, die Ausstellung der Hausausweise würde durch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen bewilligt, deswegen handele es sich um eine “parlamentarische Angelegenheit”. Das Informationsfreiheitsgesetz greife aber nur, wenn eine “öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe” vorliege. Nach Auffassung von abgeordnetenwatch.de handelt es sich bei der Herausgabe von Bundestagshausausweisen sehr wohl um eine Verwaltungsaufgabe. Dies ergebe sich schon daraus, dass das Hausrecht des Deutschen Bundestages beim Parlamentspräsidenten liege. Gregor Hackmack: “Seinen Hausausweis bekommt ein Lobbyist nicht vom Parlamentarischen Geschäftsführer von Union oder SPD ausgehändigt und schon gar nicht bewilligt, sondern von einem Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung. Noch eindeutiger kann Verwaltungshandeln nicht sein.”

Der gemeinnützige Parlamentwatch e.V. als Trägerverein von abgeordnetenwatch.de hat am 28. Oktober 2014 Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Vertreten wird abgeordnetenwatch.de von der Berliner Rechtsanwältin Katja Pink, einer ausgewiesenen Expertin in Sachen Informationsfreiheit. 2012 erwirkte Pink vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Veröffentlichung der Gästeliste von der Geburtstagsparty des damaligen Deutsche Bank-Chefs Josef Ackermann im Bundeskanzleramt. Seinerzeit hatte das Kanzleramt eine Herausgabe der Liste nach dem Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls zunächst verweigert.

Ein Verhandlungstermin der abgeordnetenwatch.de-Klage gegen den Deutschen Bundestag vor dem Verwaltungsgericht Berlin steht noch nicht fest.

Linke und Grüne legen Lobbykontakte offen, Union und SPD weigern sich:
www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-06-19/fraktionen-schweigen-zu-lobbykontakten

Quelle:
www.abgeordnetenwatch.de

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