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Bislang erfreut sich der Freistaat Sachsen einer aktiven, von öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Akteuren getragenen Erinnerungs- und Gedenkstättenlandschaft: Auf unterschiedliche Weise wird der Verfolgung von Menschen während des Nationalsozialismus vor und der kommunistischen Diktatur nach 1945 gedacht, wissenschaftliche Aufarbeitung betrieben. Doch es droht Ungemach: Mit dem nächsten Sparhaushalt des Freistaats Sachsen könnte auch der Gedenkstättenlandschaft ein herber Einschnitt bevorstehen, der im Haushalt 2025/2026 noch vermieden werden konnte.
Der Beirat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten fordert angesichts der nun drohenden Kürzungen eine adäquate Finanzierung der in den Koalitionsvertrag eingeschriebenen Zielsetzungen.
Dort heißt es: „Wir wollen die Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten weiterhin unterstützen und bedarfsgerecht fortentwickeln. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir auf die Entwicklung unserer Gedenkstätten zu modernen und inklusiven Lernorten. Wir fördern Ehren- und Hauptamtliche, wie die Opferverbände, unsere vielfältige Gedenk- und Erinnerungslandschaft sowie entsprechende Initiativen an Schulen.“ Der Haushaltsentwurf löse dieses Versprechen eben nicht ein.
Dr. Daniel Ristau, stellvertretender Vorsitzender des Beirats der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, schrieb deshalb im Namen des Beirats einen Notruf für die sächsische Gedenkstättenlandschaft.
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Erinnerungsarbeit und -orte in Gefahr – ein neuer Notruf
Bislang erfreut sich der Freistaat Sachsen einer aktiven, von öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen und Akteuren getragenen Erinnerungs- und Gedenkstättenlandschaft. Auf unterschiedliche Weise wird der Verfolgung von Menschen während des Nationalsozialismus vor und der kommunistischen Diktatur nach 1945 gedacht, wissenschaftliche Aufarbeitung betrieben, werden vielfältige Bildungs- und Vermittlungsformate für alle gesellschaftlichen Gruppen angeboten.
Neben den Gedenkstätten der Stiftung Sächsische Gedenkstätten übernehmen institutionell und durch Projektmittel geförderte Vereine diese Aufgabe auch im ländlichen Raum. All dies steht zunehmend infrage.
Bereits im vergangenen Jahr bedrohte der vorgelegte Haushaltsentwurf den Fortbestand und die Weiterentwicklung der lebendigen sächsischen Erinnerungskultur. Immerhin konnten manche Härten dank des Protests der im Feld aktiven Akteure und der Unterstützung durch wortstarke Vertreter/-innen im politischen Raum abgewendet werden.
Beim Blick auf den Entwurf für den neuen Doppelhaushalt des Freistaats Sachsen für die Jahre 2027/2028 stellt sich nun jedoch die Frage: Sind alle Argumente, die im vergangenen Jahr gegen Kürzungen im Bereich der Erinnerungskultur vorgebracht wurden, wieder vergessen?
So müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass:
• die Haushaltsansätze für die Stiftung Sächsische Gedenkstätten auf dem Niveau von 2026 verharren, was angesichts steigender Kosten einer faktischen Kürzung entspricht und auch der Weiterentwicklung der Stiftung mit Blick auf das 2024 verabschiedete Entwicklungskonzept zuwiderläuft;
• eine Realisierung des Betriebs der in Trägerschaft der StSG zu übernehmenden Gedenkstätte KZ Sachsenburg, der seit Jahren vorbereitet wird, ist im Haushaltsansatz nicht berücksichtigt;
• im Bereich der Erinnerungskultur für die Zeit zwischen 1933 und 1945 auch an anderer Stelle Gelder gestrichen werden; für die Sächsische Landesarbeitsgemeinschaft Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus (sLAG), dem zentralen Netzwerk von Institutionen und Einzelakteuren für diese Verfolgungsperiode, sogar um 30 Prozent. Die Situation wird durch Kürzungen von Fördermitteln auf Bundes- und kommunaler Ebene verschärft.
Für uns als Stiftungsbeirat ist Erinnerungskultur kein Luxusgut, sondern demokratierelevant! Wir fordern deshalb eine adäquate Finanzierung der in den Koalitionsvertrag eingeschriebenen Zielsetzungen.
Dort heißt es: „Wir wollen die Arbeit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten weiterhin unterstützen und bedarfsgerecht fortentwickeln. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir auf die Entwicklung unserer Gedenkstätten zu modernen und inklusiven Lernorten. Wir fördern Ehren- und Hauptamtliche, wie die Opferverbände, unsere vielfältige Gedenk- und Erinnerungslandschaft sowie entsprechende Initiativen an Schulen“.
Der Verantwortung für den Umgang mit einer Vielzahl historischer Orte und Hinterlassenschaften aus beiden Verfolgungsperioden des 20. Jahrhunderts muss durch eine bedarfsorientierte finanzielle Ausstattung der sächsischen Gedenkstättenlandschaft Rechnung getragen werden. Die StSG kann ihre Aufgabe mithilfe der Akteure vor Ort auf der Grundlage einer angemessenen Finanzierung der Gedenkstättenstiftung und der institutionell geförderten Träger bzw. durch gezielte Projektförderungen erreichen.
Letztlich werden die geplanten Kürzungen bei den freien Trägern um ein Vielfaches durchschlagen, wodurch Strukturen nachhaltig zerstört und der Fortbestand von Gedenkstätten, Archiven und Aufarbeitungsinitiativen in freier Trägerschaft erneut akut bedroht werden.
Wir fordern deshalb dringend eine Korrektur des aktuellen Haushaltsentwurfs, konkret:
• die Absicherung einer ausgewogenen und transparenten Finanzierung aller Gedenkstätten und Aufarbeitungseinrichtungen, um geeignete Angebote zur Bildung, Vermittlung und Entwicklung einer vielstimmigen Erinnerungskultur zu erhalten und zu fördern;
• eine angemessene Ausstattung der StSG, die die Fortsetzung der Implementierung der Entwicklungskonzeption, die Übernahme des Betriebs der Gedenkstätte KZ Sachsenburg und Unterstützung wie Förderung der freien Träger ermöglicht.
Uns ist bewusst, dass nicht nur der erinnerungskulturelle Bereich angesichts der aktuellen Haushaltssituation vor immensen Herausforderungen steht. Daher bieten wir jegliche Unterstützung zur Konsolidierung der sächsischen Gedenkstätten- und Erinnerungslandschaft sowie zur Umsetzung des StSG-Entwicklungskonzeptes an und werden diesen Prozess weiterhin konstruktiv unterstützen.
Dr. Daniel Ristau, stellv. Vorsitzender des Beirats der Stiftung Sächsische Gedenkstätten
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