Sie sind dem sächsischen Steuerzahler lieb und teuer. Für sie hat der sächsische Finanzminister den Generationenfonds eingerichtet, der in den letzten Haushaltsjahren jeweils mit rund 500 Millionen Euro aufgestockt wurde: Sachsens ehemalige Beamte im Ruhestand. Fast 6.000 waren es zu Jahresbeginn.

Die genauen Zahlen hat das Statistische Landesamt am Donnerstag, 23. Februar, vorgelegt. So erhielten am 1. Januar 2011 im Freistaat Sachsen 5.984 Personen Leistungen nach Beamtenversorgungsrecht des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Davon entfielen 85,5 Prozent auf pensionierte Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen, 11,2 Prozent auf Witwen und Witwer ehemaliger Bediensteter und weitere 3,2 Prozent waren Empfänger von Waisengeld. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Versorgungsempfängerzahl um 10,9 Prozent oder 588 Personen.

Die aktuellste Zahl zu den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen ist die Zahl vom Sommer 2010. Danach waren 199.171 Personen öffentlich bedienstet – 33.939 im Beamten- bzw. Richterstatus, die restlichen 165.232 als Arbeitnehmer. Letztere sind über die allgemeine Rentenkasse versichert.

Als Pensionäre zum Kostenfaktor für den sächsischen Staatshaushalt werden die Beamten und Richter. Mit dem “Generationenfonds” sollen diese Lasten, die im Lauf der Zeit mit den zunehmenden Pensionierungszahlen wachsen, abgefedert werden. Die notwendigen Summen für die Pensionen sollen diesem Fonds und nicht den laufenden Haushalten entnommen werden. 2011 zahlte der Freistaat an seine Pensionäre knapp 100 Millionen Euro aus.

Die meisten Beamten und Richter – 27.939 – waren 2010 direkt beim Land beschäftigt, 3.878 bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden, 6 in Zweckverbänden und immerhin 2.116 im mittelbaren öffentlichen Dienst. Den Großteil der im mittelbaren öffentlichen Dienst gezählten Personen machen seit 2009 die Pensionsberechtigtem im Hochschulbereich aus. Vorher wurden sie noch als unmittelbar dem Land unterstellt gezählt.Nach 20 Jahren gehen nun nach und nach die Beamten der ersten Stunde in den Ruhestand.

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurde im Vergleich zum 1. Januar 2010 der stärkste Zuwachs bei den Pensionären/Pensionärinnen im Landesbereich mit insgesamt 13,1 Prozent auf 4.104 Personen ermittelt.

Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden erhöhte sich die Zahl der Beamten/Beamtinnen im Ruhestand um 4,7 Prozent auf 950 Personen und im Bereich der Sozialversicherungsträger unter Landesaufsicht stieg die Zahl um 3,2 Prozent auf 64 Pensionierte.

Im Verlauf des Jahres 2010 wurden in den Beschäftigungsbereichen des öffentlichen Dienstes insgesamt 612 Personen in den Ruhestand versetzt.

Der Anteil der Empfänger von Ruhegehalt, die 2010 mit Erreichen einer gesetzlichen Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausschieden, betrug dabei 78,9 Prozent oder 483 Personen. Wegen Dienstunfähigkeit wurden vorzeitig und dauerhaft 113 Beamte/Beamtinnen in den Ruhestand versetzt. Ihr Anteil lag damit bei 18,5 Prozent. Für weitere 2,6 Prozent waren sonstige Gründe der Anlass für den Eintritt in den Ruhestand.

Wenn man davon ausgeht, dass die normale Lebensarbeitszeit von Beamten im Schnitt 40 Jahre beträgt und den meisten danach noch ein Ruhestand von rund 15 Jahren verbleibt, könnte sich die Zahl der sächsischen Pensionäre noch auf rund 13.000 erhöhen. Was dann jährliche Pensionszahlen zwischen 200 und 250 Millionen Euro zur Folge hätte.

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