Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut Berechnungen des DGB müssen zur Zeit in der Stadt Leipzig etwa 26.000 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen, was einem Bruttoverdienst bis zu 1.500 Euro/Monat entspricht. Das heißt: 16 Prozent der insgesamt 163.000 Vollzeitbeschäftigten in Leipzig werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.

Gerechnet hat der DGB so: Rein rechnerisch müssten alle Vollzeitbeschäftigten, die bisher bei einer 39-Stunden-Woche und im Schnitt 4,35 Arbeitswochen weniger als 1.442 Euro brutto im Monat erhalten haben, bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro mehr verdienen. Nach der amtlichen Entgeltstatistik verdienten in Leipzig bisher 19.552 Vollzeitbeschäftigte weniger als 1.400 Euro brutto im Monat. Bei den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung werden aber auch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge, Gefahrenzulagen etc. anteilig berücksichtigt. Da auch Beschäftigte im Niedriglohnbereich teils in den Genuss der genannten Zuschläge wie bei Überstunden kommen und zum Teil auch länger arbeiten, gehen die DGB-Berechnungen von einer Verdienstgrenze von 1.500 Euro brutto im Monat aus.

Der DGB geht davon aus, dass bei den 62.800 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten in Leipzig und insbesondere bei den 46.000 geringfügig Beschäftigten, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Landesweit werden etwa zwei Drittel der Minijobberinnen und Minijobber vom Mindestlohn profitieren.

Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch in Leipzig. Während 12,8 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer in Leipzig brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 19,6 Prozent.

DGB-Regionsgeschäftsführer der DGB Region Leipzig-Nordsachsen, Bernd Günther, ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. “Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird”, sagt Günther. Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. “Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt”, so der Leipziger DGB-Chef. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Günther weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.

Die Leipziger Zahlen nach DGB-Berechnungen: 136.149 Vollzeitbeschäftigte bekommen einen Bruttomonatslohn von 1.500 und höher, was 84,3 Prozent dieser Beschäftigtengruppe ausmacht. Weitere 5.735 haben am Monatsende eine Lohnsumme von 1.401 bis 1.500 Euro auf ihrem Lohnzettel stehen (3,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten). Bleiben 19.552 Beschäftigte, die mit weniger als 1.400 Euro honoriert werden (12,1 Prozent). Stichtag für die Berechnung war der 31. Dezember 2013.

Informationen zum Mindestlohn:  www.dgb.de/mindestlohn

Ab dem 2. Januar 2015 kann man Fragen rund um das Mindestlohngesetz bei der DGB Mindestlohnhotline unter Tel. (0391) 4088003 anbringen.

www.leipzig-nordsachsen.dgb.de

Das DGB-Flugblatt zum Mindestlohn als PDF zum download.

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