Beim Vertrauensmann der Stadt für Fragen rund um die "herrenlosen Grundstücke", Eckart Hien, sind seit dem 29. März, als die Stadt Leipzig die Ergebnisse des Prüfberichts öffentlich vorgestellt hatte, insgesamt nur 17 Anfragen eingegangen. Die Mehrzahl der Fragen betrifft die seit Jahren abgeschlossenen Verfahren auf anderen Rechtsgebieten, vor allem Verfahren nach dem Vermögensgesetz oder dem Investitionsvorranggesetz.

Tatsächlich den Bereich der gesetzlichen Vertretung sogenannter herrenloser Grundstücke berühren bislang nur zwei Anfragen von Betroffenen, teilt die Leipziger Stadtverwaltung mit. Allerdings handelt es sich hierbei um Fälle, die bereits durch die Medien bekannt waren. Daneben scheint eine einzige Betroffenen-Anfrage aus diesem Rechtsgebiet tatsächlich ein Neufall zu sein. Eine weitere, bislang lediglich mündlich vorgetragene Anfrage wurde noch nicht schriftlich eingereicht und konnte daher noch nicht offiziell erfasst werden.
Im März hatte die erste Zwischenauswertung im Rechtsamt ergeben, dass mit Stand 19. Dezember 2011 in der Stadt Leipzig ein Aktenbestand von 781 Akten existierte, bei denen gesetzliche Vertreter für unbekannte Eigentümer von Grundstücken bzw. Eigentümer unbekannten Aufenthaltes bestellt wurden. Dem Rechnungsprüfungsamt wurden 754 Akten zur Prüfung übergeben. 21 Akten waren bereits vernichtet, sechs Akten konnten nicht beigebracht werden.

Im Ergebnis einer umfangreichen Auswertung wurde festgestellt, dass für 721 Grundstücke gesetzliche Vertreter bestellt wurden, davon in 248 Fällen in weniger als 10 Tagen nach der Antragstellung. Der Bestellung ging in 565 Fällen keine Eigentümerrecherche voraus, obwohl sie vom Gesetz eindeutig gefordert wird. In 147 Fällen waren Miteigentümer bekannt, die jedoch entgegen der eindeutigen Rechtslage nicht zu gesetzlichen Vertretern bestellt wurden.
Die Auswertung wird am 16. Mai zur nächsten Ratsversammlung ein Tagesordnungspunkt.

Nicht nur die jetzt eintreffenden Anfragen werden umgehend durch die Stadt Leipzig untersucht. Darüber hinaus untersucht die Stadt Leipzig sämtliche Altfälle, auch wenn kein ausdrücklicher Antrag von Betroffenen vorliegt, und geht dabei von sich aus auf die Betroffenen zum Zwecke eventueller Korrekturen zu.

Die Stadt will weiter – wie bereits Ende März angekündigt- daran festhalten, alle Berechtigten bzw. ursprünglichen Eigentümer verkaufter Grundstücke unaufgefordert anzuschreiben und das Ergebnis der Überprüfungen mitzuteilen. Eine eigenständige Antragsstellung auf Überprüfung durch die Berechtigten ist nicht erforderlich.

Zu den drei von den Medien in der Öffentlichkeit dargestellten Fällen laufen die Gespräche mit Anwälten und Beteiligten. Die Stadt ist zuversichtlich, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen und wird weiter über den Fortgang berichten.

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