Mit nur einer Gegenstimme beschloss die CDU Leipzig am Samstag, 13. Oktober, künftig neue Wege bei der Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten zu gehen. Den Vorschlag hatte die Kommunalpolitische Vereinigung von CDU/CSU, Kreisverband Leipzig (KPV), vorgelegt. Zu oft haben sich aus dessen Sicht die eigentlich mit der Kontrolle kommunaler Unternehmen in Leipzig beauftragen Absichtsräte in letzter Zeit blamiert.

“Da Leipzig als besonders authentisches Beispiel dafür gilt, welche gravierenden Folgen kriminelle Energie in Beteiligungsunternehmen haben kann, sehen wir es als unsere Pflicht an, mit gutem Beispiel voranzugehen und den Geschäftsführern und Vorständen um so genauer auf die Finger zu schauen”, erklärte der KPV-Vorsitzende Volker Lux zu Beginn seiner Rede zur Antragsbegründung. “Der Verpflichtung zur Bewahrung kommunalen Vermögens können wir am besten nachkommen, wenn wir die Kriterien für die Besetzung von Aufsichtsräten sachgerecht verändern und die Aufsichtsräte damit schlagkräftiger machen.”

Künftig werden für die Leipziger CDU im Rahmen einer Selbstverpflichtung “betriebswirtschaftliche Sachkunde und Erfahrungen” zu zwingenden Voraussetzungen für die Besetzung von Aufsichtsratsposten. In Ausnahmefällen sollen auch branchenspezifische Fachkenntnisse als Qualitätsmerkmal gelten.

In die Diskussion geriet die Besetzung der kommunalen Aufsichtsräte insbesondere im Zusammenhang mit den Geschäften des ehemaligen Wasserwerke-Geschäftsführers Klaus Heininger mit hochrisikobehafteten Wertpapieren, die vom Aufsichtsrat weder genehmigt noch augenscheinlich als solche erkannt wurden, und auch im Zusammenhang mit der üppigen Ruhestandshonorierung des ehemaligen LVB-Geschäftsführers Wilhelm Georg Hanss, um nur zwei Beispiele herauszugreifen.Die KPV Leipzig will auch dem CDU-Landesparteitag im November dieses Jahres einen Antrag mit ähnlichem Ziel vorlegen: “Mit diesem Antrag wollen wir vor allem darauf hinwirken, dass die ‘Soll-Vorschrift’ des § 98 Sächsische Gemeindeordnung in eine ‘Muss-Vorschrift’ geändert wird. Dann würden die Standards, die sich die Leipziger CDU selbst auferlegt, sachsenweit für alle Verwaltungen und Fraktionen gelten”, so Volker Lux.

Der Antragstext im Wortlaut:

Der CDU-Kreisverband Leipzig bekennt sich als fraktionstragende Partei der CDU-Stadtratsfraktion Leipzig zur Verantwortung für kommunale Unternehmen in Privatrechtsform. Die in § 98 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 3 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) aufgeführten Kriterien “betriebswirtschaftliche Erfahrungen und Sachkunde” sind für den CDU-Kreisverband Leipzig zwingende Voraussetzungen, um die gemeinwohlorientierte Aufgabenerfüllung durch die Vertreter der Gemeinde in kommunalen Unternehmen der Privatrechtsform sicherzustellen. Bei der Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräte und andere entsprechende Überwachungsorgane durch die CDU-Fraktion im Leipziger Stadtrat wird nur dann von der Erfüllung der Kriterien der SächsGemO abgesehen, wenn Sachkunde und Erfahrungen in branchenspezifischen Belangen eine wirksame Ausübung der Aufsichtsfunktion gewährleisten.

§ 98 Sächsische Gemeindeordnung

(1) Die Gemeinde wird in der Gesellschafterversammlung oder dem entsprechenden Organ eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts durch den Bürgermeister vertreten. Kann die Gemeinde weitere Vertreter entsenden, so werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ist mehr als ein weiterer Vertreter zu entsenden, gilt § 42 Abs. 2 entsprechend. Ein durch den Bürgermeister mit seiner ständigen Vertretung beauftragter Vertreter sowie die durch den Gemeinderat zu bestellenden weiteren Vertreter der Gemeinde sollen über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen.(…)

(2) Hat die Gemeinde das Recht, Mitglieder des Aufsichtsrats oder eines entsprechenden Überwachungsorgans zu bestimmen, werden diese vom Gemeinderat widerruflich bestellt. Ist mehr als ein Mitglied zu bestimmen, gilt § 42 Abs. 2 entsprechend. Als Mitglieder nach Satz 1 sollen nur Personen bestellt werden, die über die für diese Aufgabe erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen. Die von der Gemeinde entsandten Mitglieder haben an den Gemeinderat und, sofern dieser nicht dem Organ angehört, auch den Bürgermeister über alle Angelegenheiten des Unternehmens von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten.(…)

www.kpvleipzig.de

www.cdu-leipzig.de

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar