Immer wieder verspricht Leipzigs Verwaltungsspitze eine ämterübergreifende Zusammenarbeit, verheißt strategische Entwicklungen, die in großen Stadtentwicklungsplänen zusammenlaufen sollen. Doch wenn die einzelnen Themen akut werden, stellt sich oft schnell heraus, dass die Verwaltung aus ihrem kurzfristigen Handeln nicht herausgekommen ist. Das macht auch die Planung von Schulen und Kindertagesstätten immer wieder zum Lotto. Das muss aufhören, findet die SPD-Fraktion.

Sie hat schon im Mai einen Antrag unter dem Titel “Grundstücksverkäufe transparenter gestalten” ins Verfahren gegeben. In der Ratsversammlung am 21. November soll er jetzt abgestimmt werden. Die beiden Beschlusspunkte lauten:

1. Per Gesellschafterweisung werden die städtischen Unternehmen dazu angehalten, ab dem 01.01.2014 vor Grundstücksverkäufen eine Stellungnahme des Gesellschafters einzuholen, um zu vermeiden, dass städtische Interessen dem entgegen stehen bzw. alternative Nutzungen den Vorzug erhalten. Die Stellungnahme ist dem Aufsichtsrat vor Beschlussfassung zum Verkauf vorzulegen.

2. Bei Verkäufen von städtischen Grundstücken ist in den entsprechenden Beschlussvorlagen darzulegen, zu welchem Ergebnis die Prüfungen städtischer Interessen an diesen Liegenschaften bzw. möglicher alternativer Nutzungen geführt haben. Dabei sind alle Dezernate einzubinden.

Denn das Problem dahinter ist, dass es – obwohl der Mangel an Schulen und Kindertagesstätten sich seit Jahren abgezeichnet hat, keine strategische Bevorratung an den nötigen Baugrundstücken durch die Stadt gab. Hauptakteur: das Liegenschaftsamt, das jahrelang eher für das Gegenteil zuständig zu sein schien – den Verkauf städtischer Grundstücke an Investoren. Die zunehmende Verdichtung der Bevölkerung in der Innenstadt und die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen in Kitas und Schulen nahm man augenscheinlich nicht wirklich ernst, jedenfalls nicht ernst genug, um spätestens ab 2006 die nötigen Bauflächen in den betroffenen Ortsteilen zu sichern.Der Kommentar der SPD-Fraktion dazu: “Der Verkauf des Jahrtausendfeldes, das als Schulstandort vorgesehen ist, oder der beabsichtige Verkauf eines Grundstücks in der Haydn-/ Schwägrichenstraße, der nur durch einen Antrag der SPD-Fraktion verhindert werden konnte, um dort eine Kindertagesstätte bauen zu können, haben die Notwendigkeit von zusätzlichen Informationen zur besseren Beurteilung von Grundstücksverkäufen gezeigt. Dies betrifft letztendlich die Verkäufe der Stadt Leipzig ebenso wie Verkäufe von städtischen Unternehmen. Beim Verkauf von städtischen Grundstücken soll zukünftig der interne Abstimmungsprozess zwischen den Dezernaten transparenter dargestellt werden. Die Vorlagen für den Grundstücksverkehrsausschuss müssen dafür kurze Stellungnahmen der einzelnen Dezernate enthalten.”

Das setzt zumindest die Stadträte in die Lage, sich ein Bild über die laufenden Grundstücksfragen zu verschaffen. Normalerweise könnte man von einer Stadtverwaltung selbst eine derart transparente Grundstückspolitik erwarten, die auch absehbare Schwachstellen sichtbar macht. Denn wenn die Grundstücke nicht mehr in städtischer Hand sind, werden sie schnell zum Spekulationsobjekt und jeder strategischen Kommunalplanung entzogen. Dazu gehören zwangsläufig auch Grundstücke im Besitz der kommunalen Tochtergesellschaften.

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Die SPD-Fraktion dazu: “Die städtischen Unternehmen bzw. der jeweilige Aufsichtsrat sind in ihrer Entscheidung frei, an wen und für welche Nutzung sie ein im Besitz des Unternehmens befindliches Grundstück veräußern. Eine solche Entscheidung kann jedoch gesamtstädtischen Interessen entgegenstehen. Daher ist dem Aufsichtsrat eine Stellungnahme des Gesellschafters zum beabsichtigten Verkauf vorzulegen. Wichtig ist, dass der Austausch zu den Interessen nicht erst bei einem konkreten Verkauf besprochen wird, sondern das Portfolio regelmäßig geprüft wird, um Verkaufsgespräche nicht in einer späten Phase zu gefährden. Dadurch können die Interessen weitsichtig in die Unternehmensentscheidung einfließen. Hierzu ist es notwendig, dass die Unternehmen der Stadt in regelmäßigen Abständen nicht betriebsnotwendige Grundstücke mitteilen. Gegebenenfalls ist auf Seiten der Stadt eine Schnittstelle einzurichten und den Unternehmen zu benennen, damit ein proaktiver, wiederkehrender Abstimmungsprozess stattfinden kann.”

Ziel beider Beschlusspunkte soll es aus SPD-Sicht sein, “mögliche Konflikte in der Nutzung – beispielsweise zwischen sozialer Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbe- oder Industrieansiedlungen – kenntlich zu machen, um eine transparente Entscheidung zu ermöglichen.”

Autsch, da war es wieder, das Wörtchen “transparent”, das so verdammt schwer mit Leben zu erfüllen ist.

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