Hassan Soilihi Mzé, designierter Stadtrat der SPD Leipzig, kündigte am Donnerstag, 17. Juli, an, gegen die von der Landesdirektion Sachsen angeordnete Teilneuwahl im Leipziger Wahlkreis 9 (WK9) zu klagen. Hierzu erklärt er: "Gegen die Anordnung der Teilneuwahl für den Leipziger Wahlkreis 9 durch die Landesdirektion Sachsen als Rechtsaufsichtsbehörde sprechen eine Vielzahl juristischer und praktischer Gründe. Bereits die inhaltliche Begründung des Bescheids ist äußerst fragwürdig und aus meiner Sicht auch nicht verhältnismäßig."

Die Landesdirektion geht in ihrem Bescheid an die Stadt Leipzig vom 17. Juni 2014 davon aus, dass, wäre die NPD im WK 9 von Anfang an mit keinem eigenen Wahlvorschlag angetreten, die von ihr gesammelten Stimmen bei den Wahlen am 25. Mai des Jahres zu einem Großteil automatisch zur CDU gewandert wären, wodurch diese in der Folge ein Mandat mehr errungen hätte.

Soilihi Mzé: “Das ist Spekulation. Der NPD wäre im Falle der Vorschlagsverweigerung ebenso möglich gewesen, noch vor Fristende einen neuen, diesmal gültigen Vorschlag einzureichen. Auch ist nicht zu unterschätzen, dass NPD-Wähler oft Protest-Wähler sind. Wenn es keine NPD-Liste im Leipziger Norden gegeben hätte, wäre eine massive Wanderung zur Gruppe der Nichtwähler ebenfalls denkbar gewesen.”

Zudem habe die Landesdirektion beim Erlass der Neuwahlanordnung wichtige Ausnahmevorschriften, die vor allem den Bestand von Wahlen schützen sollen, völlig übersehen. Demnach regelt § 27 Abs. 3 S. 1 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes (SächsKomWG), dass ein Bewerber, der zum Zeitpunkt der Wahl nicht wählbar war, aber trotzdem gewählt wird, sein Stadtratsmandat nicht antreten darf und seine Wahl für ungültig zu erklären ist. Die Ungültigkeit meint hier, dass der betroffene Bewerber bei der Mandatsvergabe nicht berücksichtigt wird.
In den Bundesländern Hessen, Bayern und Rheinland-Pfalz haben die jeweiligen Verwaltungsgerichte in ähnlichen Fällen bereits entsprechend entschieden. Dort wurden die § 27 Abs. 3 S. 1 SächsKomWG vergleichbaren Regelungen so angewendet, dass Kandidaten bzw. Ersatzbewerber nicht berücksichtigt wurden, die von ihnen erzielten Stimmen aber trotzdem der jeweiligen Partei erhalten blieben.

Soilihi Mzé: “Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Landesdirektion nicht nachvollziehbar. Denn wenn schon ein nichtwählbarer Bewerber, der dennoch gewählt wurde, nicht berücksichtigt werden soll, dann muss das für einen nichtwählbaren Bewerber, der nicht gewählt wurde, erst recht gelten. Und das ist bei der NPD im Wahlkreis 9 der Fall.”

Erst im Zuge des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit Soilihi Mzés Prozessvertreter sei die Landesdirektion auf die Ausnahmevorschrift aufmerksam geworden, zeigte sich aber trotz eines mündlichen Erörterungstermins nicht bereit, die Anordnung der Teilneuwahl aufzuheben.

Mit den Grünen wurde die Verabredung getroffen, dass auch aus deren Reihen eine Klage gegen die Entscheidung der Landesdirektion erfolgen werde.

Soilihi Mzé abschließend: “Die NPD hat wissentlich einen Fehler verursacht, der jetzt ganz Leipzig beschäftigt, unnötig Kosten verursacht, vor allem aber die Entscheidung von Wählerinnen und Wählern komplett infrage stellt. Den Klageweg sehe ich in diesem Zusammenhang als Versuch einer Schadensbegrenzung an. Und ich hoffe auch, auf diesem Weg politisch wie wirtschaftlich Schaden für Leipzig begrenzen zu können.”

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