Mit einer Anfrage im Stadtrat hat die SPD-Fraktion die weitreichende Fremdnutzung des rar gewordenen Mietwohnungsraums als Ferienwohnungen zum Thema gemacht. Auf Portalen wie Airbnb nutzen Anbieter die Gelegenheit, die Wohnungen sogar dauerhaft an Feriengäste zu vermieten. Schon im April 2017 hatten die Grünen deshalb auf Landesebene die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots zur Sprache gebracht. Da schien das Problem auch in Leipzig nur klein zu sein.

„Auch meine Fraktion beobachtet mit tiefer Besorgnis die zunehmende Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen, die aktuell leider nicht verhindert werden kann. Beim Akteurs- und Expertenworkshop zum Wohnungspolitischen Konzept im März des vergangenen Jahres wurde noch festgestellt, dass es sich hierbei in Leipzig doch eher noch um eine Randerscheinung handeln könnte. Diese Einschätzung teilt meine Fraktion heute – fast ein Jahr später – nicht mehr!”, kommentiert Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Anfrage der SPD-Fraktion zu kommerziellen Übernachtungsplattformen und ihre Auswirkungen auch auf den Leipziger Wohnungsmarkt.

“Es müssen offensichtlich auch in Leipzig seit dem letzten Jahr, in dem die Große Koalition noch eine Änderung des Baugesetzbuches* vorgenommen hatte, immer mehr Genehmigungen für die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen erteilt werden.”

Mit der letzten Änderung des Baugesetzbuches wurden vom Bund Ferienwohnungen (planungsrechtlich) als nicht störende Gewerbebetriebe (teilweise als Beherbergungsstätten) in anderen Gebietskulissen, außer Ferienhausgebieten, zugelassen.

“Es ist also an der Zeit, dass die Stadt Leipzig sich mit der Aufforderung an den Landesgesetzgeber wendet, Wohnraumzweckentfremdungs- und -umwandlungsverbote in Leipzig per rechtlicher Grundlage zu ermöglichen. Unsere Fraktion erwartet von Oberbürgermeister Jung, dass die aktuell von der Verwaltung angekündigte Beschlussvorlage zur Umsetzung von weiteren wohnungspolitischen Instrumenten diesen wichtigen Punkt beinhaltet”, sagt Elschner. “Sollte dies nicht der Fall sein, kündigt meine Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag dazu bereits heute an!”

Und von der Sächsischen Landesregierung aus CDU und SPD würden die Grünen jetzt erwarten, dass sie einen entsprechenden Vorstoß der Stadt Leipzig dann positiv prüfen wird, um das abgeschaffte Wohnraumzweckentfremdungsgesetz wieder neu einzuführen.

“Wir fordern die SPD Leipzig und den Oberbürgermeister auf, sich bei der Landesregierung ebenfalls dafür einzusetzen”, sagt Elschner und verweist auf den Grünen-Landtagsabgeordneten Wolfram Günther, der bereits im April 2017 eine entsprechende Anfrage zum Thema „zunehmender Wohnungsmangel durch Zweckentfremdung in den sächsischen Ballungsräumen Dresden und Leipzig“ gestellt hat. Die Landtagsfraktion der Grünen prüfe nun eine entsprechende Gesetzesinitiative.

Der damalige Innenminister Markus Ulbig verwies darauf, dass dem Freistaat keine statistischen Angaben zu Zweckentfremdungen bei Wohnungen vorlägen. Man wisse aber, dass das in den beiden Großstädten Leipzig und Dresden schon ein Thema sei, “welches von den Tourismusverbänden und Hotellerie- und Beherbergungsverbänden derzeit aus Sorge vor der privaten Konkurrenz diskutiert wird.”

In Städten wie Görlitz mit ihrem hohen Wohnungsleerstand sei die Zweckentfremdung sogar ein hilfreiches Mittel beim Erhalt der wertvollen Bausubstanz.

Probleme macht das Phänomen vor allem da, wo der Wohnungsmarkt sowieso schon eng ist. Die Zahlen, die der Innenminister aus dem Zensus 2011 zur Verfügung hatte, werden so für Leipzig und Dresden schon lange nicht mehr zutreffen: “Nach dem Zensus 2011 gab es in der Stadt Dresden 1.206 Ferienwohnungen, in der Stadt Leipzig 347 Ferienwohnungen. Eine stadtteilgenaue Darstellung ist nicht möglich.”

Denn marktverschärfend kommt hinzu, dass die meisten auf den “Sharing”-Portalen angebotenen Wohnungen nicht am Stadtrand liegen, sondern mitten in den beliebtesten Wohnquartieren, wo die Wohnungsknappheit jetzt schon am größten ist.

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