2019 wird mal wieder gewählt. Im Land genauso wie in der Stadt Leipzig. Hier sind gibt es die Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen, die alle fünf Jahre stattfinden und irgendwann zwischen dem 1. April und dem 30. Juni terminiert werden. Aber Leipzigs Statistiker haben jetzt schon eine Knobelaufgabe zu bewältigen: Wie werden die neuen Wahlkreise zugeschnitten? Ihr Vorschlag liegt den Ratsfraktionen jetzt vor.

Das Problem ist dasselbe, das auch im Freistaat Sachsen vor jeder Wahl zum Kopfzerbrechen führt. Wahlkreise sollten möglichst gleich groß sein, damit die Stimmen der Wähler bei der Wahl der Kandidaten möglichst überall im Land dasselbe Gewicht haben.

Aber die Menschen ziehen um.

Sachsen ist seit Jahren in einem turbulenten demografischen Prozess, in dem weite Regionen immerfort Einwohner verlieren, während die zentralen großen Städte fortwährend wachsen. Allen voran Leipzig, das jedes Jahr über 10.000 Bürger hinzugewinnt.

Aber auch Leipzig wächst nicht gleichmäßig. Die Ausgewogenheit der Bevölkerung in den zehn Stadtbezirken, die eigentlich auch Grundlage der Wahlbezirke sein sollten, ist schon seit Jahren nicht mehr gegeben. Einige Stadtbezirke sind in den vergangenen Jahren überproportional gewachsen, während andere eher stagnierten, weil die Stadtentwicklung hier nicht ankam oder andere Effekte – wie der nahe Flughafen – die Entwicklung bremsten. Deswegen waren die originalen Stadtbezirke schon in den Jahren 2004, 2009 und 2014 nicht 1:1 Grundlage der festgelegten Wahlbezirke.

Rein rechnerisch könnte die Stadtratswahl 2019 auch noch mit dem seit 2003 gültigen Muster erfolgen. Die Abweichungen in der jeweiligen Bevölkerungszahl liegen mit bis zu 19 Prozent noch im gesetzlichen Rahmen, den das sächsische Wahlrecht vorgibt. Das lässt in den Wahlbezirken Abweichungen vom Durchschnitt von bis zu 25 Prozent zu.

Das erscheint nicht nur Außenstehenden als viel zu viel, weil bei solchen Unterschieden schon sehr heftige Ungleichheiten im Stimmgewicht der Wähler auftauchen. Stimmen in dicht besiedelten Wahlbezirken sind dann oft nur noch halb so viel „wert“ wie die Stimmen von Wählern in einwohnerschwachen Regionen.

Auch in Leipzig wurden bei Stadtratswahlen solche Ungleichgewichte schon im Wahlergebnis sichtbar. Was gerade bei der letzten Stadtratswahl im Jahr 2014 augenfällig wurde. „Aus dem Wahlkreis 0 wurden 13 Bewerber in den Stadtrat gewählt, aus Wahlkreis 6 lediglich 4. In beiden Fällen verstärkte die Wahlbeteiligung den Gebietseffekt (Wahlkreis 0: 49,0 %, Wahlkreis 6: 34,1%)“, schreiben Leipzigs Statistiker in ihrem neuen Vorschlag für die Wahlkreiszuschnitte.

Wahlkreis 6 – das ist Leipzig-West, also im wesentlichen Grünau. Der Wahlkreis 0 ist das Zentrum, zu dem auch das Waldstraßenviertel, das Musikviertel, das Grafische Viertel, Zentrum Süd und Zentrum Südost gehören. Der Stadtbezirk Mitte liegt mit der Bevölkerungszahl um 9,3 Prozent überm Durchschnitt der Stadtbezirke, vergleichbar dem Stadtbezirk Süd mit 12 Prozent. Völlig aus dem Rahmen fällt schon lange der Stadtbezirk Ost, der 41,7 Prozent überm Stadtdurchschnitt liegt, während der Stadtbezirk Nordwest im Flughafenschatten mittlerweile mit 32.646 Einwohnern um 44,7 Prozent unterm Stadtdurchschnitt liegt.

Ausgleichen kann man die krassen Unterschiede dadurch, dass einzelne Ortsteile bei Wahlen einem benachbarten Stadtbezirk zugeschlagen werden. Möglichst logisch, damit die Wähler sich mit den Kandidaten auch bekannt machen und identifizieren können.

Vorgeschlagene Wahlbezirkszuschnitte für 2019. Grafik: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
Vorgeschlagene Wahlbezirkszuschnitte für 2019. Grafik: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen

Schon bei den letzen drei Stadtratswahlen wurden Ortsteile zur Wahl in Nachbar-Stadtbezirke eingeordnet, um für einen gewissen Ausgleich zu sorgen.

Das sind die Ortsteile, bei denen das schon seit 2003 so ist und auch diesmal so sein soll:

– Ortsteile 12 (Mockau-Süd) und 13 (Mockau-Nord) vom Stadtbezirk Nordost/Wahlkreis 1 zu Wahlkreis 9

– Ortsteile 20 (Neustadt-Neuschönefeld) und 21 (Volkmarsdorf) vom Stadtbezirk Ost/Wahlkreis 2 zu Wahlkreis 1

– Ortsteile 90 (Gohlis-Süd) und 92 (Gohlis-Nord) vom Stadtbezirk Nord/Wahlkreis 9 zu Wahlkreis 8

Diese Ortsteile sollen nur (anders als bei den vorhergehenden Wahlen) wieder in ihre eigentlichen Stadtbezirke sprich Wahlkreise zurückkehren:

– Ortsteil 25 (Heiterblick): neu Wahlkreis 2 statt bisher 1

– Ortsteil 42 (Marienbrunn): neu Wahlkreis 4 statt bisher 0

– Ortsteil 63 (Grünau-Siedlung): neu Wahlkreis 6 statt bisher 5

– Ortsteil 66 (Miltitz): neu Wahlkreis 6 statt bisher 7

Damit könnten dann, so das Amt für Statistik und Wahlen, die krassen Bevölkerungsunterschiede zwischen den Stadtbezirken deutlich abgemildert werden, so dass die neu zugeschnittenen Wahlbezirke nur noch Abweichungen bei der Bevölkerungszahl von minus 10,1 und plus 12 Prozent haben. Die Einwohnerzahlen der neu definierten Wahlbezirke schwanken dann zwischen 53.070 im Wahlbezirk 6 (Grünau und Umgebung) und 66.114 im Wahlbezirk Süd (Connewitz, Südvorstadt usw.).

Was damit noch nicht ausgeglichen ist, ist die teilweise ebenso unterschiedliche Wahlbeteiligung. Die besonders hohe Wahlbeteiligung im Stadtbezirk Mitte sorgt regelmäßig dafür, dass auch besonders viele Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk gewählt werden.

Über den Vorschlag zum Neuzuschnitt der Wahlbezirke berät zuerst der Fachausschuss Allgemeine Verwaltung, danach geht er zur Beschlussfassung in die Ratsversammlung.

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Keine Kommentare bisher

Wie wird eigentlich begründet, dass die Anzahl der Abgeordneten mit der Wahlbeteiligung korrelliert!? Die Abgeordneten sollen ja die (alle) Einwohner der Wahlbezirke vertreten, also müssten grob gerechnet aus jedem etwa gleich großen Wahlbezirk die gleiche Anzahl Abgeordnete im Rat vertreten sein (z. B. 10)?
Soll das eine (Kollektiv-)”Strafe” fürs Nicht-Wählen-Gehen sein!?

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