Am 19. November war in der Ratsversammlung auch die Anfrage der Freibeuter-Fraktion Thema betreffs der Unterbringung der Standorte der von der Stadt betriebenen Überwachungskameras im Themenstadtplan der Stadt auf der Tagesordnung. Ein ganz weites Feld, fand zumindest Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau, die dazu Stellung nahm. Aber Piraten-Stadtrat Thomas Köhler hatte auch nach der Antwort so ein mulmiges Gefühl, was die Einhaltung der Datenschutzverordnung betrifft.

Die Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat beantragt jetzt deshalb die Außerbetriebnahme der Kameras der Stadt Leipzig oder ihrer Eigenbetriebe im öffentlichen Raum, insofern der Stadt Leipzig keine Dokumentation im Sinne einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Datenschutzgrundverordnung vorliegt.

Das erklärt Stadtrat Thomas Köhler (Piraten) so: „Gemäß Datenschutzgrundverordnung sind im Zusammenhang mit der Aufstellung von Kameras im öffentlichen Raum Nachweise zu führen. Verantwortlich für die Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum ist der Datenschutzbeauftragte. Die Frage stellt sich, ob ihm die Nachweise vorliegen. Wenn nicht, sind sie schlichtweg nicht erbracht.“

Auf Anfrage der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat zum Verbleib der im August 2018 auf Initiative der Freibeuter vom Stadtrat beschlossenen Kennzeichnung von Kameras im Themenstadtplan der Stadt Leipzig verwies Baubürgermeisterin Dubrau in der Ratsversammlung am 19. November auf eine unzureichende Datenlage in der Stadtverwaltung zu den Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum. Weder die Anzahl noch die Standorte der von der Stadt Leipzig und ihren Eigenbetrieben betriebenen derartigen Einrichtungen seien der Verwaltung bekannt.

Da wurde Köhler natürlich hellhörig.

„Daraus ist zu schließen, dass auch keine eindeutigen Feststellungen zur Konformität der Einrichtungen mit DSGVO und BDSG getroffen werden können. Ein Grund, die Kameras abzuschalten“, so Köhler, der die Fraktion Freibeuter im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vertritt.

Die Kameras sind zwar größtenteils zum Schutz städtischer Objekte angebracht. Aber auch dann sollte dem Datenschutzbeauftragen der Stadt eine regelmäßige Dokumentation zu ihrer Nutzung vorliegen. Wenn eine solche nicht vorliegt, dürften auch die Aufnahmen dieser Kameras nicht verwendet werden, stellt der Antrag fest, „eine Verwertung von Aufnahmen aus der Zeit des DSGVO-widrigen Zustandes sowie eine weitere Speicherung dieser Aufnahmen und abgeleiteten Daten“ sei zu unterlassen.

Die Anfrage zur Dokumentation im Sinne der DSGVO sowie die Einbindung des Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig stellt dann noch ein paar kniffligere Fragen. Das geht gleich mit Frage 1 los: „Wer entscheidet über die Aufstellung der Kameras der Stadt Leipzig im öffentlichen Raum?“

Gute Frage. Denn augenscheinlich wurde hier in der Vergangenheit von unterschiedlichsten Instanzen sehr freihändig entschieden, sodass eben nichts aus diesem Themenkomplex an einer zentralen Stelle zusammenläuft, die Baubürgermeisterin keinen Ansprechpartner hat, dem alle Daten zur Verfügung stehen, und deshalb nur mutmaßen kann, ob die Kameras nun nur den zum Gelände gehörenden Raum oder gar öffentliche Räume mit überwachen.

Der neue Antrag der Freibeuter-Fraktion.

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