In der kurzfristig anberaumten Sondersitzung des Kulturkonvents am Montag, 12. März, sollte es eigentlich um eine Entscheidung zu der mit der Denkmalschmiede Höfgen abgestimmten Antragstellung auf Projektförderung zur Fortsetzung der Kultur in Höfgen gehen. Doch die fiel am Ende fast zwangsläufig gegen die weitere Förderung der Denkmalschmiede aus.

Denn da die Denkmalschmiede Höfgen gGmbH auf diese Antragsstellung als Alternative zur bisherigen institutionellen Förderung verzichtet und statt dessen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat, wurden die Konventsmitglieder lediglich umfassend zum Bericht über die Sonderprüfung der Denkmalschmiede durch das Rechnungsprüfungsamt Nordsachsen informiert.

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Die im Ergebnis der Sonderprüfung erfolgte Einstellung der institutionellen Förderungen der GmbH fand am Montag die einhellige Zustimmung des Konvents. Mit Bedauern, so teilt Dr. Gerhard Gey, Vorsitzender des Kulturkonvents, mit, nahmen die Konventsmitglieder bei der Gelegenheit zur Kenntnis, dass bisher weder von der Denkmalschmiede Höfgen gGmbH noch dem Förderverein Gesellschaft für Landeskultur ein Antrag auf Projektförderung gestellt wurde.

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