Es war eine von jenen Kleinen Anfragen, die in diesen Tagen den sächsischen Umweltminister Frank Kupfer (CDU) so genervt haben. Am 12. Juli fragte ihn die Leipziger Landtagsabgeordnete Gisela Kallenbach (Grüne) mal etwas genauer zum "Motorbootverkehr im Leipziger Stadtgebiet". Wer sich um die Abholzung von Deichen kümmert, muss sich auch um Motorboote kümmern. Aber auf diese Anfrage antwortete er nicht.

Das übernahm dann lieber Sabine von Schorlemer. Und das Fazit ist genau so, wie es nicht nur Gisela Kallenbach erwartet hatte: Der Motorbootverkehr in Leipzig wird zumindest von Landesseite nicht kontrolliert. Denn – und das dürfte wohl auch so manchen Motorbootfahrer überraschen – für keines der Leipziger Gewässer ist bislang die Schiffbarkeit erklärt.

Was im Klartext heißt: Motorboote dürfen hier nur mit Einzelgenehmigung betrieben werden. Für das Genehmigungsverfahren ist die Stadt Leipzig zuständig. Das Land hat dabei nur die Rechtsaufsicht und schreitet nur ein, wenn es erkennbare Gründe gibt, Verstöße gegen genehmigungspflichtige Auflagen zu vermuten. Solche Gründe wurden augenscheinlich bislang nicht nach Dresden gemeldet.
Aber wer kontrolliert eigentlich? Politessen, die am Ufer mit Klemmblock und Funkgerät unterwegs sind, hat man noch nicht gesehen. Die Wasserschutzpolizei, so erklärt Sabine von Schorlemer, ist nicht zuständig, so lange keine Schiffbarkeit erklärt ist. “Die auf den Leipziger Stadtgewässern durchgeführten Kontrollen erfolgen immer auf Grundlage eines Amtshilfeersuchens seitens der Landesdirektion Sachsen, Referat Luftverkehr/Binnenschifffahrt (Schifffahrtsbehörde) oder der unteren Wasserbehörde (Stadt Leipzig).”

Und weil die Schiffbarkeitserklärung fehlt, wird bei solchen Kontrollen nur die Einhaltung der Sportbootvermietungsordnung und der Binnenschiffsuntersuchungsordnung kontrolliert. “Dies sind die einzigen dort geltenden schifffahrtspolizeilichen Rechtsverordnungen”, teilt von Schorlemer mit.

Acht Mal wurde die Wasserschutzpolizei 2012 im Rahmen der Amtshilfe von der Landesdirektion Sachsen angefragt. Sie fuhr den so genannten “Kurs 1” zwischen Elstermühlgraben und Connewitzer Wehr ab und hat augenscheinlich keine Verstöße festgestellt.

Was die Stadt Leipzig an Verstößen registriert habe, könne das Ministerium nicht sagen. Muss man also im Rathaus zu Leipzig nachfragen.

Die – unangekündigten – Einsätze der Wasserschutzpolizei wolle man freilich auch nicht intensivieren. So dass für das Wassersporttummelplätzchen Leipzig gilt: Die Schiffbarkeit ist zwar nicht erklärt, Motorboote dürfen aber fahren, wenn sie eine Einzelgenehmigung haben – was dann aber auf dem Wasser passiert, kontrolliert in der Regel niemand.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage von Gisela Kallenbach als PDF zum download.

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