Das so genannte nautische Gutachten zum Neuseenland, das die Landesdirektion am 6. Dezember präsentierte, entpuppt sich immer mehr als Nebelbombe. Die wichtigsten Fragen - die nämlich, die als Kosten auf die Steuerzahler zukommen - wurden überhaupt nicht betrachtet. Die Umweltverbände sind mittlerweile richtig sauer. Seit über drei Jahren kritisieren sie den staatlichen Versuch, im Neuseenland eine "Schiffbarkeit" herzustellen.

Für einen Betrieb mit muskelbetriebenen Booten braucht es keine Schiffbarkeit. Selbst Ausnahmegenehmigungen für Fahrgastboote sind möglich, wie jeder selbst erleben kann, der die Seen im Leipziger Südraum besucht. Sanfter, naturnaher Tourismus war von Anfang an die Grundlage der Planungen für die Seen und Verbindungsgewässer im entstehenden Neuseenland. Darauf haben sich auch alle touristischen Anbieter eingerichtet. Das funktioniert halbwegs.

Doch dass das neuerliche Gutachten der TU Dresden, das scheinbar so freimütig mehr Motorbootverkehr – selbst mit Verbrennungsmotoren – im Neuseenland postuliert, lässt auch beim BUND Leipzig die Alarmglocken schrillen. Auch deshalb, weil das Gutachten selbst die Schlüsse gar nicht zulässt. Tatsächlich stellt es eigentlich fest, dass eine Schiffbarkeit auf den Fließgewässern uneingeschränkt nur zwischen Deutschem Eck und Palmgartenwehr zulässig ist – da dürfen auch heute schon Motorboote fahren. Mit erheblichem Konfliktpotenzial, wie auch die Steuerungsgruppe Neuseenland jüngst erst feststellte. Deswegen sollen ab Frühjahr 2013 Richtungsweiser den Verkehr auf dem Elsterbecken regulieren.

Ganze Elsterarme sind für den Motorbootverkehr gesperrt, weil selbst die Planer wissen, dass es ohne solche Schutzräume nicht geht. Der Auenwald mit seinem Gewässerreichtum ist nicht deshalb interessant, weil man hier Wassersport betreiben kann, sondern weil man – auf schonende Art – mitten in der Natur auf dem Wasser fahren kann. Das wichtigste Gut ist der Erhalt dieser einzigartigen Landschaften.

Deswegen wundert man sich beim BUND auch nicht, dass die Umweltverbände für dieses neue, völlig überflüssige Gutachten zur Befahrbarkeit der Gewässer nicht hinzugezogen wurden.

Man ist richtig sauer. Denn auch eine Woche nach Bekanntwerden des Gutachtens liegt es den Umweltverbänden nicht vor.

“Es ist uns unverständlich, warum bei der Vorstellung des Gutachtens die Umweltverbände nicht einbezogen wurden und insgesamt bei dem Verfahren zur Erklärung der Schiffbarkeit die Umweltverbände von Seiten der Landesdirektion außen vor gehalten werden”, so Jürgen Kasek, Vorsitzender des BUND Leipzig. “Erst auf Anfrage hin werden wir in den nächsten Tagen die vollständigen Unterlagen von der LDS erhalten und nach sorgfältiger Prüfung erneut Stellung beziehen.”Gerade in den Reihen der Umweltverbände gäbe es für die Fragen des Umwelt- und Naturschutzes viele ausgewiesene Experten. Statt diese mit einzubeziehen, setze die Landesdirektion auf ein Gutachten, welches einen rein technischen Ansatz hat und keinerlei Aussagen über mögliche Umweltbelastungen trifft.

Bereits jetzt gebe es auf Teilen der Leipziger Gewässer einen erheblichen Nutzungsdruck und keine Strategie von Seiten des Landes oder der Stadt, wie die Regeln auf den Gewässern eingehalten werden sollen.

Dass mit einer, wenn auch nur eingeschränkten Erklärung der Schiffbarmachung, der Nutzungsdruck weiter ungebremst steigt und damit auch der Lärm und damit die Umweltbelastung zunehmen, wurde bislang nicht berücksichtigt, kritisiert Kasek. Weiterhin sei nicht geklärt, inwiefern und von wem die sensiblen Bereiche wie der Floßgraben, die außerhalb der Schiffbarkeitserklärung stehen, kontrolliert werden können.

Und es gebe keinerlei Aussagen zur Unterhaltung der Gewässer. Mit der Zunahme des Motorbootverkehrs nehmen auch die Wellenbewegungen und damit die Erosion im Uferbereich zu, was hinsichtlich der Unterhaltung der Gewässer und im Bereich des Hochwasserschutzes erhebliche Auswirkungen habe, so Kasek. Ebenso betroffen wären die Nistplätze von Wasservögeln sowie die sensiblen Ökotone der Gewässerufer.

Auch die Aussage hinsichtlich der Nutzung von Verbrennungsmotoren im Gutachten erschließt sich dem BUND nicht. Auf Verbrennungsmotoren zu verzichten sei eine Frage der Luftqualität und des Lärmschutzes. Eine allgemeine Zulassung von Verbrennungsmotoren führe zu einer starken Umweltbelastung, bei der abermals die Kontrollierbarkeit nicht gegeben sei. Deshalb seien aus Sicht des BUND Leipzig Boote mit Verbrennungsmotoren wie auch Elektroboote aus vorher genannten Gründen durch Einzelgenehmigungen zu reglementieren und auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren.

“Insgesamt entsteht der Eindruck, dass die Landesdirektion auf Teufel komm raus, wider besseren Wissens hier ein bestimmtes Ziel durchdrücken will und dabei Schäden für die Umwelt und Leipzig in Kauf nimmt”, stellt Jürgen Kasek fest. Der BUND fordere die Landesdirektion daher auf, die Träger öffentlicher Belange in das Verfahren mit einzubeziehen. An der Regelung, dass Motorboote nur mit Einzelgenehmigung fahren dürfen, sollte darüber hinaus festgehalten werden.

www.bund-leipzig.de

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