Seit April 2014 kann im Störmthaler See an ausgewiesenen Stellen gebadet werden. Im Zuge der Zulassung des Gemeingebrauchs am Störmthaler See wurden jedoch auch Verbotsgebiete ausgewiesen. Darauf weist jetzt noch einmal das Landratsamt des Landkreises Leipzig Land hin. Zum einen sind dies Vorranggebiete für Natur und Landschaft am Nordufer sowie auf der Göhrener Insel. Dort soll sich die Pflanzen- und Tierwelt ungestört entwickeln können.

Zum anderen gibt es zeitlich begrenzt drei Gefahrenabschnitte, die nicht betreten oder befahren werden dürfen, da die bergbauliche Sanierung durch die LMBV noch nicht gänzlich abgeschlossen ist. Sie liegen im Bereich des Resteinzugsgebietes der Alten Gösel, an der südöstlichen Uferzone sowie rund um die Flutungsleitungen.

Die problematischen Stellen im Einzelnen:

– In der Grunaer Bucht befindet sich ein Schwemmkegel mit unbekannter Trittsicherheit aufgrund nachströmenden Wassers der Alten Gösel. Zudem sind im Böschungsbereich der Alten Gösel, wo sich Steilböschungen ausgebildet haben, ein Nachbrechen von Erdmassen und damit Verschüttungen möglich.

– Am südöstlichen Steilböschungsbereich des Störmthaler Sees wurden im vergangenen Jahr umfangreiche Ufersicherungsmaßnahmen durchgeführt, die noch nicht vollständig abgeschlossen sind.

– Es gibt zwei Flutungsleitungen, die weder betreten noch befahren werden dürfen, um Schäden an Personen und den Anlagen zu vermeiden. Diese technischen Anlagen liegen am südwestlichen Ufer und an der nordwestlichen Spitze des Störmthaler Sees.

Alle Verbotsgebiete sind gekennzeichnet durch Hinweisschilder oder Bojenketten, unter anderem südlich der Göhrener Insel. Es wird empfohlen, diese zur eigenen Sicherheit zu beachten und nur die vorgesehenen Badestellen in Höhe von Güldengossa, Störmthal und Dreiskau-Muckern zu nutzen.

www.landkreisleipzig.de

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