Es war kein Aprilscherz: Am 1. April 2023 trat mit über einem Jahr Verspätung die neue Entgeltordnung für Start- und Landegebühren am Flughafen Leipzig-Halle in Kraft. Damit wurde zusätzlich zu den gewichtsbezogenen Entgelten ein geringfügiger, gestaffelter Lärmzuschlag mit Lärmklassen eingeführt – aber lediglich für Landungen, nicht für Starts. Schadstoff- oder CO₂-Entgelte gibt es weiterhin nicht, im Gegensatz zu anderen Flughäfen. Die mit großem Tamtam verkündete Entgeltordnung hat an der Tatsache, dass der Flughafen die lautesten Frachtmaschinen anlockt, nichts geändert.

So verlangt der Flughafen Köln-Bonn deutlich differenziertere und höhere Preise für Emissionen und Lärm. Weil dort einer von weltweit drei Hubs von UPS angesiedelt ist, hat der Flughafen für dieses Unternehmen eine ähnliche Bedeutung wie der Flughafen Leipzig/Halle für DHL.

Marco Böhme ist sauer: Entgelte bleiben am Ende fast gleich

„Alles wird teurer, nur die Logistikkonzerne am Flughafen Halle/Leipzig dürfen sich über Preisstabilität freuen: Zwar gibt es jetzt einen gestaffelten Lärmzuschlag, gleichzeitig werden aber die Grundpreise der bisherigen gewichtsbezogenen Entgelte um 18 Prozent gesenkt“, geht Marco Böhme, Sprecher der Linksfraktion für Klimaschutz und Mobilität, auf die Verschieberitis in der neuen Entgeltordnung ein.

Der Details wegen hat er extra bei der Staatsregierung nachgefragt (Drucksache 7/13527).

„So bleiben die Landeentgelte unterm Strich annähernd gleich und damit eine Mogelpackung“, zieht Böhme sein Fazit für diese Trickserei. „Die Staatsregierung argumentiert, die Absenkung sei ‚im Rahmen der Gesamtkalkulation‘ erfolgt. Finanzminister Hartmut Vorjohann, der sonst jeden Cent dreimal umdreht, verzichtet also zugunsten von Konzernen auf Steuereinnahmen. Der Flughafen wird in öffentlichem Eigentum betrieben und hat seit dem Jahr 2000 Verluste in dreistelliger Millionenhöhe gemacht“, benennt Böhme das Problem, dass der Freistaat hier einfach immer neue Subventionen beisteuert, um einen lauten Flughafen am Laufen zu halten.

Wo bleibt die „umweltbezogene Entgeltkomponente?“

Aber auch die Staatsregierung teilt nicht mit, welche Flugzeugtypen den Lärmklassen zugeordnet sind.

„Ich habe um Beispielrechnungen zu den häufigsten Modellen gebeten: Demnach steigt das Landeentgelt eines Airbus A300-600F bei Tagflügen gerade einmal um 31,32 Euro auf 1.053,90 Euro. Für eine Boeing 777 wird es sogar 45 Euro billiger, das Entgelt sinkt auf 1.921,20 Euro“, macht Böhme die Sinnlosigkeit der neuen Entgeltordnung deutlich, die Fluglärm mitnichten teurer und damit unattraktiv macht.

„Auch die Zuschläge in der Nacht fallen sehr zurückhaltend aus. Im bundesdeutschen Vergleich sind sie ein schlechter Witz und bringen keine Lenkungswirkung, nachts weniger zu fliegen. Die Lärmentgelte fallen auch nur für die Landung am Flughafen Leipzig-Halle an, nicht jedoch für den ebenfalls lauten Start. Leipzig/Halle bleibt für die Konzerne ein Billigflughafen mit Nachtfluggebot. Die Zeche zahlen die Anwohnerinnen und Anwohner.“
Zwar strebe die Flughafen Leipzig/Halle GmbH an, zusätzlich eine ,umweltbezogene Entgeltkomponente‘ einzuführen.

Zu sehen ist davon aber nichts, so Böhme: „Wir fragen uns aber, warum das nicht einfach mit der neuen Entgeltordnung erfolgt ist.“

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