Es war eine ganz logische Frage, die die Grünen-Abgeordnete Eva Jähnigen der sächsischen Staatsregierung am 19. April stellte. Eigentlich waren es vier Fragen. Und sie liegen seit 2009 in der Luft, seit Ministerpräsident Stanislaw Tillich ohne jegliche Not verkündete, das Landespersonal im Freistaat Sachsen von 87.000 auf 70.000 eindampfen zu wollen. Als Vergleich werden immer wieder obskure "vergleichbare Flächenländer" im Westen der Bundesrepublik genannt.

Die L-IZ stolperte mehrfach über die Vergleiche, hat herauszubekommen versucht, welche Flächenländer das sein könnten und wie dort die Personalstrukturen sind – etwa bei der Polizei. Denn schon eine Grobanalyse der Zahlen zeigt, dass an der eigentlichen Verwaltung des Freistaats gar nicht so ein großes Sparpotenzial besteht – es sei denn, man schafft sie komplett ab. Das wäre eine echte Alternative. Aber daran hat Tillich keineswegs gedacht.

Man schafft solche Größenordnungen nur beim Fußvolk. Und das sind: Polizisten, Lehrer, Hochschulpersonal, Gerichtspersonal. Welche Auswirkungen schon geringe Verluste bei Lehrern und Lehrpersonal an Hochschulen haben, ist schon jetzt sichtbar. Schüler, Lehrer und Studierende demonstrieren ja nicht ohne Grund. Und da ist noch keine einzige echte Kürzungsrunde beim Personal durchgezogen worden. Die geplanten 1.000 Stellenstreichungen in den Hochschulen hängen wie ein Damoklesschwert über mehreren Studiengängen, die dann zwangsläufig gestrichen werden müssen – wo kein Prof., da auch kein Studiengang.

Dasselbe in den Schulen. Und bei der Polizei sowieso – Polizeiwachen im ländlichen Raum nur noch mit zwei Beamten besetzen zu wollen, ist geradezu ein Witz.

Eine verantwortliche Landesregierung müsste also belastbare Zahlen vorlegen, welche Räume und Aufgaben mit welchem Personal besetzt werden müssen. Mit Betonung auf müssen, denn das alles sind nach wie vor Pflichtaufgaben des Freistaats. Und daneben könnte (und müsste) der zuständige Minister natürlich die Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern legen. Aber davon schwätzt der Ministerpräsident tatsächlich nur, wie sich jetzt herausstellt.

Sein Finanzminister Prof. Georg Unland (CDU) gibt per 18. Mai – nach einem Monat kräftigen Nachdenkens – zu, dass es überhaupt keine Vergleichszahlen gibt. Auch kein Vorbildland, von dem immer wieder geredet wird, wenn ein Abgeordneter etwas zu genau nachfragt, wo die Kürzungszahlen herkommen. Natürlich gibt er es nicht direkt zu. Würde Georg Unland nie tun. Er erklärt der fragenden Abgeordneten nur, die Staatsregierung müsse ihr gar keine Antwort geben, “sie muss nur zu solchen Angelegenheiten Auskunft geben, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.” Das gelte auch für die “Personalrelationen der anderen Bundesländer”.

Verständlich, dass sich die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag nach Strich und Faden veralbert fühlt. Und nicht nur sich allein. “Hier wird das Parlament veralbert und zwar von vorn bis hinten”, ist sie nach dieser kaltschnäuzigen Antwort regelrecht erbost. “Seit mehr als zwei Jahren reden Ministerpräsident Stanislaw Tillich und seine Staatsregierung von der Absenkung des Personals in der Landesverwaltung auf 70.000 Stellen. Begründet wird dies, neben sinkenden Einnahmen, immer mit einer notwendigen Absenkung der Personaldichte auf das Niveau der Flächenländer West.”

So auch wortwörtlich nachzulesen im “Stellenabbaubericht der Staatsregierung zum Staatshaushaltsplan 2011 / 2012” auf Seite 16: “Wie oben dargelegt (Tz. 4.2.), ist das Ziel des Stellenabbaus eine Absenkung der Personaldichte auf das Niveau der Flächenländer West.””Bei der Bestimmung der Zielgröße muss auch die Entwicklung der Bevölkerungszahl berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass sich auch der künftige, sukzessive Personalabbau nicht an der heutigen Einwohner-, Schüler- und Studentenzahl orientieren darf, sondern deren Anzahl im jeweiligen Zieljahr 2020 berücksichtigen muss”, heißt es da ebenfalls. Aber selbst die Staatsregierung geht davon aus, dass 2020 noch immer 3,9 Millionen Menschen in Sachsen leben werden. Man geht also von einem Gesamtrückgang der Bevölkerungszahl von 6 bis 7 Prozent aus, will aber die Zahl der Landesbediensteten um fast 20 Prozent kürzen. Welche Beteuerung stimmt denn da also?

Im “Stellenabbaubericht” gibt es eine obskure Tabelle, die Sachsen in einem fiktiven Vergleich der Vollzeit-Äquivalentstellen mit den anderen Bundesländern zeigt – “ohne Bildungsbereich”, wird extra betont.

Nur zum Vergleich: Von den 85.542 im Jahr 2012 noch geplanten Stellen im Land entfallen allein 43.657 auf den Bildungsbereich. Und da sind – in Bezug auf 2011 – schon 652 Lehrerstellen einfach mal eingespart worden.

Auch 265 Polizistenstellen sind in dem Jahr eingespart worden, so dass im Ministerium des Inneren noch 16.631 Stellen verzeichnet sind. Bei den 8.573 Justizangestellten noch weiter zu sparen, könnte ganz schnell erhebliche Auswirkungen auf die sächsischen Gerichte haben. Da liegt die Frage wirklich nahe: Gibt es auch nur ein einziges westdeutsches Flächenland, das mit weniger Personal pro Einwohner auskommt?

Und Tillichs Stellenabbauplan von 2011 macht auch deutlich: Er ist nicht umsetzbar. Denn von den 17.000 Planstellen will er über 6.000 im Bildungsbereich streichen – obwohl er schon damals wusste, dass die Schülerzahlen wieder steigen. Was er ganz ignorierte, sind die gestiegenen Studierendenzahlen. Die stehen heute noch mit den Prognosen von 2005 in seinem Plan. Und den Moment, die tatsächlichen Entwicklungen im Bildungsbereich als kluges Argument zu nutzen, seinen Abbauplan zu korrigieren, hat er gründlich verpasst.

Stattdessen hat er den schon 2009 mit Zahlen unterlegten “Stellenüberhang” von 10.666 Stellen noch um 5.529 weitere Stellen mit “kw-Vermerk” verschärft.

Einziger Puffer, den er eingebaut hat: Er hat die Zeit für den Personalabbau gestreckt, will 2020 noch nicht die 70.000 erreichen, sondern nur die 79.000. Der Rest ist der Versuch, eine Kürzungswelle durchzudrücken, für die es keinerlei belastbares Datenmaterial gibt.

“Wenn Finanzminister Unland auf meine naheliegende Frage, wie viel Personal andere Bundesländer denn beschäftigen, antwortet, dass die Staatsregierung ‘nicht außerhalb ihres Verantwortungsbereichs Frage und Antwort stehen’ muss, dann ist das nicht nur der blanke Hohn. Er verletzt damit auch das Informationsrecht der Mitglieder des Parlaments”, sagt Jähnigen. “Da ich weiterhin gewillt bin, mir eine fundierte Meinung zum Thema Personalausstattung zu bilden, werde ich die Fragen erneut stellen und erwarte von der Staatsregierung eine vollumfängliche Antwort.”

Die Antwort von Finanzminister Georg Unland auf die Kleine Anfrage von Eva Jähnigen zu “Personalausgaben im Ländervergleich” (Drs. 5/8911): http://edas.landtag.sachsen.de

Der Stellenabbaubericht der Staatsregierung 2011/2012: http://edas.landtag.sachsen.de

Grünen-Antrag zum Personalkonzept mit Stellungnahme Staatsregierung (Drs. 5/7257):
www.gruene-fraktion-sachsen.de (http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/5_Drs_7257_1_1_5__01.pdf)

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