Nach dem Nasenfaller der Stadt Leipzig bei ihrer Klage gegen die Novellierung des Kulturraumgesetzes gegen den Freistaat verging nicht viel Zeit, bis sich die ersten Zweifler am Klageweg selbst erneut zu Wort meldeten. Den Anfang macht dabei die Leipziger FDP, welche den Umstand des gerichtlichen Scheiterns umgehend für eine Mahnung Richtung Dresden nutzt.

Den Startschuss für einen Neuanlauf zwischen der Sächsischen Staatsregierung und der Stadt Leipzig mahnt Reik Hesselbarth (FDP) an. Nach einem kurzen – dass haben wir erwartet, dass die Normenkontrollklage vor den Baum geht und dem Verweis auf das negative Abstimmungsverhalten der eigenen Partei im Stadtrat kommt Hesselbarth zu dem Fazit: “Es kommt nun darauf an, gemeinsam mit den anderen Leistungsempfängern aus der Kulturraumförderung sich mit dem Freistaat an einen Tisch zu setzen. Das Ziel muss sein, eine langfristige vertragliche Regelung zu schaffen, die nicht einseitig vom Freistaat geändert werden kann. Ich hoffe, dass es hierfür noch nicht zu spät ist.”

Denn an seiner Kritik an der Umschichtung der Kulturraummittel hin zur Landesbühne habe sich trotz des “Bärendienstes” den “Oberbürgermeister Burkhard Jung den sächsischen Kulturräumen … erwiesen” habe nichts geändert.

“Es kann nicht sein, dass der Freistaat seinen Schwerpunkt mehr und mehr im Großraum Dresden legt und die Fläche – allen voran Leipzig – zurückstecken muss. Auch das Kulturangebot in Leipzig trägt zu einem attraktiven Kulturstandort Sachsen maßgeblich bei. Gerade Gewandhausorchester und Thomaner werden weltweit gefeiert und werben so für unseren Freistaat. Dies sollte Staatsministerin Prof. Freifrau von Schorlemer in ihren Überlegungen berücksichtigen.”

Wenn dann nach dem heute bekannt gewordenen Urteil zur Leipziger Klage die Siegerparty im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) vorbei ist, liest man ja vielleicht zuerst einmal den Brief aus Leipzig?

Zum Artikel vom 16. August 2012 auf L-IZ.de
Gescheitert: Klage der Stadt Leipzig gegen das Sächsische Kulturraumgesetz ist unzulässig

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