Man könnte es fast schon ein fröhliches Ritual seit Jahren nennen, wenn es keine so ernste Sache und diesmal noch ein konkretes Schicksal eines Protestierers gegen Rechts wären. Jahr um Jahr üben sich die sächsischen CDU und FDP in der verbalen Abwehrschlacht gegen das "Blockieren" - eine Demonstrationsform, welcher sich aufgrund des sichtbaren Effektes immer mehr Demonstranten gegen Rechts anschließen.

Tim H. hat sich 2011 dem jährlichen Aufmarsch der Neonazis in Dresden in dieser Form entgegen gestellt und ist dabei eventuell mit Einsatzbeamten der Polizei aneinander geraten. So richtig beweisen ließ sich das nicht – aber zu einer vorläufigen Verurteilung zu fast 2 Jahren Haft ohne Bewährung und einem bundesweiten Echo hat es dennoch gereicht.

Wolfgang Thierse (SPD) war als Vizepräsident des Deutschen Bundestages selbst vor Ort, als 2011 der jährliche Neonaziaufmarsch durch Dresden rollen sollte. Er stand da, wo man wiederum Carsten Biesok, seines Zeichens stellvertretender Vorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag wohl nicht finden würde – bei den friedlichen Gegendemonstranten, welche sich zu Sitzblockaden verabredet hatten. Das juristische Nachspiel für den 36-jährigen Berliner Tim H. scheint nun beide, wenn auch unter den sichtbar verschiedenen Vorzeichen zu beschäftigen. Im Vorfeld der diesjährigen Demonstrationen am 13. Februar 2013 kommentierte am 18. Januar Thierse zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen unter der Überschrift “Eigentümliche Dresdner Justizverhältnisse”:

Denn am Mittwoch wurden in Dresden zwei bemerkenswerte Urteile gefällt. Während ein Nazi-Gegner am Megafon zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde, kamen Neonazis für schwere Körperverletzung mit Bewährungsstrafen davon. Und so müssten die Urteile der beiden Prozesse zumindest nachdenklich machen. Offenbar geht es Wolfgang Thierse so.
“Weil der 36-jährige Berliner Tim H. mit seinem Megafon zum Durchbrechen einer Polizeiabsperrung aufgerufen haben soll, wurde er zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Besonders fragwürdig ist die Beweislage. Ein Zeuge konnte den Verdächtigen vor Gericht nicht identifizieren. Stattdessen verweist der Staatsanwalt auf ein Polizeivideo, das einen Mann zeige dessen Statur der des Angeklagten gleicht. Der Vorfall ereignete sich 2011 während der Gegendemonstrationen anlässlich Europas größtem Naziaufmarsch in Dresden. Hierbei kam es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, für die Tim H. mitverantwortlich gemacht wurde, da seine Aufforderung “nach vorn” zu kommen, als Gewaltaufruf verstanden werden könne.” so leitet dazu die Amadeu Antonio Stiftung in einem öffentlichen Statement zum Vorgang rings um Tim H. vor dem Dresdner Amtsgericht ein.

Denn diesem Urteil steht quasi zeitgleich der endgültige Richterspruch im Fall “Sturm 34” gegenüber. Thierse: “Am gleichen Tag, an dem Tim H. verurteilt wurde, bestätigte das Landgericht Dresden eine Verurteilung von fünf führenden Köpfen der Neonazi-Vereinigung “Sturm 34″ wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Angeklagten wurden hierfür lediglich mit Bewährungs- sowie Geldstrafen belangt.”

Es braucht in der Tat nicht viel Fantasie und Scharfblick, hier gehörige Diskrepanzen zu entdecken. Längst machen in Sachsen wieder Vermutungen einer politisierten Richterschaft die Runde. Eine Diskrepanz, welche offensichtlich bei Carsten Biesok (FDP) keinerlei Irritationen auslöst. Am 20. Januar 2013 folgte im Nachgang an die Äußerungen Thierses die Replik aus Dresden unter der Überschrift “Thierse ist seines Amtes als Bundestagsvize unwürdig”.
Hierin formuliert Biesok: “Mit seinen neuesten Ausfällen hat sich Thierse und damit das Amt des Bundestagsvizepräsidenten endgültig diskreditiert. Aufgabe von Polizei und Justiz ist es, über die Einhaltung der Gesetze zu wachen und deren Verletzung zu ahnden. Und das ohne Rücksicht auf die Motivation oder die politische Gesinnung der handelnden Personen. Ihre Aufgabe ist es ausdrücklich nicht, Freiräume für gewaltbereite Chaoten, Randalierer und Kriminelle zu schaffen, die ihren fortgesetzten Rechtsbruch mit dem moralischen Anspruch `Kampf gegen Rechts’ rechtfertigen.”

Über die Wahrnehmung eben dieser Aufgaben durch die Polizei in Dresden ist in den vergangenen Jahren bereits viel berichtet worden. Stark kritisierte Massenüberwachungen von Handys, die Sammlung von Millionen an Verbindungsdaten, ein vollständig aus dem Ruder gelaufener Einsatz 2011 und eine anschließende Versetzung des Dresdner Polizeipräsidenten Dieter Hanitsch und etliche mittlerweile erfolglos beendete Ermittlungsverfahren – nichts davon kann scheinbar Carsten Biesok von seinem festen Glauben an die Dresdner Behörden abbringen.

Nun mag man es beiden politisch auslegen, was geschrieben steht. Eines jedoch ist bei Inaugenscheinnahme der Äußerungen des Richters unübersehbar. Im Prozess gegen Tim H. sollte offenbar ein Exempel statuiert werden, welches nach derzeitigen Aussagen von H.s Verteidiger Sven Richwin in die Berufung gehen wird.

Was jedoch in der Gegenüberstellung Thierses deutlich wird, scheint Biesok nicht aufgefallen zu sein. Auch auf den Einzelfall Tim H. oder eben das Urteil in Sachen “Sturm 34” geht Biesok im Folgenden nicht ein. Stattdessen würde laut dem FDP-Mann Wolfgang Thierse “offenkundig eine politische Justiz, die die Vorstellungen linker Demonstranten über den von ihnen für richtig gehaltenen Umgang gegen Rechtsextremisten notfalls auch gegen das Gesetz durchsetzt.” bevorzugen. “Damit untergräbt Herr Thierse Grundfeste unseres Rechtsstaates. Deshalb, Herr Thierse: Treten Sie zurück!””

Nach diesen Aussagen sind zumindest drei Dinge nahezu sicher: Carsten Biesok wird sich bei einem anderen Verlauf der Berufungsverhandlung fragen lassen müssen, ob er nicht selbst indirekt überharte Strafen ohne klare Beweislagen gegen linke Protestierer fordert, während organisiert agierende Neonazis in Sachsen Bewährungsstrafen erhalten. Und ob eben dies nicht aus politischen Gründen geschieht. Im Weiteren wird Wolfgang Thierse wohl nicht von seinem Amt als Vizepräsident des Deutschen Bundestages zurücktreten. Und am 13. Februar 2013 dürfte die sächsische FDP erneut denen die friedliche Demonstration auf den Straßen Dresdens überlassen, auf die sie im Nachgang herabschauen.

Wohl wissend, dass es eben die sind, die in den vergangenen Jahren das beendet haben, was vorher in Dresden Usus war: Das Neonazis vollkommen frei marschierend die Geschichte des zweiten Weltkrieges umdeuten, während sich die engagiert Bürgerschaft in der warmen Kirche trifft.

Zum vollständigen Statement von Wolfgang Thierse
www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/dresdner-justiz

Zum vollständigen Statement von Carsten Biesok
www.carsten-biesok.de

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