Am Freitag, 18. Januar, gab es im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des Sächsischen Landtages die Sachverständigenanhörung zu den geplanten Änderungen beim Sächsischen Naturschutzgesetz auf dem Prüfstand. Es war wieder so eine Veranstaltung, bei der die Koalitionäre - mal wieder - etwas anders wahrnahmen als die Opposition. Aus CDU-Sicht haben die Experten den vorgelegten Gesetzentwurf bestätigt.

Uta Windisch, stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises “Ländlicher Raum Umwelt und Landwirtschaft” in der CDU-Landtagsfraktion, meinte nach der Anhörung: “Die Sachverständigen haben heute die vorgesehene Novellierung des Naturschutzrechtes im Freistaat inhaltlich eindeutig bestätigt. Der Gesetzentwurf entspricht nach Auffassung der Experten den aktuellen Anforderungen und bildet eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Sachsen.

Insbesondere die deutliche Aufwertung des Ökokontos, welches die Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft sachgerechter und flexibler regeln soll, ist ein neuer positiver Aspekt im Gesetzentwurf. Dabei wird die Nutzung von Ökokontomaßnahmen konsequenter geregelt und die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen reduziert. Außerdem werden die Chancen, freiwillige Naturschutzmaßnahmen anzubieten, verbessert. Gleichzeitig wird die bewährte Regelung des Suchraums für Ersatzmaßnahmen beibehalten. Hier ist Sachsen deutschlandweit Vorreiter.”

Ganz ignorieren will sie die kritischen Stimmen freilich nicht. “Natürlich haben wir heute auch Hinweise bekommen, wo das Gesetz noch weiter verbessert werden könnte”, sagt sie. Aber wozu sitzt man in der Regierung? “Diese Anregungen werden wir uns jetzt genauestens anschauen und danach entscheiden, ob und welche Änderungsanträge gestellt werden. In keinem Fall haben wir Interesse daran, grundlegende Änderungen an bewährten naturschutzfachlichen Regelungen vorzunehmen. Es geht hier um eine Rechtsbereinigung und die Anpassung des sächsischen Landesrechts an das geltende Bundesrecht.”

Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Dr. Stephan Meyer ergänzt dazu: “Das Sächsische Naturschutzgesetz soll die unterschiedlichen Interessen von Landeigentümern, Naturschutzverbänden und Kommunen möglichst in Einklang bringen, um die unterschiedlichen Aspekte zwischen Naturschutz in der Kulturlandschaft und der gesellschaftlichen Nutzung zu verknüpfen. Diesen hohen Anspruch gilt es im jetzt stattfindenden Gesetzgebungsverfahren zu bewältigen. Ziel ist es, die sächsischen Besonderheiten im Naturschutz weiterhin zu berücksichtigen, ohne Mehrverpflichtungen gegenüber dem Bundesnaturschutzgesetz vorzunehmen.”

Dass es dabei sogar heftige Kritik vom ehemaligen CDU-Staatsminister und Umweltpolitiker Prof. Karl Mannsfeld gab, klammern beide CDU-Sprecher einfach aus. Die Gesetzesnovelle heißt ja nicht ohne Grund “Gesetz zur Bereinigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege”. Es ging von Anfang an nicht darum, höhere Standards als das Bundesrecht zu setzen. Im Gegenteil. Wenn in Sachsen bereinigt wird, dann ist es der Schutz gegenüber Eingriffen in Naturräume.

“Die Anhörung zum Sächsischen Naturschutzgesetz hat die Kritik vieler Sachverständiger an den Amputationen des Naturschutzrechts unter schwarz-gelb wie die Abschaffung des kommunalen Baumschutzes oder des Vorkaufsrechts bestätigt. Leider ist nicht die Rede davon, diese Fehler wieder zu beheben. Stattdessen soll der Naturschutz weiter geschwächt werden”, beklagte Johannes Lichdi, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, am Freitag. “So weist selbst der ehemalige CDU-Staatsminister und Umweltpolitiker Prof. Karl Mannsfeld, heute im Landesverein Sächsischer Heimatschutz aktiv, zurecht darauf hin, dass der Gesetzentwurf keine Vorschrift zu einer raschen und wirksamen Umsetzung des Biotopverbunds enthält.”Und es kommt genauso wie beim “Baum-ab-Gesetz”. Lichdi: “Im Übrigen sollen die Unteren Naturschutzbehörden bei Eingriffen nicht mehr ihr Einvernehmen erteilen müssen, was zu einer weiteren Schwächung ihrer verfahrensrechtlichen Stellung führt.”

Damit werden jene Instanzen außer Kraft gesetzt, die bislang noch eine rechtliche Hürde gegen unbefugte Eingriffe in Naturräume dargestellt haben. Die Aushebelung der über Jahrzehnte gewonnenen Naturschutzregeln dann als “Vorreiterei” zu bezeichnen, ist eigentlich nur noch purer Sarkasmus.

Genau so schätzt es auch Dr. Liane Deicke, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, ein. “Will Schwarzgelb zurück zum Beton? Die von der Staatsregierung vorgelegte Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes legt diesen Schluss nahe. Denn die Gesetzesnovelle schreibt nicht nur die sächsischen Fehler der Vergangenheit fort, sondern bleibt sogar hinter den Regelungen des jetzigen Naturschutzgesetzes zurück”, stellt sie fest. “Die naturschutzfachliche Ebene in den Kommunen wird durch die Änderung der Einvernehmensregelung bei Eingriffen ausgehöhlt. Somit lassen sich Wirtschaft und Naturschutz nicht in Einklang bringen. Auch die Erfahrungsberichte der Sachverständigen zur Abschaffung der Baumschutzsatzungen waren eindeutig: Die schwarzgelbe Regierungskoalition hat hier eine Regelung geschaffen, die nicht zur Verwaltungsvereinfachung beiträgt, sondern stattdessen die Bürger verwirrt und zu rechtswidrigen Baumfällungen führt, wodurch Nachbarschaftsstreitigkeiten angeheizt werden. Mit der Abschaffung des Vorkaufsrechts bleibt das Sächsische Naturschutzgesetz weit hinter den bundesrechtlichen Standards zurück. Während im Referentenentwurf die Biotopvernetzung noch mit einem extra Paragrafen hervorgehoben wurde, lässt der Regierungsentwurf dies einfach unter den Tisch fallen. Hinsichtlich der Ausnahmetatbestände wurden die sächsischen Regelungen so zusammengefasst: ?gesetzlich geschützte Biotope ohne Biotopschutz?.”

Das Fazit, das sie nach der Sachverständigenanhörung zieht: Der sächsische Naturschutz hat mit dem vorliegenden Gesetz weiter an Substanz eingebüßt. Gemacht werde nur, was unbedingt sein müsse. Man kann es auch so interpretieren: Ein wichtiges Feld kommunaler Kontrolle wird über die Staatsebene ausgehebelt. Die Fachkompetenz der Umweltämter wird einfach außer Kraft gesetzt.

“Der Einklang von Wirtschaft und Naturschutz geht nur mit Fachkompetenz”, meint Deicke. “Daher muss die naturschutzfachliche Ebene in den Kommunen bei Eingriffen in die Natur mitentscheiden: ?Einvernehmen statt Benehmen?. Baumbestände in Sachsens Kommunen und Gemeinden müssen geschützt werden. Dazu braucht es kommunale Baumschutzsatzungen. Biotope müssen geschützt und vernetzt werden.”

Angesichts der Flächenknappheit sei das Instrument des Vorkaufsrechts von Flächen notwendig. “Wirksamer Naturschutz braucht das Ehrenamt”, so Deicke. “Daher wollen wir Naturschutzbeiräte auch auf kommunaler Ebene einrichten, anerkannte Naturschutzverbände gesetzlich und finanziell stärken, Landesnaturschutzbeauftragte für bestimmte Regionen und Aufgaben einrichten und praktikable Mitwirkungsrechte für Verbände schaffen.”

Die Novelle des Sächsischen Naturschutzgesetzes findet man hier:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=10657&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=201

Die Stellungnahme des Bundesverbandes Beruflicher Naturschutz e. V. (BBN) zum Gesetzentwurf: www.bbn-online.de/fileadmin/RG_Sachsen/Dokumente/Stellungnahme_BBN-OEkoloewe.pdf

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