Zum am Donnerstag, 10. Oktober, vom Sächsischen Landesrechnungshof vorgestellten Jahresbericht 2013, Teil 1, kritisiert Antje Hermenau, Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, besonders den Verzicht der Landesregierung auf bergbaurechtliche Einnahmen. Das ist nicht nur eine indirekte Subvention des Kohlebergbaus. Es ist auch bares Geld, das in der Kasse fehlt.

“Der Sächsische Landesrechnungshof hat mit seinem Bericht erneut auf zahlreiche Einsparpotenziale zur Konsolidierung des Landeshaushalts hingewiesen. Auch auf der Einnahmeseite lässt sich der Freistaat ohne Not Geld entgehen, dass bei der Haushaltskonsolidierung sinnvoller eingesetzt werden könnte. Bestes Beispiel ist die Feldes- und Förderabgabe. Schon heute verzichtet der Freistaat hier jährlich auf 3,9 Millionen Euro Einnahmen”, stellt Hermenau fest.

“Dabei ist die Subventionierung der Bergbauindustrie durch die Staatsregierung aus vielerlei Gründen unsolidarisch und kurzsichtig”, sagt sie und zählt auf: “1. Es ist unsolidarisch gegenüber der Gesellschaft, die von der privatwirtschaftlichen Ausbeutung der Rohstoffe kaum profitiert. 2. Unsolidarisch ist der Verzicht auch gegenüber den Geberländern im Länderfinanzausgleich, da diese die freiwilligen Mindereinnahmen des Freistaats durch höhere Zuweisungen kompensieren müssen. 3. Ist der Verzicht kurzsichtig, da knappe und endliche Rohstoffe durch den Freistaat verbilligt werden. Dies schadet der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft, da sie weniger Anreize hat, innovative Verfahren zur rohstoffarmen Produktion zu entwickeln.”

Das Fazit, das sie zieht: “Die Staatsregierung verwechselt Klientelpolitik mit einer zukunftssichernden Wirtschaftspolitik im Interesse Sachsens.”

Der Rechnungshof hatte auch berechnet, was der Verzicht auf die Abgabe hochgerechnet auf die wahrscheinlichen Fördermengen bedeutet: “Die zukünftige Gewinnung von Kupfer wurde bereits jetzt von der Förderabgabe befreit. Bei einem Mindestabgabesatz von 10 % ergäbe sich für die Länder Sachsen und Brandenburg über die gesamte Förderdauer eine rechnerische Förderabgabe von 1,18 Milliarden Euro.”

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