Zwei lange Jahre hat es gedauert, zwei Jahre, bis der Leipziger Ökolöwe endlich bestätigt bekommt, dass er ein Recht darauf hat zu klagen, wenn in Leipzigs Auenwald drauflosgesägt wird mit falscher Begründung. So geschehen vor nunmehr drei Jahren - ab Februar 2011 fielen auf und hinter Deichen und Hochufern im Leipziger Auenwald die Bäume.

Ab Februar 2011 fanden an den Fließgewässern im Leipziger Auwald und in anderen Naturschutzgebieten umfangreiche Baumfällungen statt. Grundlage war der sogenannte Tornadoerlass des Sächsischen Ministeriums für Umwelt und Landwirtschaft unter Minister Frank Kupfer (CDU). Dieser Erlass suggeriert, dass praktisch über Nacht von jedem auch jahrzehnte- oder jahrhundertealtem Baumbestand an und auf Deichen eine Gefahr im Verzug ausgehen könne. Als Folge wurden an den sächsischen Fließgewässern die Naturschutzgesetze und Beteiligungsrechte aller Träger öffentlicher Belange außer Kraft gesetzt.

Nicht nur in Leipzig. Bis heute erfreut die Landesregierung mit immer neuen Meldungen zu Radikalrasuren an diversen Fließgewässern im Land.

Dazu Holger Seidemann, Vorstand des Ökolöwen: “Demokratie sieht in unseren Augen anders aus. Wir setzen uns für eine fachlich fundierte Abwägung an den Flüssen ein. Das Umweltministerium kann nicht den Landtag umgehen, die Verwaltung zur Rechtsbeugung anhalten und die Naturschutzgesetze amtsintern abschaffen.”

Denn nichts anderes ist der “Tornadoerlass”. Ein Ministererlass, der den Landesbehörden freie Hand gibt, “Gefahr im Verzug” zu deklarieren, wenn ihnen die Beteiligungen von Kommunen und Umweltverbänden einfach lästig ist.

“Mit Hilfe des Tornadoerlasses hat die Betonfraktion im Umweltministerium pauschal ganze Auwälder gerodet. Viele Baumfällungen und Deichausbauten erweisen sich aber bei näherer Prüfung schlicht als sinnlos”, so Seidemann.

Diese Rechtspraxis beklagte der Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V. vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Dort wurde die Klage im Sommer 2013 abgewiesen mit der Begründung, es läge für den staatlich anerkannten Umweltverband keine Klagerecht vor.

Doch so einfach ließ sich der agile Umweltverband aber nicht abkanzeln und legte Berufung gegen das Urteil ein. In der Begründung zur Berufungszulassung folgte das Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt der Argumentation des Ökolöwen und hegte in mehreren Punkten starke Zweifel an der Rechtsauffassung der unteren gerichtlichen Instanz in Dresden.

Der vom Ökolöwen beauftragte Rechtsanwalt Wolfram Günther erläutert die Kritikpunkte des Oberverwaltungsgerichts: “Das OVG erkannte, dass der Tornadoerlass praktisch immer noch gilt. Auch äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Rechtsbeschneidung der Umweltverbände, die durch die Aushebelung des Verfahrensrechtes und die Überfalltaktik der Talsperrenverwaltungen keinen vollziehbaren Rechtsschutz gegen sinnfreie Baumfällungen in Schutzgebieten haben.”

Die Begründung des Antrages auf Berufungszulassung (28.08.2013) unter:
www.anwaltskanzlei-guenther.de/pdf/2013-08-28-20Tornadoerlass-Berufungszulassung-Begruendung.pdf

Hochwasserschutz in Leipzig 2011
www.oekoloewe.de/media/documents/1315309200_1.pdf

Das Gutachten des Ökolöwen:
www.oekoloewe.de/media/documents/1315309200_1.pdf
www.oekoloewe.de

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