Am 11. Juni saßen sie beieinander. Der Hochschulrat der HTWK, darunter ein Vertreter des sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK). Auf der Tagesordnung die vorfristige Auflösung der Lehrvereinbarung mit Mike Nagler. Eine Nachfrage der L-IZ beim Ministerium ergab zunächst - nichts. Dem Staatsministerium lägen keine Informationen vor, welche eine Stellungnahme zu den Gründen der Vertragsauflösung erlauben würden, hieß es aus der Presseabteilung. Nun möchte Volker Külow (Die Linke) diese Gründe wissen und hat eine kleine parlamentarische Anfrage dazu auf den Weg gebracht.

Ob sich das Ministerium nach der schriftlichen L-IZ-Anfrage nochmals bemüht hat, die Vorgänge rings um die Vertragsaufhebung “aus politischer Neutralitätspflicht” seitens der HTWK selbstständig bei der HTWK direkt einzuholen? Mit der parlamentarischen Anfrage vom 23. Juni 2014 von Dr. Volker Külow (MdL), Mitglied des zuständigen Ausschusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien, wird es dies nun müssen.

Külow zu den Gründen seiner Anfrage: “Die bisherige Medienberichterstattung im “Fall Nagler” verdeutlicht, dass die Absage der vertraglich vereinbarten Lehrveranstaltung von Mike Nagler durch die Leitung der HTWK Leipzig von vielen Merkwürdigkeiten und sehr widersprüchlichen Darstellungen geprägt ist. Berechtigterweise steht der Verdacht im Raum, dass es sich um eine politisch motivierte Aktion handelt, die faktisch einem Lehrverbot gleichkommt.”

In der Anfrage an die Staatsregierung selbst heißt es, der Beschluss, welcher angeblich seit dem Jahr 2012 Mike Naglers Seminarangebot ausschließt, sei trotz wiederholter Anfragen aller Beteiligten und der Presse vor allem Mike Nagler als Betroffenem bis heute vorenthalten worden. “Es besteht jedoch seitens des betreffenden Dozenten als auch der Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung des Vorgangs. Ohne Einsicht in den Beschluss der Hochschule, der zur Absage der Seminarveranstaltung geführt hat, kann der Dozent sein berechtigtes Interesse, gegen die Absage seiner Seminarveranstaltung vorzugehen, nicht wahrnehmen”, so Külow.

Die Fragen, welche nun auf dem Tisch der sächsischen Staatsregierung liegen, lauten demnach: “Wann genau wurde der Beschluss der HTWK, der zur Begründung der Seminarabsage von der Leitung der Hochschule herangezogen wird, gefasst? Vom wem wurde der in Rede stehende Beschluss unterschrieben? Wie lautet der Beschluss im Wortlaut? Hat es vor bzw. nach der Absetzung der Lehrveranstaltung von Seiten der HTWK Kontakt zur Staatsregierung insbesondere zum zuständigen SMWK gegeben? Wenn ja, wann und durch wen?”

Zur Frage, welche seit dem Bekanntwerden des Vorganges auch Ver.di und den HTWK-Hochschulrat Cornelius Weiss umtreibt, möchte Volker Külow wissen: “Wie deckt sich diese Entscheidung mit der geltenden Gesetzeslage zur Freiheit der Wissenschaft?”
Anm. d. Red.: Im Vorlauftext wurde mittels Links auf die L-IZ-Publikationen auf den Vorgang hingwiesen und dieser selbst nochmals kurz erläutert.

Welche Gründe sieht die Staatsministerin für die Beendigung der Zusammenarbeit (der HTWK) mit Herrn Nagler?

Dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) liegen keine weiteren Informationen vor, die eine Stellungnahme zu “Gründen” erlauben.

Spielt bei der Entscheidung über den Einsatz von Lehrbeauftragten an den Hochschulen des Freistaates deren politische Orientierung eine Rolle? Wenn ja, inwiefern?

Dem SMWK liegen keine weiteren Informationen vor, die eine Stellungnahme zu einer “politischen Orientierung” erlauben.

Gibt es andere Kriterien oder Gründe, welche erfüllt sein müssen und die zu einer Aufhebung einer Lehrvereinbarung mit einem Dozenten an einer Hochschule in Sachsen führen können und welche sind diese?

Es liegen keine Informationen vor, aus denen sich eindeutig ergibt, dass es überhaupt zu einer Lehrvereinbarung gekommen ist, sodass die Frage nach einer Aufhebung nicht beantwortet werden kann.

Hat das Staatsministerium Kenntnis von dem gelösten Lehrvertrag mit Mike Nagler und wenn, seit wann?

Es gilt das Vorstehende. Das Thema war Gegenstand einer Beratung des Hochschulrates am 11.06.2014 in der das SMWK vertreten war. Die Beratung ist gem. 56 Abs. 1 SächsHSFG nichtöffentlich.

Hat das Staatsministerium die Hochschulleitung der HTWK damit beauftragt bzw. die Empfehlung gegeben, den Honorarvertrag zu lösen? Wenn ja, aus welchem Grund?

Die HTWK ist als Körperschaft des Öffentlichen Rechtes in ihren Entscheidungen in diesem Rahmen frei.

Wie steht die Staatsministerin zu der Tatsache, dass Herrn Nagler keinerlei Begründung für die Nichteinlösung der vertraglichen Verpflichtung und den vorfristigen Abbruch des Vertrages seitens der Hochschule gegeben wurde?

Es gilt erneut: Es liegen keine Informationen vor, aus denen sich eindeutig ergibt, dass es überhaupt zu einer Lehrvereinbarung gekommen ist, sodass die Frage nach einer Aufhebung nicht beantwortet werden kann.

Ist dieses Verfahren in der gewählten Form üblich?

Es gibt kein spezifisch gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren für Entscheidungen zur Eingehung von Lehrverpflichtungen.

Wie vereinbart sich aus Sicht der Staatsministerin die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Forschung und Lehre mit dem Vorgang Nagler?

Dem SMWK liegen keine weiteren Informationen vor, die eine Stellungnahme zu dieser Frage erlauben.

Sind dem Staatsministerium ähnlich gelagerte Fälle im Freistaat bekannt? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich und wie gedenkt die Staatsministerium damit umzugehen?

Mangels verlässlicher Informationen über den Ausgangssachverhalt kann die Frage nicht beantwortet werden. Wiederholt: Es handelt sich soweit bislang erkennbar um eine hochschulinterne Angelegenheit, in die dem SMWK schon allein in Respekt vor der Autonomie der Sächsischen Hochschulen verwehrt ist.
Die Kleine Anfrage als PDF zum Download.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar