Eine frohe Botschaft hatten die beiden Landtagsabgeordneten der SPD, Dirk Panter und Holger Mann, am Montag zum Lokaltermin in Leipzig mit im Gepäck: Sachsens Kommunen werden bei der Asylproblematik nicht allein gelassen. Auch wenn das in einigen Diskussionen der letzten Monate so klang.

Aber die SPD stellt mit Petra Köpping ja auch die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration. Es kümmert sich also nicht mehr nur allein der Innenminister um das Thema Asylunterbringung. Was im ersten Schritt eben auch heißt: Der Freistaat steckt nicht nur Geld in die eigenen Erstaufnahmeeinrichtungen – insgesamt 45,5 Millionen Euro allein 2015 und 50 Millionen Euro im Jahr 2016, er überweist auch Geld an die Kommunen, damit die die folgende Unterbringung der Asylsuchenden stemmen können. Diese Pauschale, die 2014 noch bei 27,5 Millionen Euro lag, steigt 2015 und 2016 auf jeweils 121,28 Millionen Euro. Dazu kommen noch zusammen 5 Milllionen Euro aus der Städtebauförderung.

Für Dirk Panter, den Fraktionsvorsitzenden, ist das Thema Asylunterbringung ganz eindeutig kein Verwaltungsthema, sondern ein Thema des menschlichen Umgangs mit den Flüchtlingen, die in Sachsen eine neue Heimat suchen, ob auf Zeit oder dauerhaft, das ist völlig egal: Zu Hause fühlen sie sich nur, wenn sie von Anfang an die Chance auf Integration haben.

“Wir müssen das Problem zusammen mit den Menschen lösen, die zu uns kommen”, sagt Panter.

Das vergisst so mancher Kombattant in der so genannten Asyldebatte immer wieder, dass man es hier mit echten, lebendigen, voll zurechnungsfähigen Menschen zu tun hat, die nur zu bereit sind, die Integrationsaufgabe selbst anzugehen – wenn sie denn gelassen werden. Aber es wird auch in Sachsen eindeutig mehr über diese Menschen geredet als mit ihnen. Um die soziale Integration zu meistern (die im bürokratischen Deutschland ganz bestimmt keine leichte Aufgabe ist), braucht das nun einmal auch entsprechende fachliche Unterstützung. Die soll ab 2015 auch durch eine Gemeindezuweisung extra für soziale Betreuung abgefedert werden – 6,1 Millionen Euro, die auch genauso für 2016 geplant sind.

Und damit die Menschen, die Zuflucht in Sachsen suchen, auch menschenwürdig untergebracht werden können, steigt die Erstattungspauschale für Landkreise und kreisfreie Städte für jeden zu betreuenden Flüchtling von 1.500 auf 1.900 Euro pro Vierteljahr.

Und dazu gibt es dann noch 18 Millionen Euro für die Investition in Einrichtungen zur Unterbringung von Ausländern.

Das wäre dann tatsächlich ein echter Qualitätssprung in der sächsischen Asylpolitik. Zumindest auf der finanziellen Schiene, die die Arbeit der Kommunen absichert.

In den nächsten zwei Wochen wird es darum gehen, ob der Doppelhaushalt 2015/2016 auch so verabschiedet wird, wie er jetzt vorliegt.

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