Am Ende sind es immer politische Entscheidungen. Auch beim sozialen Wohnungsbau. Der Bund stellt dafür Geld aus den sogenannten Entflechtungsmitteln bereit, die Länder aber entscheiden, wofür sie es einsetzen. Und wenn die Regierung sozialen Wohnungsbau nicht für nötig hält, gibt’s dafür auch kein Geld. Erst ab 2017 gibt es wieder welches. Aber auch nicht die volle Summe, wie Innenminister Markus Ulbig erklärt.

Der Grünen-Abgeordnete Wolfram Günther hatte ihm extra die Meldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom Juli vorgelegt, in der es eindeutig hieß: „Bei den gestrigen Bund-Länder-Gesprächen haben wir die Aufstockung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. In den nächsten beiden Jahren stehen jährlich 500 Millionen Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung … Damit werden zum zweiten Mal in Folge die Mittel um eine halbe Milliarde Euro aufgestockt. Erst zu Beginn dieses Jahres hatten wir die sogenannten Kompensationsmittel, die den Ländern für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden, auf über eine Milliarde Euro fast verdoppelt. Ab dem 1. Januar 2017 stehen damit über 1,5 Milliarden Euro aus Mitteln des Bundes für den dringend benötigten sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die Länder, die seit der letzten Föderalismusreform alleine für den sozialen Wohnungsbau zuständig sind, sollen diese Mittel mit eigenen Mitteln aufstocken und über die Verwendung der Mittel berichten.“

Sozialer Wohnungsbau? Das muss doch geförderter Wohnraum sein für Menschen, die sich keine hohen Mieten leisten können, oder? Sachsen verwendet das Geld aber zum größeren Teil für andere Wohnungsbauförderprojekte. Was man ja könne, erklärt Innenminister Markus Ulbig (CDU) in seiner Antwort: „Die Fragestellung geht jedoch fälschlicherweise davon aus, dass die Mittel des Bundes ausschließlich für die Schaffung von sozialem – also mietpreis- und belegungsgebundenem – Wohnraum einzusetzen sind. Dies wäre eine Verengung der sozialen Belange der Wohnraumförderung, die an den Bedarfen in Sachsen (und auch anderen Ländern) vorbeigeht.“

Was er auch wirklich kann. Denn auch der Bund definiert soziale Wohnungsbauförderung recht weit: „Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung stellen private Investoren und kommunale Wohnungsunternehmen preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten zu Wohnungen des Wohnungsmarktes bereit. Gefördert werden Mietwohnungen, die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum und die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum, vor allem für Familien mit Kindern. Mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung wird von zahlreichen Ländern und Kommunen auch die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum gefördert.“

Die Tür ist also weit offen, das Geld eben nicht für den Bau preiswerter Wohnungen zu verwenden. Immerhin ist es ein Novum, dass Sachsen einen Teil der Summe ab 2017 tatsächlich zur sozialen Wohnraumförderung verwenden will. Etwas mehr als die Hälfte, die vor allem in Leipzig, Dresden und Chemnitz eingesetzt werden sollen.

Und der Rest?

Markus Ulbig: „Daher werden für andere soziale Herausforderungen der Wohnraumversorgung in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 42,8 Mio. Euro geplant. Im Vordergrund stehen dabei die Erleichterung der Wohnraumschaffung für Familien, der bedarfsgerechte Umbau von Wohnungen für Mieter mit Behinderungen und die Anpassung des Wohnungsbestandes an die sich verändernden Bedarfe der zunehmend älteren Bevölkerung.“

Alles aus den Entflechtungsmitteln, wie der Minister betont. Und damit natürlich viel zu wenig für den Berg, der sich da angetürmt hat. Die – mit der vom Bund angekündigten Aufstockung – dann 70 Millionen für die drei Großstädte ergeben, zusammengerechnet rund 700 preisreduzierte Wohnungen. Allein Leipzig braucht aber an die 2.000 pro Jahr, wenn es so weiter wächst. Und die Gelder gibt es nur mit immensem bürokratischem Aufwand. Was wieder Zeit frisst und Geld.

Die Auskunft des Innenministers zur Wohnraumförderung auf die Anfrage von Wolfram Günther (Grüne). Drs. 7106

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