Wenn die sächsische Staatsregierung nicht will, dann will sie nicht. Dann rechnet sie den Fragestellern im Sächsischen Landtag seitenlang vor, wie viel Arbeit eine Beantwortung ihrer Frage machen würde und wie viele Tage oder Jahre die beschäftigten Mitarbeiter damit zubringen würden, das alles zusammenzuklamüsern. Gerade ist das wieder Antje Feiks passiert, die in der Linksfraktion im Landtag für Medienpolitik zuständig ist. Medienpolitik. Ein ganz heißes Eisen.

Und ein weites Feld für Missverständnisse. Gefragt hatte Feiks etwas scheinbar Einfaches: „In wie vielen Fällen wurden durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden im Freistaat Sachsen in den Jahren 2016 und 2017 Ermittlungsverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten eingeleitet, die den Vorwurf strafbaren Handelns im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Verbreitung von Nachrichten sowie Pressebeiträgen oder der Recherche hierzu beinhalten?“

Das Problem ist: Journalist darf sich jeder nennen. Und auch in Sachsen sind dutzende, wen nicht gar hunderte Blogs aktiv, auf denen allerlei Leute journalistisch tätig sind, ohne dabei auch nur die grundlegenden Regeln des Presserechts einzuhalten.

Etliche von ihnen geraten auch immer wieder ins Fadenkreuz der Justiz und müssen sich gerichtlich zum Bespiel für Verleumdung und üble Nachrede verantworten. Das kann auch seriösen Journalisten passieren, keine Frage. Gerade die rechtsradikalen Netzwerke in Sachsen legen alles darauf an, kritische Medien immer wieder mit Anklagen zu überziehen. Ein Thema, mit dem auch die Leipziger Internet Zeitung immer wieder zu tun hatte.

Das Problem dabei ist: Das wird jedes Mal eine teure Angelegenheit, auch dann, wenn jeder Satz und jedes Komma stimmt, die veröffentlicht wurden. Die Rechtsanwälte müssen eben trotzdem bezahlt werden. Lorbeeren gibt es dafür nicht. Schon gar nicht vom Freistaat.

Und das schließt auch noch lange nicht aus, dass Journalisten nicht auch während ihrer Arbeit auf Gesetzeshüter stoßen, die gern mal juristische Mittel gegen Journalisten einlegen. So geschehen 2016 dem Leipziger Journalisten Marco B. d. Santos, der sich im Rahmen seiner Arbeit über eine Polizeibeamtin beschwerte. Und um seine Beschwerde zu belegen, sandte er auch zwei Fotos und den Link zu einer Videosequenz ein. Dafür bekam er dann von der betreffenden Polizistin eine Strafanzeige gemäß §§ 22, 33 Kunsturheberrechtsgesetz.

Da ging es also um das Recht am eigenen Bild und die Unterstellung, es wäre einfach ohne Einwilligung veröffentlicht worden.

Mit dem Fall hat sich schon im Januar 2017 eine Antwort von Innenminister Markus Ulbig an den innenpolitischen Sprecher der Linksfraktion Enrico Stange beschäftigt.

Antje Feiks ging es jetzt nicht nur um diesen Fall, denn im Kern zielt ihre Anfrage ja dahin, ob das nun ein Einzelfall war, oder ob sächsische Gesetzeshüter öfter einmal solche Gelegenheiten ergreifen, um Journalisten strafbares Handeln zu unterstellen.

Und da dürfte auch Antje Feiks staunen, weil Justizminister Sebastian Gemkow seitenweise den üblichen Sermon erzählt, diese Fälle ließen sich aus den Akten der Zentralen Beschwerdestelle nicht einfach herauslesen, das würde dauern und wäre daher unzumutbar.

„Allein im Zeitraum 2016 und 2017 – der, da die Abgeordnete für die Fragen 2 und 3 keine zeitliche Einschränkung vorgibt, nur einen Bruchteil ausmacht – wurden von der ZBSt 421 Beschwerden und 860 sonstige Anliegen bearbeitet, die einer manuellen Auswertung unterzogen werden müssten. Es müssten allein für diesen Zeitraum 1.281 Akten aus der Registratur beschafft, gesichtet, den Fragestellungen entsprechend ausgewertet, die Ergebnisse entsprechend schriftlich dokumentiert und wieder zurück verfügt werden.

Selbst wenn man für eine solche Auswertung einen minimalen Zeitaufwand von lediglich 5 Minuten je auszuwertender Akte ansetzt, wird der für die händische Auswertung allein dieser Akten anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 13 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Für den Zuständigkeitsbereich des sächsischen Staatsministeriums der Justiz müssten, um die Fragen vollständig beantworten zu können, zunächst alle Vorgänge die Petitionen, Zuschriften, Anfragen, Beschwerden etc. betreffen können durchgeschaut werden. Allein im Zeitraum 2016 und 2017, der wiederum nur einen Bruchteil ausmacht, betrifft dies mindestens 972 Vorgänge.

Zwar werden die Akten elektronisch geführt, ob eine Petition, Eingabe, Beschwerde oder sonstige Anfrage von einer Journalistin oder einem Journalisten stammt und ob diese prozessuale Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden betreffen, kann nicht ermittelt werden, ohne dass die jeweiligen Vorgänge einzeln gesichtet werden.“

Was schon verblüfft. Als wolle die Staatsregierung überhaupt nicht wissen, welchen Ärger Journalisten mit welchen Dienststellen haben. Und ob der Ärger Ursachen hat oder ob seriös arbeitende Redaktionen hier einfach mitverdächtigt werden, während sich in allen möglichen Medien, die immer so tun, als seien sie gar keine Pressemedien, lauter Leute austoben, die dabei alle Grenzen des Respekts hinter sich lassen.

Denn darauf deutet die Antwort von Sebastian Gemkow auf Antje Feiks’ Fage zu „Ermittlungsverfahren gegen Journalistinnen und Journalisten“ hin: „Allein wegen der Tatvorwürfe der Beleidigung, der üblen Nachrede und der Verleumdung (gg 185 – 187 Strafgesetzbuch) ermittelten die sächsischen Staatsanwaltschaften im abgefragten Zeitraum gegen 18.638 bekannte Beschuldigte.“

Da sieht man noch den Schatten der aufgeheizten Stimmung, in der sichtlich eine Menge Leute glaubten, einfach wild drauflos beleidigen zu dürfen. Wobei das hier nur die Ermittlungen sind. Ob allen 18.638 Beschuldigten ein solches Verhalten auch nachgewiesen werden konnte, erzählt das polizeiliche Meldesystem PASS natürlich nicht. Genauso wenig, ob die 15 Leute, die als Beruf „Journalist“ angegeben haben, auch wirklich hauptberuflich als solche tätig waren.

Da sieht also die Zahl der Beschuldigten scheinbar sehr konkret aus – aber damit hört es schon auf. Spätestens am Gericht verwandelt sich das alles in Papier, das nicht mehr elektronisch ausgelesen werden kann, nicht mal nach simplen, unpersönlichen Parametern wie „Journalist“. Wie und ob Sachsens Behörden also die Pressefreiheit in Sachsen schützen und wie oft Journalisten in Konflikt mit der Staatsmacht geraten, das kann der Justizminister augenscheinlich nicht sagen.

Die Frage fiel in ein großes Loch.

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