Wenn viele Bürger das Gefühl haben, dass sie auf die Politik keinen Einfluss haben, dann hat das meist auch mit ihren Erfahrung in der eigenen Gemeinde zu tun. Von wichtigen Entscheidungen fühlen sie sich ausgeschlossen, über folgenreiche Entscheidungen nicht gut informiert. Mit einer Änderung der sächsischen Kommunalgesetzgebung wollen die Grünen das jetzt ändern. Zumindest erst einmal als Gesetzvorschlag. Am Montag, 13. Mai, ging der in den Landtag.

Die Grünen-Fraktion fordert mit dem Gesetzentwurf mehr Bürgerbeteiligung in den Kommunen und eine Stärkung der Rechte der Kreis- und Gemeinderäte.

„Wir wollen eine Frischzellenkur für die kommunale Demokratie“, erklärt dazu Valentin Lippmann, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion. „Unsere sächsischen Kommunen haben das Zeug zum Innovationslabor, aber dafür brauchen sie einen gesetzlichen Spielraum. Mit unseren Änderungsvorschlägen schaffen wir die Voraussetzungen für die stärkere Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Wir führen neue Beteiligungsmöglichkeiten ein und schlagen vor, die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide abzusenken. Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen, sollen die Erfahrung machen, dass ihr Tun konkrete Folgen hat und sie Veränderungen anstoßen können.“

Aber auch die Aufwertung von Stadtbezirksbeiräten zu Ortschaftsräten mit eigenem Budget soll wieder möglich werden. In Dresden hatte man es ja schon versucht – aber dann untersagte die Landespolitik diese Aufwertung von Stadtbezirksbeiräten, die in bestimmten Rahmen auch eigene Entscheidungen fällen können und damit Politik auch im Stadtteil für die Menschen erlebbar gemacht hätten.

„Nicht zuletzt machen wir die ‚Lex Dresden‘, die Änderungen, die die Koalition Ende 2017 am Ortschaftsrecht vorgenommen hat, rückgängig“, sagt Lippmann. „Künftig soll es wieder möglich sein, das Ortschaftsrecht auf dem gesamten Stadtgebiet, d. h. auch für Stadtteile, einzuführen. Zudem sollen die Gemeinden bei der Einführung von Ortschaften nicht mehr auf Eingemeindungen ab einem bestimmten Stichtag begrenzt sein.“

Aber selbst die gewählten Gemeinde- und Stadträte haben oft ein Problem, ihre Anliegen durchzusetzen. Ihnen steht eine starke Verwaltung mit einem gewählten Bürgermeister/Oberbürgermeister gegenüber, die oft genug die Zügel der politischen Willensfindung nicht aus der Hand geben.

„Zur Stärkung der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger gehört auch die Stärkung der von ihnen gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den Räten“, sagt Lippmann deshalb. „Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass die/der Bürgermeister/in oder die/der Landrat nicht mehr automatisch Vorsitzender oder Vorsitzende des Rates sind, sondern der Vorsitz auch aus dessen Mitte gewählt werden kann. Wir sehen zudem ein Akteneinsichtsrecht für alle Rätinnen und Räte vor sowie die Möglichkeit, einen Ausschuss zur Untersuchung von Missständen einzurichten. Die Größe der Fraktion wird einheitlich geregelt, sodass auch die Vertreterinnen und Vertreter kleiner Parteien oder Wählervereinigungen die Möglichkeit haben, sich wirksam einzubringen. Auch die Finanzierung der Fraktionen wird verbessert.“

Letzteres klingt dann im Gesetzentwurf so: „Die bisherigen Regelungen zur Fraktionsfinanzierung auf der Ebene der Gemeinden sehen keine Verpflichtung für die Gewährung ausreichender Haushaltsmittel vor. Es besteht lediglich eine Kann-Bestimmung. Um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen und ihre Stellung gegenüber der Verwaltung zu stärken, bedarf es einer verpflichtenden finanziellen Unterstützung. Diese umfasst bei allen Gemeinden die sächlichen Aufwendungen, etwa die Zur-Verfügung-Stellung von Räumen. Darüber hinaus können auch die personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewährt werden. In Gemeinden mit hauptamtlicher/m Bürgermeister*in ist die Gewährung der personellen Aufwendungen verpflichtend. Die Bestimmung der Angemessenheit der zu gewährenden Mittel obliegt der Gemeinde.“

Durchaus zum Streit führen dürfte auch der Vorschlag, die Amtszeit von Bürgermeistern und Landräten von sieben auf fünf Jahre zu verkürzen. Was gerade dann hilfreich wäre, wenn Amtsträger sichtlich an den Interessen der Gemeinde vorbei agieren. Die Möglichkeit, sie leichter abzuwählen, erhöht natürlich den Druck zur besseren Abstimmung.

Und dass sich einige Bürgermeister sogar regelrecht weigern, die notwendigen Akten und Entscheidungen zu veröffentlichen, hat ja schon mehrfach zu harschen Debatten geführt, denn das ist ein probates Mittel, die eigene Politik intransparent zu machen und auch die Gemeinderäte von wichtigen Informationen auszuschließen oder Informationen gar erst in der Sitzung herauszugeben, sodass eine Prüfung kaum mehr möglich ist. Und noch viel mehr zum Konsens gezwungen wird ein (Ober-)Bürgermeister dadurch, dass er nach Vorstellungen der Grünen nicht mehr automatisch Vorsitzender des Gemeinde- bzw. Stadtrates wird.

„Der Gesetzentwurf normiert daher, dass die/der Bürgermeister*in oder die/der Landrät*in künftig nicht mehr Vorsitzende/r des Rates ist, sondern die/der Vorsitzende und Stellvertreter*innen aus seiner Mitte gewählt werden“, formulieren die Grünen diesen Ansatz, der den Gemeinderat/Stadtrat auf einmal wirklich zur Vertretung der Bürger macht, die der Verwaltung auch mit einem eigenen Präsidium gegenübersteht. Da wirkt es schon ganz anders, wenn dieses Gremium der Verwaltungsspitze gegenüber kritische Töne anschlägt, anders jedenfalls als in einem Stadtrat, in dem OBM und Verwaltungsspitze das Präsidium besetzen und die Fraktionen wie eifrige Schulklassen unten im Parterre sitzen und froh sind, wenn die Verwaltung sich geneigt zeigt, ihre Anträge wohlwollend zu prüfen.

„Die Stärkung der kommunalen Demokratie ist eine Chance für mehr Engagement der Bürgerinnen und Bürger für unsere Gesellschaft“, sagt Lippmann. „Dem sollten wir zum Durchbruch verhelfen.“

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