Waffenrecht

·Leben·Fälle & Unfälle

Keine Waffen für NPD-Sportschützen

Wer in aktiver Weise, insbesondere durch Wahrnehmung von Parteiämtern oder Mandaten in Parlamenten und Kommunalvertretungen Bestrebungen einer Partei unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, besitzt in der Regel nicht die für eine waffenrechtliche Erlaubnis erforderliche Zuverlässigkeit. Mit dieser Begründung wies das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch, 19. Juni, die Klage eines sächsischen NPD-Mitglieds ab.

Melder zu Waffenrecht

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Scroll Up