Wahlprüfungsausschuss

Frauke Petry,hier noch bei einer AfD-Veranstaltung. Foto: Alexander Böhm
·Politik·Sachsen

Rechtfertigt die eigenwillige Listenaufstellung der AfD von 2014 eine komplette Neuansetzung der Landtagswahl?

Muss der komplette sächsische Landtag neu gewählt werden, weil AfD-Chefin Frauke Petry 2014 einen gewählten AfD-Kandidaten vor Einreichung der Wahlliste von dieser streichen ließ? „Spiegel Online“ ließ darüber am Samstag, 15. Oktober, einige Rechtsexperten und AfD-Mitglieder philosophieren. Das Thema beschäftigt auch seit anderthalb Jahren den Prüfungsausschuss des Landtages.

Frauke Petry,hier noch bei einer AfD-Veranstaltung. Foto: Alexander Böhm
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Antwort des Justizministers zum Agieren der Dresdner Staatsanwaltschaft im Fall Petry bringt Klaus Bartl erst recht ins Grübeln

Zuerst war es nur André Schollbach, der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion im Landtag, der verblüfft war über die Aktion der Dresdner Staatsanwaltschaft am 2. Mai, als diese per Presseerklärung verkündete, man werde nicht wegen Meineids gegen die Fraktionsvorsitzende der AfD, Frauke Petry, ermitteln. Die Generalstaatsanwaltschaft reagierte ja bekanntlich gleich am nächsten Tag. Und die Linksfraktion fragte lieber noch mal nach.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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