150 Millionen Euro hat der Freistaat Sachsen schon verschenkt. Oder erlassen und damit die sächsische Kohlewirtschaft subventioniert. Denn so viel Geld hätte der Freistaat einnehmen können, wenn er in den vergangenen Jahren die Förderabgabe für Braunkohle tatsächlich erhoben hätte. Eine Menge Geld ist das, findet Jana Pinka, Sprecherin der Linksfraktion für Umweltpolitik und Ressourcenwirtschaft.

Sachsen erhebt keine Förderabgabe auf die Braunkohle. Bislang wurde das damit begründet, dass es sich um „übergeleitetes Bergwerkseigentum“ handelt, auf das wegen des Einigungsvertrages keine Förderabgabe erhoben werden könne.

„Das trifft aber, wie Wirtschaftsminister Dulig in seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage auch einräumt, nicht auf Felder zu, in denen seitdem ein Abbau genehmigt wurde“, stellt Jana Pinka fest. „Der Rechnungshof fordert zu Recht, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen. Die Bergbaubetreiber verursachen mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gravierende Umweltschäden. Sie dürfen nicht länger geschont werden, im Interesse der Natur des Freistaates und aller, die ihn heute und künftig bewohnen.“

In den Feldern des Mitteldeutschen Reviers wurden bereits 100 Millionen Tonnen Kohle gefördert, für die eine Abgabe hätte erhoben werden können. So entgingen dem Freistaat Einnahmen von etwa 150 Millionen Euro. In den nächsten Jahren sollen planmäßig noch etwa 75 Millionen Tonnen Kohle abgebaggert werden.

„Wird die Verordnung zur Förderabgabe nicht endlich angepasst, droht der Verlust von weiteren 115 Millionen Euro. Für weitere 164 Millionen Tonnen Kohle liegt eine Abbauabsicht, aber noch keine Abbaugenehmigung vor“, stellt Pinka fest. „Unter anderem betrifft dies das Dorf Pödelwitz beim Tagebau Vereinigtes Schleenhain oder den Randschlauch am Tagebau Nochten. Dafür müssten am Ende etwa 255 Millionen Euro an Förderabgaben fällig werden. Handelt die Regierung nicht endlich, droht also im schlimmsten Fall der Verlust von insgesamt 520 Millionen Euro.“

Die Begründung, die Wirtschaftsminister Martin Dulig für zusätzliche Abbaufelder wie Pödelwitz lieferte, hatte es in sich und zeigt im Grunde recht deutlich, wie die sächsische Regierung das Wort Nachhaltigkeit tatsächlich in ihr Gegenteil verkehrt. Man erfindet sich ein paar Abbaulücken, um auch noch diese Kohle – „vollständig“ – abbauen zu können, und nennt das dann nachhaltig und auch noch einen „sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden“.

„Die Verlängerung der Befreiung von der Förderabgabe für Braunkohle wird auf § 32 Absatz 2 Satz 1, 5. Variante BBergG (Verbesserung der Ausnutzung von Lagerstätten) gestützt. Die im mitteldeutschen Revier liegenden Bewilligungen Profen 2 und 3, Droßdorf, Deutzen und Heuersdorf (Gewinnung) sowie Pödelwitz, Pödelwitz 1 und Pulgar (Abbau in Planung) befinden sich innerhalb bestehender Rahmenbetriebspläne jeweils am Rand von Bergwerkseigentumsfeldern und füllen innerhalb der Lagerstätte Lücken aus, die nicht von Bergwerkseigentum erfasst sind. Sie dienen einem insgesamt unter Nachhaltigkeitsaspekten vollständigem Abbau der gesamten Lagerstätte bei sparsamen und schonendem Umgang mit Grund und Boden im Sinne von § 1 Nummer 1 BBergG und tragen somit zur Verbesserung deren Ausnutzung bei. Gleiches gilt für das Lausitzer Revier für die Bewilligung Tagebau Reichwalde.“

Hat das wirklich der Minister gesehen, bevor er es unterschrieben hat?

Es wäre bedenklich.

Und es bestätigt die Forderung der Linken, dass die Tagebaubetreiber bei so einem Umgang mit Grund und Boden zur Kasse gebeten werden. Pinka: „Die Linksfraktion hat im Vorfeld der Haushaltsverhandlungen ein Gutachten erstellen lassen. Es kommt zum Ergebnis, dass eine Förderabgabe als Instrument des Ressourcenschutzes dringend eingesetzt werden sollte – für Braunkohle und auch für alle anderen Rohstoffe.“

Die Antwort auf Jana Pinkas Anfrage zur Förderabgabe auf Braunkohle. Drs. 7085

Kohlemengen und Auskohlung in Feldern, in denen die Abgabe erhoben werden kann. (Zusammenstellung der Linksfraktion)

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